Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 23. (3.6.1886)
- Date
- 1886-06-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/6492408-5990841-5991149--0932-5368217- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
-J5IL Jüdisches JahrgXV• Litteratur-Blatt. Zur Beleachtuag *Her J«d«uthum «ad 41dta betreffenden litterartechen Er- •chelnuagen auf dem tieblete der Philo- •ophle» Geschichte» Ethnographie, Theologie, Orleatalia, Exegese, Homiletik, Liturgik, Pädagogik. Herauegegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. 0TLa<j9<j-6u1^, 3. oJuni 1886. Kicher der elnerhUgigen Litteratur, welche der Kedaction sngeaaudt werden, Anden in diesem Blatte eingehende Besprechung. Bel Kinsendnng von iwel Uecenslouu- Exemplaren erfolgt einmalige knrae Hratls-lnsertlon. Das ^fälsche Llttoratur-Blfttt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buohh&ndlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen f Hark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit U Pt. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 14 Hark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. BHt Buchhändler, welche direct oder durch Robert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten '25 ji Babatt. Inhalt: W issenscha111 iche Aufsätze: Die Sprachen-Concession in der Mischnazeit. Ein Beitrag zur Beantwortung der Frage: ״Gehört die Thoravorlesung zum Gottesdienst?“ Von Dr. S. Kohn, Rabbiner in Inowrazlaw. — Aus alten Kalendern. Von L. Cohen, Lehrer in Rees am Rhein. (Schluss). — L itteraturbericht: Re eens io neu: Deutsch, G. D. Die Svmbolik in Gultus und Dichtung bei den Hebräern. — Horowitz, Dr. M., Rabbiner in Frankfurt a. M. Jüdische Aerzte in Frankfurt a. M. — Scherschewski, Dr. Benjamin. משנת עולם קטן מסכת נתוח Notizen. Die Sprachen - Concession in der Mischnazeit. Ein Beitrag zur Beantwortung der Frage: ״Gehört die Thora Vorlesung zum Gottesdienst“?*) Von Dr. J. Kohn, Rabbiner in Inowrazlaw. Es ist eine gar merkwürdige, für die historische Entwickelung des Judenthums höchst lehrreiche und wichtige Misohna, die uns von einer frühzeitigen Sprachen-Concession auf cultuellem Gebiete berichtet. Ich meine die Mischna Sota 32a.**) ״Diese Stücke dürfen in jeder beliebigen Sprache gesprochen werden: Das Sch’ma, die Schmone essre, Tisohgebet, die Ansprache an die des Ehebruchs verdächtigte Frau, das Dank• bekenntniss beim Zehnten u. s. w.“ Während der babylonische Tedmud sich bemüht, für jedes einzelne dieser Stücke einen besondern Bibelver3 aufzufinden, an den er den Beweis für diese Concession anlehnt, geht der jerusalomisohe Talmud viel rationeller zu Werke, er sagt kurzweg, ohne es erst biblisch zu begründen: ״Bet/sn muss man dem Menschen in jeder Sprache erlauben,,״כדי שיהא יודע לתבוע צרכיו ״damit er auch wisse, was er von Gott wünsche und verlange“, ״Tisohgebet“ — in jeder Sprache, ״ “כרי שיהא יודע למי מברךdamit er wisse, wem er danke und alles verdanke“, ״Eidesleistung“— i n j e d e r *1 Diese Frage, welche zum Erstaunen aller jtttl. Gelehrten bekanntlich der Rabbiner in Gneseu in seinem vor dem obersten deutschen Gerichtshof abgegebenen Gutachten verneint hat, beleuchtet Herr Rabbiner Dr Kohn in einer grösseren, uns drackfertig vorliegenden gründ liehen Arbeit von der halachisehen und historischen Seite und widerlegt jenes Gutachten recht schlagend. Es gebricht uns an Raum die ganze Abhandlung in uns. Bl. zu veröffentlichen, wir bringen e i n Kapitel daraus, das um seiner selbst willen ahgedruckt zu werden verdient. Es wäre imlnteresse der wissenseh. Wahrheit, wenndie ganze Arbeit bald einen Verleger fände. Vielleicht subventionirte das Kuratorium der Zunz-Stiftung die Herausgabe derselben. (Red,) **) אלו נאמרן בכל לשק ם׳ סוטה, וודוי מעשר, קריאת שמע, ותפלה, וברכת המזון, ושבועת הערות ושבועת הפקדק, ואלו נאמרץ בלשק הקודש מקרא בכורים וכר ם׳ המלה, ום׳ עגלה ערופה, ומשוח מלחמה וכר. Sprache — weil השביעו שלא בלשונו פטור »e'n Schwur in einer Sprache, die mau nicht versteht, ein Unsian und ohne jede Geltung ist“, und als ein Lehrer durch einen Vers beweisen wollte, dass die Auspraohe des Priesters au die des Ehebruohs verdächtige Frau (Sota) in jeder beliebigen Sprache gehalten werden kaun, sagte R. Jonathan, wozu brauchst du erst einen Bibel• vers, es ist doch selbstredend, wenn die Frau ״den Schwur des Fluches“ mit ״Amen“ beantwortet (4. B. M. 5.22), muss sie dooh verstehen, was der Priester gesprochen und beschworen, sonst hat ja der Schwur überhaupt keine Geltung. (Jeruschalmi Sotah Edition Zitomir 28). Wir sehen also, dass der Grund, warum die Mischna erlaubt, dass auch die religiös-heiligsteu Dinge in jeder beliebigen Sprache gehalten werden können, nicht etwa in dem beliebig ausgesuchten Vers, sondem in der Zeit und ihren Verhältnissen zu suchen ist. Das Volk, die grosse Menge, hatte die hebräische Sprache nicht mehr verstanden und man musste daher ge• statten, dass sie ihren religiöseu Gefühlen und Empfiudüngen Ausdruck geben pבכל לש! der ihnen verständlichen, geläufigen Sprache. Wenn wir aber fragen, von welchen allgemeinen Grundsätzen und Motiven Hessen sich die Lehrer der Mischna in ihrer Gesetzgebung bezüglich dieser Sprachen Oonces8ion leiten! Warum durften Gebet, Tischgebet, Schema, Eidusch, alle Beuedictioueu (nach Tosifta, Sotah 7, auch Hallel) in jeder beliebigen Sprache gehalten werden, und warum wieder die Thoravorlesung des Königs und des Hohenpriesters, der Priestersegen, die Versicherung der Aeltesten, ״unsere Hände haben das Blut nicht vergossen“, die Anspräche des priesterliohen Kriegsgesalbten (משוח מלחמה) an das in den Krieg ziehende Volk u. s. w. nur in der heiligen Sprache? So ergiebt sich die Antwort von selbst, der Unterschied liegt auf der Hand. Bei allen Anlässen, wo das Volk, die breiten Schichten der ungebildeten, unwissenden Menge, betheiligt sind, wo es das religiöse Leben, die religiöse Pflichterfüllung dieses unwissenden Volkes gilt, da musste man gestatten, dass die religiöse Pflcihterfüllung in jeder beliebigen Sprache bethätigt wird, — denn wenn das Volk einmal die hebräische Sprache nicht versteht, was soll da geschehen! Soll das religiöse Leben überhaupt ersterben! Die religiösen Pflichten überhaupt unerfüllt bleiben! ״Beten“ und Schema und Hallel und Kidusch md Tischgebet und die Berachotb, das sind Dinge, die das ganze Volk, auch die grosse, unwissende Menge, berühren, für sie ist dies doch die einzige Quelle, aus der sie ReUgiosität schöpfen, das einzige Gebiet, auf dem