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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-01-01 · N° 1. (1.1.1887) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 1. (1.1.1887)
Date
1887-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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.«1. Jüdisehes Jahrg. XVI. Litteratur-Blatt. Zar Beleachtaag aJltr Jidtithm Jade• betreffeadoi lltterarlsehe■ Kr• 1efe6laaagea aaf de■ fleblete der PWI•» ■ophie, fleerhlehte, EtbaogTephle, Theo• logt«, Orleatalie, Kzegese, Honlletlk, Lltargik, Pidagoglk. Herausgegeben von Rabbiner 1)r. Moritz Rahmer. €JT£a<j3e6׳wx<j,, 1. Bannen 1887, Blei m <lrr .InNChliglgeH l.ltteratur,nelrh* 4er Kedafl ייס .u^Mendt werden, Anden In dienen Blntte eingehende Renpreehung Bel Klnnendnng ron nwel Berenalonn- Kienplnren erfolgt einmalig, knrne Gretia-Insertton. Da* »JIdlsche Litteratur-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Baohhandlangen (in Leipzig hei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Mark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 25 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 15 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. BMC" Buchhändler, welche direct oder durchRobert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten '20 Rabatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Zur Erilnud Feuerbestattungsfrage. Von Rabbiner Dr. M. Steckelmacher in Mannheim. — Theologischer Jahresbericht für 1885. Feder- Zeichnungen von Dr. Krön er, Rabbiner in Brandenbürg a. d. H. Lit 1 eratur beri cht: Recension: Zeitschrift für die Deschichte der Juden in Deutschland. Inserate. Nachdruck nur mit -voller Quellenangabe gestattet. Zur Erd- und Feuerbestattungsfrage. Von Rabb. Dr. M. Steck eimach er in Mannheim. Soweit man aus der bisher geführten Diskussion über die obige Frage ersehen konnte, verlegen beide Theile den Schwerpunkt des Problems in den Talmud. Von der Bibel dagegen wurde nur die Stelle 1. Sam. 31,12 angeführt, wo es von den Bewohnern Jabesoh- Gilead’s heisst, dass sie den Leiohnam Sauls und die Leichname seiner Söhne nach Jabesch gebracht und ״dasclbst verbrannt hätten“. Wie problematisch aber diese Stelle sei, geht aus dem bald darauf folgenden Verse hervor, in welchem es heisst: ״Sie nahmen ihre Gebeine und begruben sie etc.“. Also ״ihre Gebeine“, nicht ״ihre Asche“ — das spricht doch sehr für die Auffassung Jonathan’s, die vielleicht gar einer ursprünglich anderen Lesart entspricht, jedenfalls aber der Stelle in Jeremia 34,5, wo die Entzündung ׳^von Bränden als eine Königen zu erweisende Ehre erscheint. Man bedenke auch, dass 1. Chron. 10,12 die Wort^ וישרפו אותם שם gar nicht hat. Es könnte also sehr begreiflich soheinen, dass in dem über den fraglichen Gegenstand ausgebrochenen Streit von der Bibel auf der einen wie auf der anderen Seite bald gänzlioh gesohwiegen, und lediglich talmudische Aeusserungen, insbesondere die Stelle in Synhedrin 46 b, in die Discussion gezogen worden. loh möchte nun die Ansicht wagen, dass man vielleicht die Bibel zu früh verlassen, eine Ansicht, die, wenn begründet, vielleicht am ehesten geeignet wäre, eine Lösung, oder wenigstens Klärung des Streits anzubahnen. loh glaube nämlich, dass Stellen wie Arnos 2,1 על שלשה פשעי מואב וכר על שרפו עצמות מלך אדום לשיד, wo mir die Erklärung des Michiol Jofi כמו ששורפים השיד als die natürlichste erscheint, ferner Jesaj. 33,12 והיו עמים משרפות שר קוצים כסוחים באש יצתו, ferner 1. b. Könige 13,2 2 ,ועצמות אדם ישרפו עליך. Könige 23,16 ויפן יאשיהו ובו ויקה את העצמות מן הקברים וישרוף על המזבח ויטמאהו, — sowie dagegen Josija von einem Grabe erfährt, dass es nicht eines von Sündern, sondern des einst von Juda gekommenen Gottesmannes sei: ויאמר הניחי לו, איש אל ינע עצמותיו, דמלטו עצמותיו את עצמות הנביא אשר בא משמרוז (das. V. 18.) — dass, sage ich, Stellen wie diese nicht verkennen lassen, dass es nach der Anschauung der Bibel für den Leichnam die tiefst,e Geringschätzung, ja Schändung bedeute^, wenn er durch Verbrennung der Vernichtung preis gegeben wird, ein Schicksal, das allerdings in der biblischen Zeit, wie meine Gitate darthun, manchen Leichnam, sei es aus Vandalismus (Arnos), sei es, weil der einst Beseelte ein Sünder war (B. d. Könige), getroffen hat, dass es aber entsohieden als das allein Ordnungsmässige und als das von Jedermann j Gewünschte gegolten hat, den Leichnam so intaot als möglich zu halten (2. Köu. 23,18). Schon die von mir citirten Stellen legen es nahe, dass die Stelle in Samuel entweder corrupt, oder wenn riohtig, eben! einen nicht ordnungsmässigen Vorgang etwa in dem | von dem gesch. Redacteur dieses Blatte« in einer der letzten Nummern *) angegebenen Sinne geschildert. ' Jedenfalls kann sie, wie ich meine gegen die citirten Stellen nicht ins Gewicht fallen. — Nunmehr erscheint mir aber das Argument des Herrn Dr. Wiener, wonach der Talmud in Synhedrin 46 b nur ans Nicht- Vertrautheit mit der Feuerbestattungsart von derselben schweige und demnach die Pflicht des Begrabens nicht im Gegensatz zum׳ Verbrennen, sondern zum Unbestattetsein-lassen hervorheebe, der Stichhaltigkeit zu entbehren. So gut wie der Talmud an jener Stelle, gestützt auf Jerem. 16,4, den Fall für denkbar hält, dass man Leichen überhaupt unbestattet lassen könne, so musste ihm auch das Verbrennen der Todteu aus der Bibel bekannt sein. Allein er hält offenbar, im Sinne der Bibel, diesen Fall für einen durchaus abnormen, den Charakter der grössten Veräohtliohkeit an sich tragenden, sodass er ihn absichtlioh von der Erwägung der Arten ausschliesst, in denen ein Menschenleichnam behandelt werden 8011. Der Talmud hält es vom Gesichtspunkte der ״Sühne“ (כפרה) für möglich, dass Einer auf dieselbe verzichte, indem er sagt: ״ לא בעינ׳ כפרהioh ziehe es vor, dass mein Leichnam bloss eingesargt auf der Oberfläche der Erde bleibe und der Sühne entbehre, als dass ich ihn soll hinunterfahren lassen in die schauerliche Tiefe. **) Er hält diesen Fall für denkbar, sowohl vom Standpunkte dessen, uui dessen Leichnam es sich handelt, als auch vom Standpunkt der Ueberlebenden, die, wenn sie dem Willen des Todten nachgeben, schlimmstens ein Gebot unterlassen (אל *) No. 46, S. 171*, Anm. 1. **) ctr. Rasch! das.או. בי היכא דתהזי ליה כפרה בהטמנה וו שמורידים ומשפילים אותו בתחתיית.

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