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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-12-02 · N° 49. (2.12.1886) · p. Seite 190

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 49. (2.12.1886)
Date
1886-12-02
Page
Seite 190 (sequence 2)
Language
German
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190 — ״Vergieb deinem Volke“, erklärt Sifrä, gilt von den Lebenden, die da erlöst hast, aber gilt von denTodten“, von den längst Verstorbenen, aaoh sie, die Todten, die Erzieher and Bildner der Leben• den, sind für jede Unthat, für jeden Frevel dieser Lebenden mitverantwortlich, und das beweist, sohliesst Sifrä, dass auch die Todten der Sühne bedürfen. . . Dass diese Sifr6-Stelle aber nicht ,eine nicht ernst gemeinte Agadah“ ist, beweist die streng halaohisohe Anwendung und Verwertbung, die diese Stelle im Talmud findet.’) Wenn der Talmud im Tract. Temurah p. 15 sagt, dass mau in den Tagen Esra’s (Esra 8,35) Sühn-Opfer dargebracht habe für Sünder, die in den Tagen Zidkijahu’8 Götzendienst getrieben, also für Menschen, die viele Jahrzehnte vorher gelebt hatten; wenn durch ענלה לרוסה die Sünde derjenigen gesühnt werden sollte, die mit Moses und Ahrou aus Egypten gezogen und längst in der Wüste ihr Grab gefunden; wenn der Talmud (Horajoth 6 a) von dieser עגלה ערופה ausdrücklich sagt: מגו דמבפרה אח־ים, מכפרה נמי אמתים - so ist doch bis zur Evidenz bewiesen, dass nach jüdisch-rabbinisoher Anschauung, die Todten der ,Sühne“ bedürfen, und wären sie auch die Tugendhaflesten und Gerechtesten aller Zeiten. ״Auf dieser Anschauung, dass die Todten der Sühne bedürfen, schreibt eine der grössten rabbinischen Autoritäten4), basiren alle Legate, wohlthätige Stiftungen, die von Verstorbenen herriihreu, darauf basiren die Spenden, die die Lebenden für die Verstorbenen, die Kinder für die verstorbenen Eltern edlen und heiligen Zwecken widmen“ . . . Durch diese Legate, Stiftungen und Spenden 1 sollen die Versiorbenen nach dem Tode gesühnt werden, wenn sie auch keine ״groben Verbrecher“ sind. — In diesem Sinne und Geiste erzählt der genannte ״Nimuke Josef“ aus der Zeit des Simon ben Schetach: Ein grosser, berühmter Gelehrter, wurde durch eire bedauernswerthe Verwechslung zweier Bahren nicht mit den ihm gebührenden£Ehren bestattet. Ein Schüler dieses grossen Lehrers kränkte sich ob dieser Entwürdigung des Lehrers gar sehr — ״ .מה חטא רבי ליקבר כבזיוןWas kann denn dieser Gottesmann gesünuigt haben, fragt der Schüler, dass ihm solche Schmach nach dem Tode zu Theil wurde?“ Der Lehrer erscheint dem Schüler im Traume, uud sagt zu ihm: Mein Sohn, ich habe einmal gesündigt, ich habe gehört, wie mau einen Gelehrten schmäht, und habe den Schmähenden nicht zurechtgewiesen, ״ ולכך נענשתיund deshalb bin ich nach dem Tode bestraft worden.“ So erzählt ״Nimuke Josef“ (Synhedrin Perek 6). — Wie kann also derselbe ״Nimuke Josef“ sagen, dass die Todten gar nicht der Sühne bedürfen, und wenn sie auch die allerschwersten Sünden begangen? — — Oder war der grosse Lehrer in Israel ein ״grober Verbrecher“?! Herr Dr. Wiener muss offenbar die fragliche Stelle in ״Nimuke Joseph“, auf die wir ja zurückkommeu werden, missverstanden haben. — — Wie kaun denn überhaupt ״Nimuke Josef“ oder ein anderer Lehrer in Israel etwas behaupten, was so ganz und gar gegen eine unbestrittene, also vou aller Welt anerkannte Halacha verstösst? Der Talmud (Boreitha Kidduschin 31 b) lehrt: ״Den Vater ehre man beim Leben und auch nach dessen Tode.