Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 30. (22.7.1887)
- Date
- 1887-07-22
- Page
- Seite 116 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/6492408-5990847-5991221--1229-5368458- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
?— 116 — Asche der Verbrannten ist nach Ansicht der Weisen rein“. — In dieser Misohnah ist die Bede von einer ״Leichenverbrennung“, wo der Körper völlig zerstört und in Asche umgewandelt wird.— Die zweite Art von Leichen Verbrennung finden wir im Traktat Nidda 27b. Dort heisst es: ״ מת שנשרף ושלדו קיימת טמאEine Leiche, die verbrannt worden ist, deren Gerippe aber (Skelet) in seiner Urwüchsigkeit erhalten geblieben, ist ״unrein“. — Die dritte Art von Leichenverbrennung ist: מת שנתבלבלה צורתו טהור «Eine Leiche, die so verbrannt worden ist, dass die ״Formen“, die ״Gestalt“ des Menschen, nicht mehr erkenntlich, und die nur noch einen formlosen Klumpen bildet, ist ״rein“.-Eine vierte Art der Cremation bezeichnet der Talmud durch das Wort איחרכי אחרוכי d. h. die Leiche ist wohl versengt, verbrannt, aber nicht zu Staub geworden. — — In diesem Falle wirkt die Leiche gewiss verunreinigend. — — — Alle diese vier Arten von Leichenverbrennung finden wir in der Halachah (Maimonid. Hilchoth Tumath hameth III. 9.10) an einer und derselben Stelle verzeichnet. — ״Eine Leiche, die verbrannt worden ist, schreibt Maimonides, deren Gerippe, d. h. Rippen und Rückgrat, aber erhalten geblieben, ist unrein, geschweige wenn sie nur versengt ist. ״Wenn sie aber so verbrannt ist, dass die ״Gestalt“, die ״Menschen- Form“ geschwunden und nur noch ein formloser Klumpen zurückbleibt, dann ist sie rein. — — — Die Asche verbrannter Leichen ist rein, ebenso auch die Würmer, die vom Fleische der Leichen entstanden, ob die Würmer lebendig oder todt, gleichviel, die Asche und Würmer von Todten wirken nicht verunreinigend“. Wir haben bereits früher hervorgehoben, dass Asche und Würmer halaohisch auf einer Stufe stehen, und eine Urne gefüllt mit todten oder lebenden Würmern der Halacha ebensoviel gilt, wie eine Urne gefüllt mit Asche. — — Wir wollen nun aber auf die Sache tiefer eingehen, und die Frage beantworten, warum Asohe und Würmer auf einer Stufe stehen? warum die Asche einer verbrannten Leiche der Halacha nicht mehr gilt als פירשא, als sonstiger Mist, Koth, Excremente, und eine Urne gefüllt mit Asche einer Leiche (nach Themurah dl a) nicht um ein Haar mehr Weihe besitzt, nicht mehr religiöse Pietät, Respectirung beanspruchen kann, als ein Gefäss gefüllt mit Haaren, Nägeln oder gar פירשא von derselben Leiche?!! Warum — schreibt Maimonid. in seinem Commeutar zur Mischnah Oholoth II. 2. — ist die Asche der verbrannten Leichen rein?! Weil, wenn die Leiche eiumal verbrannt ist, eine Leiche überhaupt nicht mehr da ist, nicht mehr existirt, die Asche aber einen ganz anderen neuen unorganischen Körper bildet, der mit der organischen Leiche nichts zu schaffen hat. Ist aber keine Leiche da, ist die Leiche durch die Cremation vertilge und vernichtet, was soll dann noch verunreinigen?! Die Asche? Die Asche ist, wie das ja auch chemisch begründet ist, eine Absonderung, eine Excrement (v. excernere) ״Ausscheidung“ der mineralischen unverbrennbaren Bestandtheile des Körpers, dieses Exarement ist aber ein ganz anderer, neuer Körper, der nicht mehr als die Leiche, die ja völlig vernichtet ist, angesehen werden kann. Die Würmer, sagen Tossafoth 1 Temurah 31a s. 0. מלא), die aus dem Fleische der Leiche hervorgehen, sind .