Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 2. (6.1.1887)
- Date
- 1887-01-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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ו!!*.*! I Llll.lt) יי .M 2. Jüdisehes! Jahrg. XVI .ך Litteratur-Blatt. Z«r B«l«aehta■( aller JilnUi■■ ul Jade■ betrefTeadea Utterarlaehaa Br- •ckalaaagea aaf de■ Gebiete der PkUeejpkle, Qeaeklekte, Etkaograpkle, Tkeelegte, Orleatalia, Exegeee, Haalletik, Lltargtt, Pidagogtk. Herau8gegeben ▼on Rabbiner Dr. Moriti Rahmer. 9lta^9e6wt^., 6. eJavmat- 1887, •*«her a«r «laechliffigea LiU6r1Ur,1feleh• 4*r Mut un s1|tu1dt nerdei, 11411 1• 41m•■ BUtUeiigekeid« Ketpreeh•«!• 14 KiaMa4«a9 ▼•■ aw«l RectMioa•• tz«MpUrea erfolgt eiaaiAlig« k«rs• 6r1tla«I11ertl«R. Dm ״Jtditcke Litteratur-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buohhandlungen (in Leipsig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ^Israelitischen Wochenschrift־‘ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten and Buchhandlungen 8 Mark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate'werden mit 88 Pffür die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 18 Hark! berechnet and sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. HC־ Buchhändler, welche direct oder durchRobert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten '25 % Rabatt. Inhalt: W issenschaftl iche Aufsätze: Noch ein Wort zur Erd- und Feuerbestattungsfrage. Von Rabb. Dr. M. Steckeimach er in Mannheim. II. — Die Erd- und Feuerbestattung. Von Rabbiner Dr. Kohn in Inowrazlaw. IV. — Theologiseher .lahresbericht tiir 18H5. Federzeichnungen von Dr. Kroner, Rabb. in Brandenburg a. d. H. III.!Fortsetzung.) I. itteraturberi cht: Recension: Biblische Chronologie und Zeitrechnung der Hebräer von Dr. Eduard Mahler. Nachduck nur mit ■volle! Quellenangabe gestattet. Noch ein Wort zur Erd• und Feuerbestattungsfrage. Von Rabb. Dr. M. Steck eimach er in Mannheim. II. Als Ergänzung zu meinen Bemerkungen in der ▼or. No. des Litteraturblattes sei mir noch Folgendes jjjiber den historischen Beweggrund der vielfach citirten Stelle in Synhedriu 46 b zu erinnern gesattet. In Bezug aut die Frage Sohabur’s an R. Chama und die Bemerkungen Acba’s lehrt, schon Graetz (Gesch. IV S. 366), dass dies Schabur der II gewesen, der, deu Juden ungünstig, an der Beerdigung derselben, als der parsischen Religion zuwider, Anstoss nahm, weshalb biblische Nachweise für die Unerlässlicshkeit dieser Bestattungsart nöthig schienen R. Chama fungirte nämlich um die Zeit Schabur’s II 356—377. Jch erlaube mit hierzu ergänzend anzumerken, dass auf die vorangehenden, von R. Jochanan im Namen R. Simon’s b. Jochai angeführten Aussagen, das Verbot des Unbestattetseinlassens oder die Pflicht des Begrabens betreffend, durch ein früheres ähnliches, wohl noch dringenderes Zeitmotiv hervorgerufen worden sein muss. R. Jochanan nämlich lebte ungefähr ein Jahrhundert vor R. Chama zur Zeit Ardsohir’s, der, als fanatischer Wiederhersteller der Zendreligion den Juden u. A. auch das Begraben der Todten gewehrt hatte.*) R. Jochanan hatte sich bekanntlich damals auch in anderer Hinsicht um das durch das neue Re¬ *) Der Zendavesta verbietet bekanntlich sowohl das Begraben als auch das Verbreunen der Leichname aufs äitsserste. So heisst es im Vendidad I,!