Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 32. (5.8.1887)
- Date
- 1887-08-05
- Page
- Seite 128 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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126 — dass er nit willens sie will ausszazigen, so müsse er es mit Unwillen thun, dan sie denken, Inn nit zu liden und wullen Inn nit liden, das man schaffe, das er guitlich hinwegh kome, dan er müsse sich hinweg fugen.“ Mit Austreibung der Juden forderte die Gemeinde zugleich Abbruch der am Schlosse gegen ihren Willen wieder augerichteten ״vur zits aeffgeworfenen“ Brücke. Der Rath antwortete, er wolle Verordnet« nach Cöln schicken und dem Domkapitel die Sachen vortragen; bis diese zurückkehrten, solle man mit den Juden und der Brücke ״stille stan“ und bedenken, ,was nutz vnd schadender von Instan möchte.“ Darauf entgegnete der Vertreter der Gemeinde, Arnold Ross, ״man dorffe ן mit redden nit also umgan dan die gemeyne habe | geslossen vnd sy auch eyndrechtig verdragen das sie sich nit von eyn ander scheiden oder essen wolle, der Juede sin dan Zuvor vur der portzen vnd die bruck atffgeworffen, wulle der Rait nit vurgan, so wullen sie doch volfaren was In dar vaen kerne. Der Rath wiederholte die obige Antwort, verwies die Bürger auf ihren Eid, ״dem Herrn Inn seine freiheit, oberkeit vnd herlicheit nit zu greiffen noch zu tasten mit Worten noch mit Werken, der Juede sitze In geleide, habe auch der gemeinde mit geluiter glocken offentlieh verkündiget da er angenamen sy, sollich geleide sy Im nit uffgeseit.“ Am Donnerstag nach Viti und Modesti 1515 erschienen Abgesandte der Gemeinde abermals vor dem Ra th: der Jude habe ihnen liebevor zugesagt, er wolle in iS Tagen sich von dannen schaffen und obsohon er I Fürsten habe, doch der Gemeinde zuwider nicht sitzen. Dem Rath sei vom Grafen von Virnenburg ein Schreiben zugesandt, in welchem angeregt sei: So der Jude sich nicht hielte, solle er Strafe leiden. Nun sei vor Augen, dass derselbe 2 Kühe halte und ״der stroppersen so vill habe die allenthalben den luden das Ire nehmen.“ Solle der Jude mehr Freiheit haben, 61s die Christen gebrauchen? Sie wollten ihn wohl von hinnen schaffen, wenn es bei ihnen stände. Sie gedächten ihn nicht zu leiden, auch dem Herrn keine Huldigung zu thun, der Jude sei denn aus Andernach, denn es sei wider alle Billigkeit und der Stadt Privilegien und Herkommen. Nun erklärt der Rath, er wisse in diesen Dingen nicht zu handeln, denn der gnädige Herr habe ihm eine Schrift zügesandt, die bisher verhalten sei, da der Rath keine Klage gehört und nicht anders gemeint habe, denn die Gemeinde sei zufrieden. Jetzt aber solle die Schrift vorlesen werden, auf dass man dem Herrn sein Geleite lasse. Habe der Jude Zusage gethan, so sei abzunehmen, dass er dazu gedrängt sei. Nach Anhörung des kurfürstlichen Schreibens bemerkten die Abgeordneten, sie könnten nicht anders ermessen, daun der Herr die Juden lieber habe als die Gemeinde. Sodann beriethen sie sich mit den Zünften und beschlossen, ״sich der vurss puncten zu berueffen zu ussdrag vur die vier heufltstede vnd gemeine landschafft des stifts Colne, doch wullen sie das an die gern eyn worttbrengen, da mit sie den vndank nit alleyn haben.