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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-11-04 · N° 45. (4.11.1887) · p. Seite 174

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 45. (4.11.1887)
Date
1887-11-04
Page
Seite 174 (sequence 2)
Language
German
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174 - Nach der Ueberschrift erwartet man vergebens im Psalm selbst irgend welche Andeutung auf dieses interessante Verhältnis zwischen Vater und Sohn. In meiner historischen Begründung dieses Palms, welche noch der Veröffentlichung harrt, habe ich die Psalmen 1, 2, 3 auf Johann Hyrkan I zurückgeführt. Und ist dieser 3. Psalm wohl der erste, den Hyrkan gedichtet, als er mit genauer Noth den Nachstellungen seines bübischen Schwestermannes entkam und rechtzeitig in Jerusalem ankam. bevor es jener ruchlose Meuchelmörder, der, nachdem er seine Hände mit dem Blute seines erlauchen Schwähers Simon befleckt hatte, auch Jerusalem und das Heiligthum hat erobern woflen, erreichte. (Makk. 1 (i,l 1—24). In meiner historisehen Einleitung zu Ps. 110 (in dies. Ltbl. 1887. Nr. 14—17) habe ich nachgewiesen, das der Staatsstreich, den der Vatermörder Ptolemäus geplant, gerade von der frommen Partei gutgeheissen war. Und uachdem Simon und seine übrigen Söhne dem Attentate erlegen waren, gab man auch im ersten Augenblicke die Sache Johann Hyrkans für verloren, und dies um so mehr, als Johann Hyrkan es war, um dessen mütterlicher Herkunft willen — er war der Sohn einer Kriegsgefangenen Kanaanitin — man Simon tödtete und auch ihn selbst aus dem Wege schaffen wollte, damit er nicht nach der Hohenpriesterwürde seine Hand ausstrecken solle und man daher auch an dem Beistände Jehovas mit Recht zu verzweifeln vermeinte Daher VV. 2. 3. (>. Genug אבשלום war der Schweatertnan Hyrkans. Ptolemäus - אבשלום ... בתלמי ״ אבטליון war nur gräcisirt, wie es schon damals üblich war, dass die Juden ihre Nameu nach denen der Völker, mit denen sie, lebhaft verkehrten, mnmodelt.eu. So Alkimus אליקים -־־, Menelaus 0:,יזם -־•־־, Janaeus יוחנן, u. a. in. בנו mag wohl später des אבשלום wegen hinzugediohtet worden sein. Was das ללוד in der Ueberschriftaulangt, so habe ich in der oben besagten historischen Begründüng der Pss. 1—3 nachgewiesen, dass man zu jener Zeit ׳/.u David als Mittler und als den Schutzgeist der Stadt Jerusalem oder Zion, wie diese Stadt Davidsstadt עיר לוד genannt wurde, Gebete gerichtet habe. (Portsei 41111׳g tolgr.) Probe einer Talmud Uebersetzung. Von Di•. G o 111 s o 11 in i d t - Birkenlelü. Baba mezia 3«*. Mischna. Zwei kommen vor’s Gericht und sie halten beide ein Kleid in Händen: Der Eine sagt: Ich habe es gefunden! Der Andere sagt: Ich habe es gefunden. Der Eine sagt: Das Ganze ist mein! Der Andere sagt.: Das Ganze ist• mein! — Entscheidüng: Der eine wie der Andere muss schwören, dass ihm davon nicht weniger als die Hälfte gehört, und dann theilen sie es. — Gemara. Anm. 1. ״Der Eine sagt: ich habe es gefunden! etc. Der Eine sagt: Das Ganze ist mein! etc. ... — Das bezieht sich uicht auf 2 verschiedene Fälle: er sagt so oder so, sondern er sagt beides: ich habe es gefunden und das Ganze ist mein! Wozu ihm aber die Mischnah beides in den Mund leg.? Weil man die Behauptung: ״Ich habe es gefunden“, dahin missverstehen könnte, er habe es gesehen, u.'d könnte daun aus der Entscheidung der Mi>cl1 nah folgern: Sehen eines Fundes begründe schon ein Eigenthumsrecht Darum lässt ihn die Mischnah auch sagen: ״Und das Ganze ist mein“! (Wenu Sehen genügt, ist diese Behauptung unmöglich; der andere kann es doch auch gesehen haben.) Zwar deduzirt Rabanai aus dem Verstheile Deuteron. 