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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-09-16 · N° 38. (16.9.1887) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 38. (16.9.1887)
Date
1887-09-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdisches Litteratur Jahrg, XVI. Blatt. Zmr Belevchtaaf aller J«4eatb«M *ad Jade* betreffende« Htternrtachcn Er• «ehelnnngen aaf dem Gebiete der Pbllo• •iphle, Geerhlfhte, Etfanorrephle, Tbeo- 10*1«, OrieatalU, Exegese. Homiletik, Mtorgik, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner l)r. Moritz Rahmer. 9TC0^31j& wt<j, 16. Septew-6et 1887. Bicher der elaaehliglgaa Litteratur,welch, der Bedaetlun xureeandt werde■, flade■ 1■ dleaem Blatte eingehende Keeprechaae Bel Rlnaendnna ron awel Kecen.lo״•- Kxemplarea erfolxt einmalige harre BratU-laeertlon. Das ״JOdische Litteratar-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buohhandlaagea (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ,Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Mark kostet) erbalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 26Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 15 Mark» berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Buchhändler, welche direct oder durchRobert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten 2n % Rabatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Die Erd- und Feuerbestattung. Von Rabbiner Dr. Kohn-Inowrazlaw VIII. (Fortsetzuncr). — Zur Chronologie. Von L. Cohen, Lehrer in Rees a. Ith. — Wissenschaftliche Rettung einer Talmudstelle. Litteraturbericlit: Recensionen: Kurrein, Dr. Adolf, Rabbiner in Bielitz. Traum und Wahrheit. Lebensbild Josefs nach der Aagada. Litterarisohe Notizen Nachdruck nur mit-voller Quellenangabe gestattet. Die Erd- und Feuerbestattung. Von Rabbiner Dr. Kohn Gnowraziaw. VIII. (Fortsetzung.) Wir wollen als Beleg dafür, wie ״die Ehre des Todten“ der jüdischen Tradition höher gilt, als alle Gesetze und Gebote der Thora, einige, übrigens jedermann bekannte Stellen ans der Halacha aniühren: ' ' 1. Wer einen Todten vor sich bat, der ist dispensirt von Schema, von Gebet, von Tefillin und allen Gesetzen und Geboten der Thora. (Berachoth 17 b.) Die Boreitha (Berachoth Jeraschalmi 37 b Edition Zitomir) fügt hiuzu: Und wem Jemand aus besonderer Rigorosität, dennoch irgend ein Gebot üben wollte, er darf es nicht — J1Ö ״ מפני כבודו שלaus Ehrfurcht dem Todten gegenüber“ — unser ganzes Sinnen sei dem Todten, der Trauer um den Todten, der würdigen Bestattung des beimgehenden gewidmet. Jeder Akt religiöser Pflichterfüllung — in solcher Stunde — wäre eine Verletzung der ״Ehre“ des Todten. 2 י. Die Boreitha Berachoth 17 lehrt: Wer da eine Leiche hütet, damit sie nicht von Thieren u. s. w. beschädigt werde, und wenn es auch nicht die Leiche des Hüters, sondern eine fremde Leiche ist, der ist dispensirt von Tefillab, Schema, und allen Gesetzen and Geboten derThorah. 3. Die Boreitha Berachoth 14b lehrt: Wer da ein Grab für einen Todten gräbt, der ist dispensirt von Sohema, Tefilin, Gebet und allen Ge setzen und Geboten der Thora. — Was das heisseu «ill, den Israeliten um des Todten, der ,Ehre“ des Todten willen, von alllen Gesetzen und Geboten zu dispensiren, wird jeder Vernünftige einsehen. Linen ausdrücklichen Dispens für die genannten Fälle, giebt es — abgesehen von dem אסמכתות!Srin der heiligen Schrift nicht. Aber die jüdische v Tradition wartet nicht erst auf solch’ ausdrücklichen Dispens ... כבודו של מת das höchste Maass von Ehrfurcht dem{!> Todten^ [gegenüber, gilt ihr als etwas selbstverständliches, als etwas aus dem ganzen Wesen des Judenthums mit Nothwendigkeit folgendes.- Der Mensch ist dem Judenthum ein ,Ebenbild Gottes“ und er bleibt es, auch wenn er gestorben ist, ein ״zerstörtes“ Heiligthum zwar, aber immer noch ein Heiligthum, zerbrochene Tafeln, aber immer ״ Tafeln “ beschrieben vom Finger Gottes; die Leiche ist dem Judenthum ein Brunnen, aus dem man einst geschöpft, in den man deshalb keine Steine werfen darf . . . ״ Die Hand, sagt das Judenthum, die eiast einem Armen Brod gereicht, das Auge, das einst in Mitleid und Nächstenliebe Thränen vergossen, der Fuss der einst zur heiligen Stätte geeilt, das Herz, das einst in Liebe zu Gott erglüht, der Körper, der sich in Frömmigkeit am Jom Kippur kasteit und gepeinigt, ist, — auch naoh dem Tode, — noch immer etwas Heiliges, etwas Göttliches und Ehrwürdiges, und da wir den durch die Majestät des Todes geheiligten Körper nur noch Stunden besitzen werden, überhäufen wir ihn mit reichen Ehren, und hüten wir uns vor Allem, was den ״armen Todten“ verletzen, kränken könnte. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, lehrt die Halacha (Berachoth 3 b): 4. ״Im Angesicht des Todten redet man von nichts Anderem, als über die Angelegenheiten des Todten.“ — — Er höit zwar nicht, er weiss zwar nichts; d u aber bandle so, als ob es jetzt für dich nichts Anderes gäbe als — den Todten und seine Angeiegenheiten. — — ö. Aber nicht nur die vollständige, ganze Leiche, sondern auch wenn die Leiche längst zerfallen, sich in einzelnen Knochen aufgelöst, auch diesen Knochen gegenüber bist du Ehrfurcht, Respect schuldig und darfst dir keinerlei Geringschätzung oder Respectlosigkeit zu Schulden kommen lassen. — Wer da ״todte Gebeine führt“, lehrt die Boreitha (Berachoth 18 a), von einem Ort zum anderen, der gebe sie nicht etwa auf einen Esel und sitze uud reite auf demselben — weil dieses eine Gering- Schätzung der ״todten Gebeine“ bedeutet. — וכשש שאמרו בעצמות ,כך אמרו בספר תורה Und was von ״todten Gebeinen“ gilt,, das gilt auch von der ״heiligen Rolle“. — ״Todte Gebeine“ bilden also ebenso ein ״Heiiigthum“ wie ein ספר תורה! (i. Nicht aber nur die Leiche an sich, auch der Ort wo die Leiche sich befindet, muss respectirt und jedes קלות ראש, jede Prolanisirung von demselben fern gehalten werden . . . ״Wer einen Todten vor sich hat, der esse nicht in diesem Hause, er esse im Hause seines Nächsten, steht ihm eiu solches Haus nicht zur Verfügung, dann mache er eine Scheidewand zwischen sich und dem Todten. Essen im Angesicht des Todten, bedeutet eine Verhöhnung des Todten . . . (Berachoth 17 b.)

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