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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-08-26 · N° 35. (26.8.1887) · p. Seite 138

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 35. (26.8.1887)
Date
1887-08-26
Page
Seite 138 (sequence 4)
Language
German
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188 — על מות לבן. Dix ölegies h^braiques ecrites 4 la mort piAmatnree du feu le baron Luoien de Hirsch publikes par Jacques Werber. Brody 1887. Der Redacteur des ״Ibri“ hat das Andenken des hoffnungsreichen Sohnes des Philanthropen Baron Hirsch durch Veröffentlichung von 10 Elegien zu verewigen gesucht. Eine kurze Biographie widmet der Herausgeber dem zu früh Vollendeten, darauf folgen poetische Nachrufe von S. Bacher, M. Bernstein, B. Goldenberg, A. Danon, Teller, J. Levin, S. N. Margulies, Rabener, Sperling, Dr. Mandelkern. Rmg. שירי אהל יעל!ב, Gottesdienstliche Gesänge für Israeliten componirt von M. Rosenhaupt, Character der israelitischen Gemeinde zu Nürnberg, II. Theil Sabbathmorgengottesdienst. (Schluss.) Wie der I. Theil dieser Gesänge, so wird auch der 11. Theil seine Freunde sich erwerben. Der Autor hat namentlich sein Augenmerk darauf gerichtet, die Gemeinde zur lebendigen Antheilnahme am Gottesdienst zu gewinnen. Also auch er gehört zu meiner Fraktion, die den Gemeindegesang pflegt. Er sei mir sehr willkommen. Aber nicht der erste ist er darin. Denn meine Freunde, der Oberkantor A. Bär in Gothenburg und ß. Jacobsohn in Leipzig bieten in dem unübertroffenen ״praktischen Vorbeteru des ersteren, sowie in dem Schire beth Jaakob des letztem, und nicht minder mein hochverehrter Lehrer, der Chef der gesammten Synagogenmusik in Berlin, Herr Lewandpwski, in dessen Kol rinnoh ut’filloh soviel der Gemeindegesänge, dass wir auch auf diesem Felde keinen Mangel mehr haben. Nichtsdestoweniger sei auch er aufs wärmste empfohlen. Mittleren und kleineren Gemeinden, deren es ja in der überaus überwiegenden Mehrheit giebt, wird das Werk willkommen sein, zumal die Gesänge leicht ausführbar sind. Zwei Wünsche möchten wir noch zum Schluss aussprechen, wenn der Componist, was vorauszusehen ist־, seine Arbeiten fortsetzeu wird. Zunächst ein solcher in seinem eigenen Interesse, dass er mehr Gewicht lege auf die Betonung und grammatische Accentuierung. Es kommt sehr wohl darauf an, welches Wort den Ton, resp. welche Stelle es im Takttheil einnimmt, ja, wenn man ästhetisch genau fixieren will, muss man sogar die absolute von der relativen Betonung unterscheiden. Niemals aber darf einem Schwa der erste Ton in einem Takt zugewiesen sein, weil dieses ja nicht einmal eine Silbe ist, wie ich es öfters in dem vorliegende Werke bemerkt habe. Musterhaft darin ist ja Sulz er, aber nur in seinem II. Schir Zion, und nicht minder Deutsch. Das musikalische Gewand allein macht noch kein Tonstück zu einem guten. Erst in Verbindung mit der richtigen Verwendung des Textes lässt sich ein sicheres Urtheil über den Werth oder Unwerth eines Tonstückes abgeben. Ein anderer Wunsch ist, dass er als nächste die Gesänge für die Jomim noroim bearbeiten und ganz besonders Gewicht legen möge auf die Gebet■ stücke, die im ״Minhag Aschkenasu musikalisch noch gar nicht oder wenig genügend bearbeitet worden sind, also namentlich die Abweichungen vom Minhag Polen, wie z. B. die traditionellen Formen jeder Selichah für Jom-Kippur, einer שנייה ,שלישיה ,עקידה, die verschiedenen Pismonim, die ausser Bär noch keinen erschöpfenden Setzer gefunden haben. Was Naumbourg bringt, ist unbedeutend. Also ein Glückauf zur Fortsetzung! Essen, 7. August 1887. Siegfried Graf. Litterarische Notizen. Zar ״Phraseologie des Talmud« von K o h n - Inowrazlaw. 1.