“ — Wie ehrt man den Vater, wenn er gestorben ist? ■*) iimajotli Ua, Kerithuth :t(5a, Tcinunh 15b, (in Uezug aut יחטאת שמחו בצליה —!s. Tosafotu ׳ivmunih 15 b. s. v. והא-.(אלמא יש בפרה למתים) תשבץ חלק שלישי ־ שאלה י״ג(*• Wenn man von ihm sprioht, ihn nennt, füge man die Worte hinzu: ״ הרי ני כפרת משכבוloh sei die Sühne seiner Buhe“ — das heisst! ״die Strafe, die meinen verstorbenen Vater treffen soll, die möge mioh treffen“. — — das ist eine unbestrittene Halaoha — im Maimonides, Tur, Sch ule h an Aruoh, Jore Deah 240. Wozu braucht aber nach der Ansicht dos Herrn Dr. Wiener der verstorbene Vater der ״Sühne“? Ist der ״Vater“ ein grober Verbrecher?! Der genannte ״Taschbaz“ — citirt Tur Jore Deah 242 von Beth Josef — lehrt: ״Nicht nur der Sohn von seinem Vater, sondern aaoh der Schüler von seinem Lehrer, ist verpflichtet nach dem Tode des Lehrers zu sagen: ״ דריני כפרח משכבוIch sei dessen Sühne“. — Wozu bedarf aber nach Ansicht des Herru Dr. Wiener der Lehrer einer Sühne? Ist der Lehrer ein ״grober Verbrecher“? Das ist wieder eine allgemeine anerkannte Halaoha (S. Jore Deah 242). Und der ״Nimuke Josef“ sollte etwas sa^en, was der Bireitha —־ der Gemara — der Halachah widerspricht? Ist das denkbar, möglich? In Wahrheit aber sprioht ״Nimuke Josef“ weder von ״Chibbut Hakeber“ noch von einem eines natürlichen Todes Gestorbenen, sondern von ״Trauer der Verwandten“ (אבילות) und einem Märtyrer, also einem gewaltlhätig Ermordetem Die Mischnah nämlich (Synhedrin 46a) lehrt: Der hingerichtete Verbrecher bedarf einer ganz besonderen ״Sühne“, und die besteht darin, dass die nächsten Verwandten um ihn nicht ״trauern“ dürfen: כדי שתהא מיונם ״ כפרתםDiese Schmaoh gereiche dem Verbrecher zur ״Sühne“ . . . Selbstredend, sagt ״Nimuke Josef“, gilt dieses Gesetz nur von einem hingerichieten Verbrecher, (הרוג ב״ד), nicht aber vou einem Märtyrer, der seines Glaubens wegen sein Leben geopfert (הרוג מלכות) diesem dürfen wir die übliche Trauer (אבילות) nioht versageu. Ein Märtyrer ist doch kein Verbrecher! Diesem müssen wir nicht erst Schmach und Schande authun um ihn zu ״sühnen “ Die Schrift nennt den Märtyrer ״Chassid“, einen Frommen, und der bedarf doch nicht der besonderen Sühne, die der Verbrecher nöthig hat“.-Diesen Unterschied zwischen Verbrecher 0הרוג ב״) uud Märtyrer (החג מלכות) macht schon der Talmud selber (Synhedrin 47 b). Der ״Nimuke Josef“ wendet nur diese talmudische Unterscheiduug schon auf die Mischnah an. Jedenfalls ist hier nur von einem Ausnahmefall, von einem ״Märtyrer“ die Bede; von einem Menschen, der eines natürlichen Todes stirbt, von Ghibbut Hakeber spricht ״Nimuke Josef“ gar nicht, und mit welchem Bechte kann er als Gewährsmann aufgerufen werden in einer Sache, die er auch nicht mit einem einzigen Worte berührt,?!! — Wir sind mit der Widerlegung der Ansicht des Herrn Dr. Wiener über ״Sühne der Todten“ noch lange nicht fertig; aber, wir glauben, er wird jetzt schon einsehen, dass sich diese Ansicht kaum aufrecht halten lässt, und die Frage קמרה משום כפרה der Halacha denn doch nicht so zuwiderläuft, wie er gemeint hat. Zwei Pergamentblätter der Königlichen Bibliothek zu Erfurt. Von Dr. Th. Kroner in Hannover. (Schluss.1 Auf dem zweiten Pergameutblatte steht ein Theil der סליחות. Es fängt an mit פניו ויקרא, hat daun die יי״ג מדות) und darauf die Verse ף סלח לנו... קוראיו, (נוסלחת... ונחלתנו in kleinerer י) Exod. 34, <5.7 י) Exod. 34.9. ») Ps. 8(5.8.

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