״ בדיה כפני עצמיein Geschöpf für sich“, der Wurm ist nicht die Leiche, und so ist auch die Asche גוו® בפני עצמו, ein Körper für sich, die ״Leiche“ ist ein für allemal vertilgt und vernichtet und existirt nicht mehr. Zar Erklärung der Tossaphoth-Stelle Taanlth 10*. gjg Ohne mich auf die Controverse zwisohen Kohn und Wiener einlassen zu wollen, sei es mir nur gestattet, der scheinbar schwierigen Stelle in Tossafoth Taanith 16 a, eine vermuthlich richtige Erklärung zu geben. Die Worte: אותו אפר הוה מדבר הנשרף מעצמות ארם geben gewiss in dieser Fassung keinen guten Sinn. Machen wir jedoch den Versuch, die 3 letzten Worte vor הוה מדבר zu!«setzen und etwa folgendermassen zu lesen:אותו אפר הנשרף מעצמות אדם הוה (*מדבר כדי לזכור עקדת יצחק, so würden Tosafoth damit haben sagen wollen: die Bezeichnung אפר מקלה sei. ״die Asche“ (wie Tosafoth schon 15 b erklärten), ״die aus verbrannten Menschenknochen gewonnen worden ist. spricht dafür, dass sie zur Erinnerung an die Akeda des Jizohak dienen sollte“, während nach der anderen im Talmud daselbst von R. Lewi b. Cbama erwähnten Ansicht הרי אנו חשובין לפניך כאפר einfacher Staub auch denselben Zweck erfüllen würde. — Schwierig bliebe nach Tossafoth nur, wie denn die Erklärung des R. Lewi b. Ghama mit der ausdrücklichen Bestimmung der Mischnah אפר מקלה in Einklang zu bringen sei? Wir müssten denn im Sinne des Tossafoth sagen, 1 dass nach R. Lewi b. אפר מקלה nur für die תיבה, nicht aber auch für den Einzelnen nöthig war, oder dass Tossafoth in den Worten איכא בינייהו אפר כתם in der That eine gegen R. Lewi gerichtete Spitze erblickten. Dieselbe Schwierigkeit ergiebt sich jedoch auch nach der einfachem und richtigem Erklärung, die Raschi (Berachot 25 a) dem אפר מקלה giebt: אפר ״ הקלוי בתנורים ובכירותAsche aus Verbranntem in Oefen und Heerden“, und ist sie auch da nur auf dem von uns angedeuteten Wege zu lösen. Dr. Richter-Filehne. Das Andernacher Judenbad. (Fortsetzung.) ץ 1. Ritter, Schöffen, Vorsteher; maiores) und Bürgerschaft sollen sich eidlich verpflichten, die Juden Andernachs nach ihrem ganzen Vermögen zu vertheidigen, ihnen keinerlei Ünbilde oder Gewalt anzuthun oder von andern anthuu zu lassen, vielmehr dieselben zu schützen sonder List uni Betrug. 2. Wer irgend einen der Audernacher Judeu, ohne dass dieser dazu Anlass gegeben hat, beleidigt, verletzt, Hand an seine Person oder Habe legt, ihn verwundet oder tödtet, derselbe verfällt dem Erzbischof. Schultheiss und Schöffen sollen ihn gefänglioh einziehen und verwahren, bis der Erzbischof über seinen Körper und sein Eigenthum verfügt hat. י 3. Wenn einer der Ritter, Schöffen oder wer immer ׳ aus der Gemeinde jemand schlägt, verwundet oder tödtet aus dem Grunde, weil derselbe sich an den Juden vergriffen hat, so soll er dafür straflos bleiben, damit ein jeder um so bereitwilliger und hurtiger sei, die Juden in Schutz zu nehmen. 4. Ritter, Schöffen, reiche und arme Bürger sollen ihre Hausgenossen abhalten, den Juden irgend eine Schmach oder Beleidigung zuzufügou. Geschieht dies trotzdem, so soll weder d6r Hausherr, noch irgend ein Bewohner der Stadt den Uebelthäter ins Haus aufnehmen, es geschehe denn mit Zustimmung des Erzbischofs oder seines Schultheissen, nachdem der Ezoess geziemend gebüsst ist. 5. Schöffen und Vorsteher sollen die zur Beschimpfung der Juden angefertigten Fahnen und Spott-' lieder unter bestimmter Strafe untersagen, weil dergleichen zu Zwietraoht Veranlassung gibt. *) Im Sinne von בא לומר; oder es ist vielleicht zu lesen: ״ — מטעם מדבר*ns dem Gründe“. — (Uns scheinen beide Conjecturen sehr gekünstellt und höchst unwahrscheinlich. Red.)