Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 14 (1885)
- Issue
- N° 38. (17.9.1885)
- Date
- 1885-09-17
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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.*2 38. Jüdisches J&hrg. XIV. ׳ י יי' 1 1 Litteratur-Blatt. 7«r Belaarfctang aller Jad«nthaat «ad Jadea betrefTendea Dtterarlschen Br- •ekelaaagen anf dem tieblete der Philo• sephle, flesrhlrhte, Btkaographle, Theo• logle, Oriente!!», Kxegese, Homiletik, Mtarglk, Pidagogtk. Herausgegeben VOTO Rabbiner Dr. Moritz Ralimer. @TCac[3e6ut^ץ1 ׳. Se׳ptewßet 1885. BSeher der ei«»rl1li,!|(en I.IH«r*tur,1T.lrhe der Beder.tloe BugeMNdt ,erden, finden In dienern Klette eingehende Besprechen,. Bel Kirnenden, von in 01 Ueeenelonn. Kxeiitplnren erfolgt einmalige kurse ttratls-lneertfon. Das ״JBdische Lltterfitur-Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. 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(Fbrt setzung). Das Verhalten der Christen hat nun auch seither das der Regierenden gegen die Juden bestimmt, und zwar aus einem greifbaren Grunde, indem das Christenthum und der moderne Staat sich auf demselben Boden, dem des untergehenden römischen Reiches, entwickelten und miteinander verwuchsen. Denken wir uns den modernen Staat mit seiner constitutionellen Verfassung und innerhalb dieses Staates einen Theil, der in keiner Beziehung, weder duroh die gesetzgebende Macht, noch durch die politische nnd religiöse Verwaltung in seinem Bestände als massgebender Factor anerkannt worden ist, einen Theil, dessen Dasein nicht auf gesetzlicher Uebereinkunft, noch aut Duldung, sondern auf Bedürfniss, Zufall und Gewohnheit beruht, so müssen wir fragen: Worin besteht die grosse Scheidewand, welche nicht vorübergehend, sondern viele Jahrzehnte lang die Staatsregierung abhält, diesen Theil entweder politisch verschwinden zu machen, oder ihn den anderen berechtigten Theilen des Ganzen zu assimiliren zu beiderseitigem Nutzen? Welches Bedenken konnte die Regierenden zu der von ihnen in Sachen der Juden und ihrer Stellung zum Staat an den Tag gelegten Theilnahmlosigkeit und Zurückhaltung veranlassen? Vor allem war es der christliche Charakter des deutschen Staates, welohem gerade die Regierung in allen Theilen Ausdruck gegeben hat. Doch ist es immerhin heilsam, wenn der Staat sich nicht von religiösen, inneren, sondern von politischen, äusserliehen Gründen in seinem Verhalten gegen die Juden leiten liess. Indem man so aus objectiven Momenten einen Massstab für das Verhalten gegenüber der Religion und ihrer Bekenner entnahm, liess man die inneren Gegensätze unberührt und bot ebenso sehr zu einem Compromiss, wie zu eiaer entschiedenen Trennung die Mittel dar. Naoh einer anderen Seite jedoch waren die Regierenden in die Nothwendigkeit versetzt, doch aus einem inneren Beweggründe zu handeln, nämlich in der fast allgemeinen Aussohliessung der Juden von der Staatsverwaltung und vor allem dem Kriegswesen. Man hielt die Juden, zumal in einem Staate, der sich wie 1 Deutschland eine so hohe politische Aufgabe stellt, j nicht für fähig, so ganz sich der Pflichten bewusst! zu sein, die aus dieser Aufgabe entspringen. Man glaubte, dass der sittliche Ernst-, die aufopfernde Treue, die bereitwillige Hingabe für das Vaterland nur dem ganz in und mit dem Volk lebenden, duroh Bande des Blutes, Gemeinschaft der bürgerlichen Beschäftigung und Gleichheit der Religion mit der Gesammtheit verknüpften Deutschen eigen sein könne. Ein Beweis des Gegentheils war nicht zu erbringen; denn eine Probe des gegenteiligen Verfahrens war nicht gemacht werden. Wenn man unter Deutschthum die dem Deutschen eigene Gesinnung und Gesittung versteht, so ist Niemand berechtigt, dasselbe den deutschen Juden im Namen des Volkes zu- oder a b zuspreohen. Vielmehr bleibt das Deutschthum der Letzteren, wenn man exakt sein will, in suspenso. Denn die Stimmen des Volkes sind nicht nur getheilt, sondern auoh wandelbar. Dennoch würde die Frage der Einfügung der Juden in das Staatsganze wohl schon längst gelöst und vergessen sein, wie viele andere Fragen, wenn das Interesse der Regierenden, der in sich einigen Gewalt, sich schon früh auoh auf die Juden ausgedehnt haben würde. Der grosse Friedrich nahm sich ihrer in seinen Staaten als Geduldeter, nicht als Bereohtigter an. Seitdem blieb man diesem Principe getreu bis zur Stein - Hardenberg’schen Gesetzgebung 1812, die im Wesentlichen die gleiche bürgerliche Berechtigung der Juden mit den Christen aussprach. Aeusserlich war so für die Juden gesorgt, aber in ihrer socialen Stellung blieb trotz der nach hörigen Erweiterungen eine Leere, die auszufüllen sich bis jetzt Niemand berufen gezeigt hat. Nichts nützte es, dass der Jude gleiche Rechte erhielt, wie seine christliehen Mitbürger, wenn er in seiner gesellschaftlichen Stellung nur immer auf das eine Gebiet des Handels gewiesen wurde. Wollte man ihm an den grossen, idealen Gütern der Nation Antheil geben, warum dann nicht auch an den Ehrenämtern und äusseren Würden? Wollte man, dass sich der Jude begeistere für Deutschlands Grösse, warum hasste und verfolgte man ihn? Kurz, es ist ersichtlich, dass die Lösung der Frage nicht blos eine Verstandessache, sondern vielleicht