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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-08-19 · N° 34. (19.8.1887) · p. Seite 132

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 34. (19.8.1887)
Date
1887-08-19
Page
Seite 132 (sequence 2)
Language
German
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— 182 — kommen, 80 hat ״Schimpf und Ernst“ zugleich bedeutenden Werth für die Kulturgeschichte. Wenn z. B. unter den 14 den Wucher verdammenden Historien keine einzige von den Juden handelt, wenn es nur einmal in der Moral heisst (Hist 192): es sein fier geschlecht nit genug ufl erdtreich. Es sein nit priester genug, es bedörfst sunst einer nit sechs oder siben pfrunden haben, ... Es sein auch nit Juden gnug, die Christen bedörfften sunst nit wuchern,“ so kennzeichnet dieser Ausspruch hinlänglich den Gegensatz professionell aufgezwungener und freiwilliger Theilnahme am Wucher. — Aus dem jüdisch-nachbiblischen Schriftthum hat ] Johannes Pauli nichts verwandt, wenn man nicht etwa in einer einzigen Stelle, in der am Schlüsse einer Auseinandersetzung über das Thema, wer schlimmer sei, ein böser Herr, Knecht oder Nachbar, endlich noch angeführt wird: ״ Darumb wan die juden einem übel wollen fluchen, so wünschen sie im ein bösen Nachburen“ (H. 586), eine Reminiscenz an das שכן רע des Siddurs erblicken darf. Nun findet sich allerdings bei Pauli jener bekannte Midrasch (תנחומא נח י״ז ע״ב) über Noa's Weinpflanzung unter Assistenz des שטן (Hist. 244). Ich bin aber überzeugt, dass er j diese Geschichte nicht aus der Quelle, sondern aus ' den Gesta Romanorum (Cap. 149 De inventione vinearum*) geschöpft hat und zwar aus folgenden Gründen: Pauli’s Fassung trifft mehr mit dem Bericht der Gesta, als mit dem des Midrasch überein. Ferner ist es gewiss, dass Pauli zu vielen andern Geschichten die Gesta, aber niemals den Talmud benutzt hat. Für die zuletzt angeführte Thatsache lassen sich verschiedene Ursachen angeben. Es konnte dem Barfüsser Johannes Pauli daran gelegen sein, jeden Gedanken an seine Zugehörigkeit zum jüdischen Stamm zu bannen, daher vermied er jegliohen Anklaug an jüdisches Schriftthum. Man bedenke auch, dass zur Zeit der Abfassung von Schimpf und Ernst Reuchlin eine erbitterte Fehde über die Existenzberechtigung der jüdischen Bücher führte. Jedoch dürfte die Anj nähme einleuchtender sein, dass Pauli, zumal er schon i ״früh“ zum Christenthum übertrat, überhaupt keine | eingehende Kenntniss der talmudischen Litteratur i hatte. Diese Unkenntniss in jüdischen Dingen lässt j zwar seinen Uebertritt nicht entschuldigen, verringert aber doch etwas den Makel seines Charakters und ן macht uns seine ungerechtfertigte Stellung zum Juden-! thum jedenfalls verständlicher. (Schluss folgt.) Zur Geschichte der Juden in Andernach. (Fortsetzung.'! Inzwischen erkühnte sich ein gewisser Gottschaick der sunt, bei Nacht in Gegenwart der 4 geschworenen Wächter den Juden zu vergewaltigen. Auf Befehl des Bürgermeisters wurde Gottschalck auf Donnerstag nach St. Johannisberg vor den Rath beschieden und weil er ausblieb, des Bürgerrechtes verlustig erklärt. Bald darauf zogen die Zünfte noch einmal zum Rathhause und sprachen den Wunsch aus, Rath und Gemeinde möchten Zusammenhalten, wenn der Herr, wie er beabsichtige, näohster Zeit in Andernach einreite, damit man dann nicht ״Zu Zweyen huiffen stäude, sunder ein Man were.“ Sie wurden mit dem Tröste entlassen, der Herr werde ohne Zweifel diese und uudere Sachen vergleichen und der Rath werde das Beste der Gemeinde, so viel möglich, zu thun beflissen sein. Ob nun die Bürger damals be- *) Gesta Komauoruni von Hermann Oesterlev. Berlin 1872. liier beginnt übrigens die Erzählung mit den Worten; Josephus in libro de c.ausis rerunt naturaliuni relert, quod etc. treffe des Jaden ihre Forderung darchgesetzt haben, das erfahren wir nioht. