Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 37. (9.9.1887)
- Date
- 1887-09-09
- Page
- Seite 144 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/6492408-5990847-5991229--1268-5368490- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
unübertroffenen Meister. Nur Herr L. darf das nickt, j denn seine Werke sind durchweg unanfechtbar, wie er selbst unfehlbar ist. I Lewes, der ausgezeichnete Biograph Göthe’s, sagt, dieser habe theilweise so Vortreffliches geschrieben, wie vor ihm kein Deutscher, und theilweise so sch wache Produkte, da 3s man sich nur freuen könnte, wenn kein Deutscher ähnliche zu schreiben versuchen würde. (Göthe’s Leben und Werke, 2. Band, 6. Buch, 8. Cap.) Bleibt aber trotz der schwachen Produkte Göthe nicht dennoch Göthe? In den Augen Lagarde’s nicht. S. 15 der ״Erw.“ wird dargethan, wie sich Herr L. mit einem cynischen Witze in’s eigene Fleisch ge• schnitten und zum Verräther an sich selber geworden. Den Vers: ״uns sie auf dem Bücken breite Furchen ziehen möchten“ glossirt L. S. 121 der ״Mitth.“ in seiner gelehrten Manier: ״Wozu wohl diese Furchen, gramgefurchte Gesichter kennt man wohl, aber gefurchte Bücken? Es muss ein Palästinismus sein.“ Kaufmann kann von der Thatsache nichts abmarkten lassen, dass Herr Prof, de Lagarde hier den Psalm■ vers 129,8 übersehen hat, wo bereits das alte Israel klagt: Meinen Bücken haben Pflügende durchfurcht, mit langgezogenen Ackerfurchen. Wir unsererseits können von der Thatsache nichts abmarkten lassen, dass Lag. nicht einmal Luthers Bibelübersetzung inne hat, der den betr. Vers also wiedergiebt: Die Pflüger haben auf meinem Bücken geackert, und ihre Furchen lang gezogen. Doch Luther? Wer darf Luther neben Lagarde neunen? Auch den unverändert augeführten Psalmvers 88,10 hat der Herr Professor nicht erkannt, da der Vers unvokalisirt ihm gegenübertrat; er übersetzt denselben: mein Auge ist durch meine Missethat hingeschwunden, während zu übertragen ist: mein Aug’ verlechzt vor Xoth. (S. 35 der ״Erw.u) Warum auch nicht? Die Perversität jüdischer Dichter lässt auch mal die Augen durch Missethaten hinschwiuden 1 •!Ei, ei, was würde die ״altchristliche Frömmigkeit“, die ihren Psalter so gut inne hatte, dazu gesagt haben, was wird die aufrichtige neuchristliche Frömmigkeit dazu sagen, dass ein in hebraicis hochgelahrt sein wollender Professor so wenig bibelfest sein kann! Ergötzlich ist auch die S. 23 f. der ״Erw.“ besprochene rührende Harmonie des Doktor Techen und des ihn vertheidigenden Prof. Lagarde in der Uebersetzung des במוצאי מנוחה durch: ״als ich Buhe fand“, statt: am Ausgang des Sabbat. Nur ein so gescheites GeJehrtenpaar wie T. und L. kann an fragl. Stelle במצאי -- במוצאי מנוחה מנוחה statt במוצאי עזבת במוצאי מנוחה nehmen. S. 27 fragt Kaufmann, was man von jener Vertheidigung (Techeus durch Lagarde) sagen soll, die über alles Wesentliche eines Angriffs, den Kern der Anklagen hinwegsieht, wissentlich hinwegsieht und dann thut, als 01» nun alles wieder in bester Ordnuug sei, während L. eine Kritik verächtlich nennt, die das Wesentliche eines Buches, das Wesen eines Menscheu aus Hass ״beschweigl“. Wir antworten: Das ist die חבמד«״•‘, die ״Ethik‘■ des Herrn Prof.Paul de Lagarde. In gründlichster Weise führt Heir Prof. Kaufmann S. 29ff. den Nachweis, dass L. die jüdischen Poesien des Mittelalters nicht übersetzen kann und daher nicht versteht und dass er nicht genügend vorbereitet ist, um auch nur der Schüler des Mannes zu sein, dessen wissenschaftliche Ehre er über das Grab hinaus zu verfolgen sich