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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-08-12 · N° 33. (12.8.1887) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 33. (12.8.1887)
Date
1887-08-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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—L^ Jüdisches Litteratur Jahrg. XVI. Blatt. Zar Belaaehtaag aller JaJeath«■ ■11 Jaden betreffenden llttererleehen Gr• •ehelnnngen anf de■ Gebiete der Philoaephie, Geaehlehte, Ethnographie, Theologle, Orientalin, Exegeae, Hoalletlk, Lliargik. PMagoglk. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Kahmer. 12. CLuquat 1887. Bacher derelneehllglgen Lltteratar,welche der Bedaction ■ngeeandt werden, finden la diene■ Blatte elageheade Beapreehaag Bel Elneendaag ton iwel Becenelon■• Exemplaren erfolgt einmalige karxe tiratla-Ineertlen. Das »Jidische Lltteratnr-BUtt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 6 Mark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten nnd Buchhandlungen 8 Mark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 85 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 15 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. BMT* Buchhändler, welche direfet oder durch Robert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten üö yi Rabatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze:;Materialien zur Erd- und Feuerbestattungsfrage. I. Haarspalterei. H. Die Conjectur עצים — Zur Chronologie. Von L. Cohen, Lehrer in Rees a. Rh. — Die Beschreibung des Hanauer Memorbuches. Litteraturbericht: Recensionen: Sanders, Daniel für’8 deutsche Haus. — Samuely, Nathan. Zwischen Licht und Finstemiss. L itte rarische Notiz. Nachdruck nur mit -voller Quellenangabe gestattet. Materialien zur Erd- und Feuerbestattungsfrage. 1. Haarspalterei. ״Der Werth einer Haarspalterei ist nach ) meiner unmassgeblichen Ansicht nicht auf allen Gebieten derselbe. Es giebt Gebiete, auf denen eine ״Haarspalterei keinen Schuss Pulver werth ist“, wie Herr College Dr. Kohn in seiner gegen mich gerichteten Notiz No. 32 d. Litt.-Bl. erklärt. Es giebt aber auch Gebiete, in denen ״Haarspaltereien“ nicht so gering angeschlagen werden dürfen, nämlich, da wo die Haarspaltereien Heimathsrecht haben. Zu welchem dieser 2 Gebiete gehört nun der Talmud? Und noch mehr? zu welchem dieser 2 Gebiete gehören die ... Tossaph oth? Wie viele ״Tossaphoth“ blieben noch einen ״Schuss Pulver“ werth, wenn der Satz allgemeiugiltig wäre: ״Haarspaltereien sind keinen Schuss Pulver werth?“ — Uebrigens hat Herr College Kohn doch dem wahren Sinn der Phrase nach Recht: ״Haarspaltereien sind keinen Schuss Pulver werth“, und die ״Haarspaltereien“ befinden sich da in der honettsten Gesellschaft. Ich behaupte: Ideen sind auch keinen ״Schuss Pulver“ werth! Das ״Pulver“ wäre nutzlos verschossen. Ideen können nicht durch Pistolen, Ideen müssen durch Logik unschädlich gemacht werden. Und so geht es auch mit ״Haarspaltereien“. Aber das, was Herr College Kohn, dem ich wirklich für so manohes Anregende in der Controverse Wiener-Kohn von Herzen dankbar bin, — wenn ioh auch das alte amicus Plato sed amioior veritas nicht aus Dankbarkeit verleugnen kann — das was Herr College Kohn an Logik und weitere Beweisstellen, um mich ״vollständig zu befriedigen“ iuo Feld geschickt hat, konnte mich aber wirklich nicht befriedigen, oder vielmehr: es ״befriedigte“ mich insofern, als die von Herrn Collegen Dr. Kohn neu eingeführte Beweisstelle unwiderleglich gegen die von Herrn Dr. K. vertretene Auffassung spricht. — Ich zweifle nicht daran, dass Herr College Dr. Kohn nioht eine vorgefasste Meinung zu behaupten, sondern nur die Wahrheit zu ermitteln sucht, weshalb ich eben seine Discussion ernst nehme und den mir möglichen schwachen Beitrag zu untergeordneten Partien der Discussion zu leisten mir gestatte. Uebrigens sind meine Bemerkungen, wenn auch vielleicht zur Frage der ״Feuerbestattung“ nur ״Haarspaltereien“, doch wohl mehr als solche zur Beleuohtung der Phraseologie des Talmud. — Gerade die von Herrn Collegen Dr. K. neu angeführte Stelle zeigt, wie vorsichtig, wie präcis die Phraseologie des Talmud ist, uud wie Recht unsere alten Commentatoren hatten, den Wortlaut des Talmud genau zu nehmen. — Herr College Dr. K. zitirt Temura 33 b: ״Was man zu verbrennen pflegt, das verbrenne man — was man zu begraben pflegt, dac begrabe man,“ את שדרכן לשרוף ישרוף ואת שדרכן להקם־ יקבר und dann ibia. 34 a: כשר המת, Fleisch des Todten gehört zu denjenigen Dingen, die begraben zu werden pflegen. Herr College Kohn ist auch vorsichtig: er sagt nicht בשר המת ist דרכו להקבר, das wäre ja wieder, ebenso wie der Tossaphot Ausdruck (Chulin 125 b), und noch besser, Wa!־ser auf die Mühle des Herrn Dr. Wiener; dann spräche ja für die Erdbestattung als Usus schon die Ausdrucksweise des Talmud. Und Herr Dr. Kohn hat Recht, wenn er כשר המת nicht als דרכו להקבר zitirt, denn der Wortlaut ist בשר המת מן הנקברים (Temura 34 a Raschi 8. v. דם הנדה). Und der Unterschied zwischen מן הנקברים und דרכן להקבר ist keine ״Haarspalterei“, sondern ein sehr tiefer: מן הנקברים heisst präcis ״was relig.-gesetzlieh begraben werden muss“, und דרכן להקבר heisst, was seiner Natur nach nicht gut anders als begraben werden kann“. Wer die Mischna ibid. 33b autmerksam durchliest, wird einsehen, dass dieser Unterschied ganz zweifellos ist. Die Mischna zählt auf אלו הן הנקברין und nicht אלו הן דרכן להקבר, denn es sind gemeint: ״Die gesetzlich begraben werden müssen.“ Darauf folgt ״ ,ואלה הן הנשרפיןdie gesetzlioh verbrannt werden müsssen“. Unter den letztem sind ערלה וכלאי הכרם, und bei diesen fügt nun die Mischnah hinzu: את שדרכן,לשרוף ישרוף את שדרכן להקבר יקבר. ja, wie können unter הנשרפין sich דרכן להקבר befinden? Der Sinn ist aber, wie Raschi schon deshalb bemerkt, der, dass unter ערלה וכלאי הכרם si°h *ach ״Flüssigkeiten“ (משקין) befinden, die doch ihrer Natur nach nicht verbrannt, sondern nur begraben werden können. Der Unterschied zwisohen הנקברין und דרכן להקבר ist daher sehr wesentlich, und zwar so wesentlich, dass כשר המת seiner Natur nach wohl verbrannnt werden, also zu

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