Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 36. (2.9.1887)
- Date
- 1887-09-02
- Page
- Seite 142 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 142 ~ selben näher eingehen, wollen wir der Form einige Worte widmen, und da können wir uns nicht energisch genug gegen den ״Jargon“ resp. ״Manschelton“, in welchen dieser sonst begabte Verfasser seine Erzählungen kleidet, anssprechen. Dieses Gemisch von unrichtigem Deutsch, Jädieoh deutsch und ungrammatischem Hebräisch ist ein Auswuchs in unserer belletristischen Litteratur, der dieser durchaus nicht zur Ehre gereicht und der bei jedem gebildeten Juden Anstoss erregen muss. Wenn wir in den Novellen, Romanen und Theaterstöcken nichtjüdisoher Autoren Juden auftreteu sehen, die im Mauschelton reden, so ist unser Ohr mit Recht verletzt, wir glauben da sofort es mit einem antisemitisch gesinnten Schriftsteller zu thun zu haben, und nun sind wir es selbst, die uns dieses Tones befleissen, ihn durch gedrucktesWort unserer Jugend einprägen und als berechtigte (?) Eigentümlichkeit festzuhalten glauben. Kann man denn jüdisches Leben, jüdische Sitten ״aus früheren Jahrzehten“ nicht in rein deutscher Sprache schildern? Sind Kompert, Franzos darin laicht naohahmenswerthe Muster? Hierzu kommt nun noch das viele der angeführten hebräischen Worte oder talmud. Citate geradezu falsch und ungrammatisch wiedergegeben werden. Welcher Jude ״macht den Mozo“ (den Segensspruch über das Brod — fügt der Verf. in einer Fussnote S. 58 hinzu)? Welcher grammatisch geschulte Talmudist sagt denn (S. 45): ״Schluohe mizwe e n e nisokin?“ (st. enan «■*אינן), oder (wie in der anderen Erzählung des ,Israelit“-Kalen der8 S. 91): ״afilla (?) Zadikim gemurim e ne (?) jechulim(?) lamod“, u. ib. S. 104: ״baruch haboo* zu einem Mann? Von der jüd. Orthographie (״Maisse“, ״Tfilin“) wollen wir schweigen, aber einige der grobe, Verstösse gegen die deutsche Grammatik seien hier hervorgehoben: ״wegen dem kalten Essen“ (S. 86), ״aus dein Haus rausschmeissen“ (S. 93), ״die Gänse, was wir gestopft haben“ (״Israelit“-Kalender S. 44), ״Niemand zuwiderer (?) als der Sohn“ (ibid. (S. 46). Wir fürchten, Herr K. hat vor lauter ״Mauscheln“ das riohtige Deutsch verlernt; er schreibt ״unschilderbar, schlemodrig, schwirbelig, gegenfragte“, die ״Erinnerung krampfte (?) das Herz zusammen“, gebraucht ״hauste“ stets in gutem Sinne st. ״wohnte“, ״neue Eier“ st. ״frische“ u. dgl. m. — Auf einen sachlichen Fehler wollen wir Herrn K. noch aufmerksam machen. Er schreibt S. 52 ״dass der fromme Jude ... nicht nur die 613, sondern auch die unzähligen rabbini sehen Gebote . . . gehalten.“ Bekanntlich sind für einen nach der Zerstörung des Tempels ausserhalb Palästina wohnenden Juden die biblischen Ge- und Verbote zusammen auf 270 reduzirt. — Der ganzen Er- Zahlung ״Tfilin“ liegt übrigens eine der in vor. No. unseres Familienbl. erzählten Rettungsgeschichte des R. Wolff Boskowitz ähnliche zu Grunde, und hat eine recht fromme Tendenz. Was aber soll man zur Tendenz der Erzählung desselben Verfassers in dem ״Isiaelit“-Kalender sagen? Es ist nicht nur, 11m im Stile des Verfassers zu reden, eine ״dumme Maisse“ — alles dreht sich um zwei gestohlene Gänse — sondern die Tendenz ist geradezu verwerflich, eine Beschönigung des Diebstahls! Der überlistete und zur Wiedergabe genöthigte Dieb wird durch einen Kniff als ,.Zaddik“ hingestellt!! Man schämt sich ob dieser ״orthodoxen“ Moral Wenn ein Antisemitenbl.