>!>: ״Schlechte, unaussiihnbare Handlangen,!las Verbrennen der Todten.‘3 ־, •'f'•1 10: ״Wer erfreut zuerst diese Erde mit der grössten Zufriedenheit? Darauf entgegnete Ahura-Mnzda: Wer vorzüglich ansgrabt, wo todte Hunde und Menschen eingegraben wurden.“ .Jbid. 1125 23־ ■wird als Strafe für das Begraben todter Menschen, falls man dieselben . innerhalb eines halben Jahres nicht wieder ausgriibt, fünfhnudert Schlage mit dem Pterdestachel angegeben. Die einzige erlaubte und zur Pflicht gemachte Bestattungsart bestand im Blossstellen der Leichen an eigens dazu hergerichteten Oertlichkeiten für fleischfressende Thiere und noch heute gilt es für ein Glück, von denselben gefressen zu werden.!Spiegel Zendavesta 11. S. XXXVI.ו gime (Sassauiden) in arge Bedrängniss geratheue baby- Ionische Jndenthum von Palästina aus lebhaft bekümmert. (Graetz das S. 292.) Nun begreifen wir die talmudische Besprechuug dieses Gegenstandes in ihrer vollen zeitgeinässen Wichtigkeit Sie war durchaus keine tnüssige gewesen. Es sollte Niemand einfallen zu sagen, dass das traditionelle Begraben etwa nur eine alte Gewöhnheit (מנהג רכצלמא) sei, und man daher ruit gutem Gewissen dem parsisschen Drucke nachgeben könne. Nun betonten die Talmud weisen, es sei ein nicht zu übertretendes Schriftgesetz, mit dem man es durchaus I nicht leicht nehmen dürfe. Sowohl das Ulossstelleu der Leichen auch nur über Nacht (המלין את מתו) sei, widerbiblisch, als auch ihre Bestattung iu der Erde ausdriicklioh verboten. Ans diesem geschichtlichen Gesichtspunkte ergiebt sich nun gleichfalls, dass das Schweigen der Talmudlehrer von einer Leichenverbrennung nicht sowohl eine Unkenntniss derselben, als vielmehr ein Verschweigen derselben bedeutet. Dean so gut ihnen das parsische Beerdiguugsverbot bekannt war wird ihnen doch wohl auch das Verbreunungsverbot des Zendavesta bekannt gewesen sein. Weshalb sie es verschweigen? Darauf lassen sich zweierlei Ant- Worten geben. Die eine im Sinne des Herrn Dr. Wiener, wonach sich die Spitze der ganzen Erörterung nicht gegen eine andere Bestattungsart ausser dem Begraben, sondern nur gegen das Unbestattetseinlassen (״ Blossstellen u) richtete. Hiergegen aber spräche aber wohl der Umstand, dass sich der Talmud dann mit einer Beweisstelle gegen לא תלין — הלנת המת (nach der richtigenLesart des Jalkut) begnügen könnte! eine solche für Beerdigung רמן לקבורה wäre durchaus überflüssig. Die andere hier mögliche Antwort, der ich mich vermöge meiner Ausführungen in dem ersten Aufsatz anschliessen muss, wäre die, dass die Talmudlehrer darum von der Leichenverbrentiung schweigen, weil sie in Bezug auf dieselbe!len Abscheu der Parsen, wenugleich nicht aus ihren Gründen, geteilt und jede andere Bestattungsart ausser der Beerdigung vergönnten. Die Erd- und Feuerbestattung. Von Rabbiner Dr. Kob 11 in Inowrazlaw. IV. Wer kennt nicht jenes herrliche Wort des Sifre (A’oschn. ראה^ von deu zwei verschiedenen Lebenswegen, von denen der eine Anfangs voll Dornen und Krümmungen, später aber gerade und eben, der andere wieder Anfangs zwei, drei Schritte weit, angenehm und gerade, spätei aber voll Dornen und