22,3 ״und du hast es gefunden“, gefunden, d. h. es ist in deine Hände gekommen; es könnte aber angenommen werden, die Mischna gebrauche hier das Wort ״finden“ nicht nach dem Schriftsinne, sondern im volkstümlichen Sinne. Gewöhnlich sagt aber einer, der etwas Verlorenes sieht: ״Ich habe es ge - funden!“ Es ist also der 2. Theil: ״Und das Ganze ist mein“ nicht überflüssig. Aber auch der erste : ״Ich habe es gefunden“ ist nicht überflüssig, denn nur, weil er hier neben: ״Und das Ganze ist mein“, steht, ist zu schliessen, dass die Mischnah überall unter ״Finden“ nicht ״Sehen“, sondern ״Aufheben“, ״in die Hand nehmen“ versteht. — Bei dieser Auffassung bliebe nur die Wiederholung der Worte: ״der Eine sagt“, ״der Andere sagt“ überflüssig. — Rab Papa, nach Andern: Rab Schimi bar Aschi, nach wieder Andern: Kadi, nimmt es daher doch für 2 verschiedene Fälle: er sagt ״ich habe es gefunden“, oder er sagt: ״das Ganze ist mein“, und zwar letzteres nicht, wo es sich um Fund, sondern um Kauf handelt!beide behaupten, sie hätten es gekauft), beide Fälle sind aber darum nöthig, (pag. b.) weil vou Fund auf Kau f und umgekehrt kein Schluss gestattet wäre. Es könnte sein, dass bei Fund Beiden ein Eid zuerkannt ist, weil man’s mit dem Eigenthumsrecht eines Finders nicht so strenge nimmt: ״Er hat es ja ge* funden, es kostet ihn ja nichts, mag er mir die Hälfte überlassen“! etc., bei Kauf dagegen könnte möglicherweise die Theilung ohne Eid erfolgen. Andererseits könnte bei Kauf für den Eid massgebend gewesen sein, weil Beide doch, da Geld dafür gegeben, des Gegenstandes bedürfe; ״mag der Andere sich um ein anderes bemühen! “ — kann da jeder denken, was wiederum beim Fund nicht angeht. — Die Mischnah muss also von beiden Fällen handeln. Und zwar liegt der zweite Fall so, dass der Verkäufer von beiden das Geld empfing, von dem Einen freiwillig, von dem Andern gezwungen, er hat aber vergessen, welcher vou beiden ihm den Betrag aufgezwungen. Denn sonst könnte man ja durch den Verkäufer den Käufer ermittelu. * Anm. 2. Man könnte meinen, die Mischna sei gegen Ben Nannes, der in einem ähnlichen Falle (8. Anm. 4 a Schebuoth 45) zwei widersprechende Behauptnngen nicht beschwören lässt, da der eine Eid doch sicher ein Meineid ist. Andererseits könnte in dem Falle der Mischna auch Ben Nannes beide zum Eide zulassen, weil die Behauptungen nicht unbedingt einander ausschliessen: sie könnten den Fund zugleioh aufgehoben!resp. den Kaufpreis zugleioh erlegt) haben. Anm. 3. Symmachos stellt in Baba kama Bia das Priucip auf: ein Gut, dessen Eigenthumsrecht zwischen Zweien zweifelhaft ist, wird ohne Eid zwischen denselben getheilt. Sollte hier die 3jlischna, die den Eid verlaugt, gegen Symmachos sein? Freilich wäre sie ebenso gegen die Rabbiuen, die a. a 0., im Gegensatze zu 8ymmachos, das Priucip autstellen: der Possident behält es, bis der Geguer sein Eigenthumsrecht durch Zeugen erv.eist — also auch uicht durch Eid entscheiden lassen. Doch ist letzteres nicht nothweudig: die Rabbiuen stellen dort ihr Prinoip aut den Fall, wo der Eine bloss Possident ist; hier, wo beide gleichmässig es in Händen haben, könnten sie immer durch Eid entscheiden lassen. Dagegen würde Symmachos, der selbst bei einem Possideuten sein Priucip: Theiluug ohne Schwur! walten lässt, um so mehr hier, wo beide gleichraäs-ig Possidenteu sind, danach entscheiden müssen! — Doch selbst Symmachos könnte hier auch der Entscheidung der Mischna beitreteu; er stellt sein Priucip aut in einem Falle, wo die streitenden Parteien keine bestimmte Behauptung bezüglich ihres Eigenthumsrechtes auf-• stellen können: hier steht aber bestimmte Behauptuug bestimmter Behauptung gegenüber. — Rabba bar R. Haina freilich vertritt die Ansicht: Symmaohos Priucip gelte auch, wo bestimmte Behauptungen ein-

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