-Red. diesen Kalender in die Hände bekommt, so findet er Stoffs genug darin, den Talmud als Quelle der Unmoralität u.lächerlicherSpitzfindigkeiten hinzustellen. Sodann werden koschere Garküchen aufgeführt, deren Kaschrus aber der ״Reisende“ selbst erst untersuchen muss. Als ״Gemeinnütziges“ wird ein Stück Reklame über die Lippmann’schen Karlsbader Pulver — naoh voranstehenden Inserat — abgedruckt, und als Anekdote einem Reformrabbiner eine Ohrfeige öffentlich applizirt, weil er ״baarhäuptig“ gespeist. Doch das Schlimmste kommt noch. Als Lockvogel zum Ankauf dieses säubern Kalenders wird ein ״Preisräthsel“ nebst Bon als Ziehungsloos auf den einzigen Gewinn: 3 Flaschen koschern Champagner, an die Spitze gestellt. Weiss der fiomme Herausgeber dieses Kalenders nicht, dass dies strafgesetzlich verboten ist? Durch alle Blätter ging jüngst erst die Reichsgerichtsentscheidung: ״Verspricht ein Zeitungsverleger durch öffentliche Ausschreibung in seiner Zeitung jedem Abonnenten derselben, der ein darin enthaltenes Preisräthsel löst und dessen Räthellössung bei vorzunehmender Ziehung gezogen wird, einen Geld- oder sonstigen Gewinn, um dadurch der Zeitung Abonnenten zuzuführen, so liegt, nach einem Urtheil des Reiohsgeriohts, I. Straf- Senats vom 2. Mai d. J. darin die Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie, welche aus § 286 Str.-G.-B. mit Gefängniss bis zu 2 Jahren zu bestrafen ist.“ Und zu solchem ״Geschäft“ giebt die sonst so ehrenwerthe J. Kauffmann’sohe Buchhandlung in Frankfurt a. M. ihre Firma her? Giebt es ein ärgeres לפני עןך ללא תתן מבשול *J® für den Ankauf di es es Kalenders durch Inserate Reclame zu machen? Vide&nt Consules! Unter den illustrirten deutschen Kalendern müssen wir demMeyer’sehen Familienkalender seines Inhalts und seines billigen Preises wegen (50 Pf.) den Vorrang vor allen einräumen. Die Erzählungen sind in gutem Deutsch und in sittlichem Ernst gehalten, obwohl ״die Tochter Alfassi’s“ von Rabb. Dr. Rosenthal durch allzugrosse Details über die damaligen Schul- Streitigkeiten unpopulär ist; auch hinkt in den Rosenthalschen ״Gedichten“ mancher Versfuss. Als Titelbild ist das Innere der renovirten Halberstädter Synagoge gegeben. — Empfehlenswerth ist auch der jerusalemische Kalender duroh Handlichkeit, schönen Druck, und besonders wegen der statistischen und sonstigen־ Notizen, die einen ״Führer durch das heilige Land“ abgeben. M. R. Litterarische Notizen. 1. 111 Sachs’ Beiträgen zur Sprach- und Alterthumsforschung I. S. 94, wird gelehrt, dass lür den Wechsel der liquida ein bisher unerkanntes Beispiel nämlich eine Talmudstelle Joma 38 a. bietet• נחשת קלוניתא ist aes corinthium, allein in dem ״Buche Sota“ ed. Altdorfi 1874 erklärt Joh. Christoph. Wagen• seil S. 38: Proin de opinor לןלניתא depravate scriptum esse pro קורינתא et innui Corinthium aes portae huic praebuisse materiem. Corinthii enim aeris quoddam geuus Plinio (lib. 34 Historiae naturalis) teste, Auri tulvam naturam imitatur, qualem splendorem aes portae Nicanoris habuisse. ״Daher glaube ich, dass קרניתא falsch geschrieben ist statt קורינתא und angedeutet wird, dass das Corinthische Erz den Stell lür dieses Thor gelietert hat; denn eine gewisse Art Corinthischen Erzes, ist nach Plinius Zeugniss in dessen Naturgeschichte im 34. Buche von einem gelben goldähnlichen Glanze, wie ihn das Thor des Nicanor gehabt hat.“ — Der Talmud bat auch 1.1. die Bemerkung: נחשת היתה מאירה כשל זהב• u. in h. 2. .loh. Chr. Wagenseil, der Professor des Rechts und der Theologie, hat trotz seines vielen Wissens im Hebräischen dennoch oft das Rechte nicht getroffen. 80 übersetzt er S. 502 im ״obigen Buche“ Tossaphot Sota 21a s. v. ,ר1צה אשד in toigender lächerlicher Weise: Magis expetit mulier, ut maritus ejus sit A sinus; statt חמר liest er חמיך; ein schönes Com- I " •: pliment für das starke Geschlecht! U. in il. 3. Sigmund Gomperz aus Budapest hat aus den Schriften ■eines Vaters ein Heft unter dem Titel מצרכי לב לברי לב veröffentlicht. Hierzu hat Prof. Dr. David Kaufmann eine Einleitung, und Oberrabbiner Josef Weisse in Waag-Neustadt in Ungarn, ״Die Genealogie der Familie Gomperz“ geliefert. Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Benjamin Gomperz im Jahre 1790 ein Schwiegersohn des in Jungbunzlau geborenen und in London verstorbenen Benjamin Isuacs war. Kmg. Verantwortlicher Redacteur Dr. Rahm er, Magdeburg. Druck von D. L. Wolf f, Magdeburg. Verlag von Robert F r i e s e, Leipzig,