“ (Fortsetzung folgt.) I Litteniturhericht־. Replik. Herr Prague replicirt in No. 28 der ״Archives“ gegen eine unserer Bemerkungen in No. 27 d. Bl. über das in seinem ״Annuaire“ enthaltene Referat Deutschland betreffend. Er sucht das Terrain zu dislociren, um unseren gewiss begründeten Vorwurf der einseitigen Parteinahme für die süddeutsche Hyper• Orthodoxie in seinen Briefen auszuweichen und entschuldigt seine Begeisterung für die Wormser ״Nissim“ durch sein gar scharf ausgeprägtes Pietätsgefühl. Das letztere ist bei uns gewiss nioht geringer; allein nicht dieses machen wir ihm zum Vorwurfe, sondern lediglieh, dass er in seinen Reisebriefen über Deutschland einseitig die Orthodoxie (Lehmann-Hirsch’sehen Calibers) in den Himmel erhebt, und die andere weit bedeutendere Richtung entweder ignorirt oder spöttelnd behandelt. So bespricht er von der ״Frankfurter Gemeinde“ von der Uniform des Sohammes und den Nasenlauten des Chasan — natürlich nur von der Hirsch’schen Synagoge — und alles Uebrige, wahrhaft Grossartige in der Frankfurter Hauptgemeinde wird einfach ignorirt; auf der einen Seite wird bis in das Kleinlichste Alles beschrieben und auf der andern Seite wird das ״Grossartigste“ einfach todtgeschwiegen. In der Wormser Synagoge rügt er z. B. das Vorhandensein einer Orgel, weil jene ihn an das deutsche Mittelalter, erinnert und ein musikalisches Instrument ein Product der Neuzeit sei. Allein hätte die Wormser Gemeinde, die in ihrer Mehrheit für die musikalische Begleitung des Gottesdienstes sich ausgesprochen, eine Dudelsackpfeife oder eine Kesselpauke ä la Friedrich Barbarossa aufstellen sollen? Erinnert etwa die Pariser Synagoge in der rue de la Victoire an einen Rabbi Jechiel aus Paris gesegneten Andenkens? Kritisiren, und — wenn auch geistreich — spötteln ist leioht, aber es kehre jeder vor seiner Thüre. Sapienti sat. Notizen. שאין דרך לשורפו♦ — Ich bin kein Freund von ״Haarspaltereien“, und werde desshalb mit dem Collegen Dr. Goldsclnnidt nicht rechten, noch ihm in den ״Weg“ treten . . . Ob ״Weg“ oder ״Usus“! דרך bleibt דרך״“ — Tossaphoth, sagten wir, schreiben desshalb "דרך“, weil sie einen Ausdruck adäquat dem der Mischna wählen wollten. Damit sol l aber nicht gesagt sein, dass College Goldschmidt irgendwie Recht hat! Im Gegentheil! Jost z. B., der ja auch etwas hebräisch verstanden hat, übersetzt ״ דרך הטומאה לצאת וכוweil man die Unreinheit gewöhnlich herausaber nicht hereinbringt׳‘. Das ist doch ״Usus“. Bertinoro — (Oholoth IV I), aut den sich G. bezieht — erklärt die Worte אין דרכה להמם wie folgt: שאין דרך ״ לטומאה שבבית להכניסה במגדלman pflegt doch die Unreinheit nicht hereinzubringen“. Das ist doch unstreitig ״Usus“. Ebenso erklärt 1 ר״ש. c. Und die Commentatoren konnten, durften nicht anders übersetzen. Der Infinit. Niphal. אין דרכה להכנס lässt eine andere Uebersetzung als ״Usus“ nicht zu. " T Es sind das, wie bereits gesagt ״Haarspaltereien“, die keinen Schuss Pulver werth sind — — Um aber Ilrn. Dr. Goldschmidt 1 vollständig zu befriedigen, fügen wir unserer Erklärung in No 30 noch folgendes hiuzu. Die Mischnah (Temurah 33 b) lehrt: את שדרכן לשרוף ישרוף ואת שדרכן להקבר יקבר ״Was man zu verbrennen pflegt, das verbrenne man — was man zu begraben pflegt, das begrabe man“ . . . בשר המת, das Fleisch des Todten gehört (nach Temurah 34 a) zu denjenigen Dingen, die begraben zu werden pflegen . . . Der klassische Mischnah-Ausdiuck lautet also für diejenigen Dinge, die ״verbrannt“ werden דרכן לשרוף• Da aber der ״Todte“ nicht zu jenen Dingen gehört, sagt Thosaphoth in der klassischen Mischnah-Sprache : אין דרך לשורפו• °b d:1s Ver־ brennen der Leiche erlaubt oder verboten, das lässt sich aus diesen Worten nicht deduciren. K. oh n-Inowra/.law. Zur Chronologie. In No. 30 dies, gesch. ״Litteratur-Blattes“ haben sowohl Dr Brüll’s ״Monatsblätter“, als Herr Cohen-Rees selbst Unrecht; Zunz aber hat das Richtige gesagt. Die G«sdenkrede, welche mein seliger Freund, Dr Stein, am Grabe Jost’s hielt, besagt ausdrücklich, dass J. am 22. November lbtiO starb und am 24. desselben Monats beerdigt wurde. Aschersleben. J aphet. Verantwortlicher Reaacteur Dr. Rahmer, Magdeburg. Druck vouD.L. Wollt, Magdeburg. Verlag von Robert Friese, Leipzig.