נקברין• — Gehört eine Leiche zu den נקברץ, zu den <£ zu vergrabenden Dingen, im Sinne der Mischnah Temurah 33b?! Nein! Die נקברין der Mischnah werden vergraben verscharrt, die Leiche wird begraben. Die Mischnah spricht von Dingen, die zu jedem Genüsse verboten, z. B. der Ochs, der gesteinigt werden, das Kalb, dem das Genick gebrochen werden soll, das Erstgeborene des Esels etc., die sind alle אסור בהנאה; was soll nun mit ihnen geschehen, um sie zu beseitigen, aus dem Wege zu schaffen? Sie sollen verscharrt, ״vergraben“ werden, sagen die Rabbinen, eine Leiche hingegen wird nicht desshalb ״begraben“, weil wir sie nicht essen oder gemessen dürfen, sondern weil sie vom Staube ist und zum Staube zurückkehren 8011, weil ״Begraben“ nach jüdischer Tradition die einzig würdige Leicheubestattung ist. Das Verscharren oder Vergraben der Mischnah ist rabbimsch — וקבלה בידינו לקבור אותן schreibt Maimonides — über das man sich nach R. Jehuda auch hinwegsetzen kann, das Begraben der Leiche ist biblisch — בי קבור תקברנו — über das sich, ohne ״sich zu verbrennen“, Niemand hinwegsetzen darf. Wenn Herr Dr. Goldschmidt daher;in No. 33) fragt, warum Tosafoth Chulin 125 b von der Leiche nicht sagen, sie gehört zu den נקברין, so ergiebt sich die Antwort hiernach « von selbst. Es wäre die grösste Ehrverletzung und höchst * despectirlich dem Todten gegenüber, wenn wir ihn zu den zu v er s charren den Dingen (נקברין) zählen, wenn wir ihn mit jenem Ochsen, Kalb oder Erstgeborenen des Esels in eine Reihe stellen würden. Auch der Galgen auf, der Stein, das Schwert mit dem der Verbrecher gehängt, geköpft, gesteinigt worden, I gehört zu den נקברין! zu den zu verscharrenden Dingen .... (Abodah sarah 62). Das Wort Vergraben, Verscharren hat immer eine mehr oder minder verächtliche Nebenbedeutung, das ״Begraben“ ist ein Akt der höchsten Ehrerbietung, die wir dem Todten erweisen können. ״ *בשר המתEin Stück iTeisoh“ von einem uns völlig unbekannten Todten, muss allerdings vergraben werden und gehört zu den נקברין; eine Leiche aber, deren Ehre uns hoch und heilig, gehört nie und nimmer zu den das Gepräge der Verächtlichkeit an sich tragenden נקברין• Wie könnten Tosafotte so gegen כבור המת verstossen? Zur Chronologie. (Jost’s Sterbe- und Begräbnisstag.) Es V ist zu bewundern, dass der geschätzte Herr Ja p het — Aschersleben einen offen liegenden Irrthum übersehen konnte. Wenn es am Eingänge von Stein’s Nekrolog heisst: . . . ״Hat am 21. November das feierliche Leichenbegängniss Dr. J. M. Jost’s stattgefunden“ und am Schlüsse dess e 1 ben Berichts : ״Am jüngsten Sabbath wurde durch eine von dem Unterzeichneten gehaltene Predigt das Andenken des Verewigten auch(!) in der Synagoge gefeievt“ — so liegt es ja auf der Hand, dass das Leichenbegängniss vor diesem Sabbath, welcher aut den 24. November liel, stattgefunden haben muss. Keineswegs will dieser Bericht sagen, dass das Leichenbegängniss an einem und die Foier in der Synagoge am darauf folgenden Sabbath stattgefunden habe. Angenommen aber, ersteres sei wirklich der Fall gewesen, so kann immerhin von einer Feier in der Synagoge, die dann jedenfalls au demselben Sabbath stattgefunden haben wird, nicht von einer als am jüngsten Sabbath gehaltenen die Rede sein, da zwischen diesen beiden Akten nicht der Zeitraum einer ganzen Woche gelegen haben wird, zumal der Nekrolog doch gleich nach der Beerdigung zu erscheinen pflegt. Uebrigens dürfte nach einer Mittheiluug des Hrn. Coli. Frank in Frankfurt a. M. unwideruf 1 ich feststehen, dass meine Angaben sich in jeder Hinsicht bestätigen. Herr Frank schreibt: ״Nach der Ansicht eines Collagen, der mit Jost noch an dem Philanthropin zusammengewirkt hat, und der sich seiner Zeit die betreffenden Notizen machte, ist derselbe Dienstag den 20. Nov. gestorben und Donnerstag den 22. Nov beerdigt worden. Die Aufzeichnungen im .,Offiz. Schulprogramm pro 1861“, aus denen wahrscheinlich alle Irrungen entstanden und die ich selbst als (Quelle für meine Berichtigung im neuesten Litt -Bl. (134 b. Note) anführte, seien falsch. In der ,Allgcm. deutschen Biographie“ ist ebenfalls der 20. Nov. als Todestag angegeben. PS. Beim Schluss dieser Zeilen erhalteich von Herrn Frank, Lehrer an der isr. Realschule zu Frankfurt a. M., ein Schreiben, woraus ich folgendes mittheile: ״Heute bin ich in der erfreuliehen Lage, aut Grund standesamtlicher Mittheilungen _ Ihre Angaben unwiderleglich zu erhärten. Das Amtsblatt der freien Stadt Frankfurt No. 142 vom Dienstag den 27. November 1860 schreibt unter ״Auszug aus den hiesigen Standesbüchern“. Gestorben: 20. November. Langstrr.sse 33. Jost Dr. Jsaäc Marcus, Lehrer an der tsr. Realschule aus Berlin.“ Cohen- Rees a Rh. Verantwortlicher Redacteur Dr. Rahme r, Magdeburg. Druck von D. L. Wolff, Magdeburg. Verlag von Robert Friese, Leipzig.

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