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts suchten aber die Juden wieder in Andernach Aufnahme za finden. In dieser Absicht wandte sich eia gewisser Aaron an den Kölner Karfürsten Salentia and erlangte die ״Vergleidung“ durch eia Angebot von 1000 Goldgülden. Am 25. Jali 1573 gab der Kurfürst dem Magistrat hierüber in folgendem Sohreiben: Salentin von Gottes Gnaden Erwölter zu Erzbischofen zu Cöllen und Churfurst. Lieben Getreuwen. Wir haben uff vielfaltigs empsigs ansuchen, auch groisser leuth vorpitten und aus keiner sondern Audacht Aaron Juden sampt seinem Sohne Meier gnediglioh vergleidet und Ime eine whonungh und haashaltuag in unser Stadt Andernach vergunt und zugelaissen, doch mit dem ausdrücklichen Bedingh, dass sie mit keinem Burger oder Inwoner gerurter unser Stadt Ichtzig wuchern sollen. Dieweil sie uns nhun ein groisses, nemblich 1000 goltgülden geben, euch und euren mitbürgern kein Schaden zufuegen sollen, haben wir uns dazu erpitten laissen und euch zu christlicher Institution und Erhaltungh a der Schulen solche 1000 goltgülden aus sondern gnaden j geschenkt, die ir auch hernegst aus unsers Schultissen und Zölners lieben getreuwen Peter Steuss henden empfangen werdet. Und haben euch gnediger meinungh nit mügen verhalten. Datum in unserm Schloss Kaiserswerdt am 25. Juli Anno 73. Als dieses Schreiben am 30. Juli dem Rath präsentirt und vorgelesen wurde, hat sich derselbe trotz des der Stadt zugedaohten verlockenden Geschenkes ״ zum höchsten beschwert von wegen solcher annehmungh“ und beschlossen, ein Schreiben an den Kurfürsten mit der dringenden Bitte zu richten, die ertheilte Erlaubniss zurückzuuehmen. Die Ausführung des 'Beschlusses wurde jedoch verschoben, ״dieweil kurz darnach unser Gnedigster Herr sich bei etlichen vola Raidt zu Poppelstorff erclert, dass dieselb in erfahrungh kommen, dass man mit den Juden nit zufriegen und ire Gnaden nit gemeint, dieselb gegen des Raids wilen albie zu vergleiden, So wolle er denselben das gegeben gleidt wiederumb uffsagen.“ Gleichwohl hören wir drei Jahre später, das der Jude Meier in Andernach wohnt, denn am 8. November 1576 wurde nach dem Rathsprotokollenbuch Schiffer Joh. v. Kesselhem zu einer Geldstrafe von 20 Thalern verurtheilt, weil er ״dem Juden Meier nächtlicher weil uff sein thuir geklopft und etlich glaissfinster mit Steinen ausgeworffen.“ Ausser Meier hatten sich aber noch andere Juden hierselbst niedergelassen, wie wir aus einer Yerhandlung vom Jahre 1579 erfahren, wonach einige; Schröder den Rath ersuchten, von den Juden ״ duppel schradtgelt“ erheben zu dürfen. Als denselben das Gesuch bewilligt, besohwerden sich die Juden beim Schultheissen, der denn auch im Namen des Kurfürsten die Aufhebung der erlassenen Verordnung forderte. Jedoch der Rath erwiderte, er habe kraft der Stadtpolizei das Recht, allen Arbeitslohn festzustellen und ״weil er aus der Stadt gefeli und waldt | zu den seilen den schrederen steuern müsse, sollten j sich selbe nit zu beschweren haben.“ Welche Beschränkung im Handel die Juden sich gefallen lassen mussten, darüber belehrt uns ein Protokoll vom 26. Oktober 1581: Die Metzger beklagten sich, dass die Juden Ochsen gekauft, in Andernacher Marken uud anderswo auf die Weide .- getrieben und in und ausser der Stadt Fleisch pfundweise gegen die Ordnung der Metzgerzunfr, verkauft ן hätten. Deshalb befahl der Rath den Feldschützen,; aut solche ״Judenochsen“ zu achten uud etliche derselben in den Graben zu treiben. Noch am uäm-

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