nicht gescheut hat. Wir haben bereits manche der Lagardeanischen Ueber- Setzungen als beispiellos ästheti sehe Erzeugn i s s e gekennzeichnet, Kaufmann kennzeichnet diese und andere Lagardeanische Uebersetzungen als bei• spiellos tiefe Speoimina eruditionis jud. Wenn sich L. a&oh diesen Lektionen, die ihm K. ertheilt, noch femerweit jüdische Gelehrsamkeit zusohriebe, so besässe er einen Muth, um den wir ihn nicht beneiden könnten. Kostbar ist (am Ende der ״Erwiederung“) die deutsche Uebersetzung der bebr. Gedichte, um die der Streit sich bewegte, und zweier andern; wir zollen dem begnadeten Uebersetzer, Herrn Seligmann Heller in Wien, dem würdigen Freunde des Herrn Kaufmann, gern unsern herzinnigen Dank. Die Ueber- Setzung hat uns erquickt und wird sicherlich auch viele andere Leser, ״asiatische“ und ״europäische“, erheben. — Das Schriftchen von Dr. Ziemlich führt die in dessen bekannter ßecension gegen Teehons Buch gemachten Ausstellungen unter Hinzufügung neuen Materials in mehreren Anmerkungen noch einmal vor und hält denselben die Erwiderungen Lagarde’s entgegen. Es tritt dabei augenfällig hervor, dass L. auf die meisten Ausstellungen überhaupt nichts zu sagen ן wusste, das wenige Sachliche aber, das er einzu-! wenden versucht hat, auf Entstellungen beruht. Auch Ziemlich’s Arbeit ist eine recht gründliche und I wackere. j Die Erd- und Feuerbestattung. | Von Rabbiner Dr. Kobn-Inowraziaw. VIII. Ist die Feuerbestattung erlaubt oder verboten? Die Beantwortung..dieser Frage hängt ganz innig mit unseren Anschauungen und Begriffen vom Wesen der ״Leiohe“, von der religiösen und ethischen Bedeutuug des מת zusammen. Was bedeutet dem Judenthum, der jüdischen Tradition, ein todter Körper? Ist er, wie im Löbeu, noch immer ein ״Ebenbild Gottes“, ein Wesen, dem wir Ehrfurcht, Ehrerbietung, heiligeSdneu schulden und entgegenbringen müssen, öder ist die Leiche ein einfaches todtes Stück ״Fleisch .4■ und Knochen,“ das für uns nunmehr kein anderes Interesse hat, als es so bald als möglich aus unserer Mitte zu entfernen, damit es uns die Luft nicht ״verpeste“ und die Atmosphäre nicht ״vergifte“?! Ist auch über den Leichnam Menschenwürde, Gottähnlichkeit, Hoheit ausgegossen, oder steht uns der todte menschliche Körper nicht höher, als der Cadaver eines verendeten Thieres?! Ist die Leiche ein Wesen, dem gegenüber wir noch religiöse, ethische Pflichten zu erfüllen haben, oder sagen wir, sobald der Mensch gestorben, hat die Beligion, die Theologie mit ihm nichts mehr zu schaffen; der Theologe übergiebt vielmehr die Leiche dem Mediciner und spricht: ״mein Reich ist nunmehr zu Ende, jetzt walte du deines Amtes und trachte, dass der Cadaver nicht Unheil stifte und Verderben bringe über die menschliche Ge- Seilschaft“?! Mit einem Wort, haftet dem מת noch eine religiöse Heiligkeit an, oder ist der todte Leichuam aller Heiligkeit baar? Von dieser Frage häugt es ab, ob wir eine Leiche verbrennen dürfen oder nicht. Ist die Leiche ein Wesen, dem wir gej setz lieh Ehrfurcht, Ehrerbietung, Bespectirung; schulden, sind wir gesetzli oh verpflichtet, Alles zu vermeiden, wodurch wir jene schuldige Ehrfurcht und Ehrerbietung dem Todten gegenüber verletzen könnten, dann glauben wir nicht, dass irgend Jemand beh״ pten wird — dass wir ein solch uns heiliges Wesen in barbarischer Rohheit und Wildheit verbrennen, zerstören und vernichten dürfen. Ist uns aber das מת nichts Anderes als נבלה סרוחה, als ein ״verendetes; Aas“, dann müssen wir allerdings sorgen, dass dieses unheilschwangere und Verderben bringende Ding so-