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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1885-08-27 · N° 35. (27.8.1885) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
14 (1885)
Issue
N° 35. (27.8.1885)
Date
1885-08-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 35. JüdiseKfes Jahrg. XIV Litteratur-Blatt. T.nr Belncktug aller Jideithin 11d J14e« betrefTtidei lliterariiifh©* Kr• Mketiugei aaf dm Gebiete der Pfcll•• •ophle, Geschichte, Btkiignphle, Theo• logle, OrieatalU, Exegese, Homiletik, MUrgik, Pädagogik. Herausgegebeu von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. @T£a<j9e£w׳t׳<j, 2885> .ך. Bicher der «!«»:etiläRlK.N litt tereter,welche der KeiUrtton •«!(•>•<><11 werde■, Baden tn dleeew Blatte eingehende Beepreehnng. Bet Glneendnng von nwet Kecenetene• Bzemplaren erfolgt einmalige karie ttratls-lneertton. Das ״illdlsche Litteratur-Blatt“ erscheint wöchentlich in einein halben Bogen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Hark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 4S Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 16 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu 9enden. BC Buchhändler, welche direct oder durch Robert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten '25 Rabatt. ־Hl Inhalt: W issenschaftliche Aufsätze: Einiges über das Vorhältniss der Juden zu Kirche und Staat. Von Adolf Waldauer. (Fortsetzung.) — Zur Geschichte der Juden in Schlesien. (Fortsetzung.) Litteratur bericht: Recension: Volkmar. Gustav. Die neu entdeckte urchristliche Schrift!vLehre der zwölf Apostel an die Völker“. — Jastrow, Morris. Abhu Zakarijjä Jahjä ben Dawüd Hajjug und seine zwei grammatischen Schriften etc. — Dilloo, F. W. J. Das Wunder an den Stufen des Ahas. Nachdruck nur mit •voller Quellenangabe gestattet. Einiges Uber das Verhältnis der Juden zu Kirche und Staat. Von Adolf Waldauer. (Fortsetzung von No. 33.)"*’ Doch betrachten wir die Beschaffenheit der Nationalität resp. des Bürgerrechtes der Fremden etwas genauer. Die Verleihung der römischen Civität hat di6sem geschichtlichen Hergang zum ersten Male einen politischen und juristischen Charakter aufgedrückt. Und man kann sagen, dass dies römische Bürgerthum durch keine inneren Vorzüge, keine Bürgertugenden erworben zu sein brauohte, und dass die Ehre des Bürgerrechts hinter all’ den damit verbundenen Vortheilen und Aeusserlichkeiten gemeinhin zurücktrat. Das Christenthum, welches in seinen Anfängen mit dem Staate und den staatlichen Einrichtungen theils völlig brach, theils in schwer vereinbarem Zwiespalt lebte, verwirklichte zum ersten*) Male in der Geschichte der Menschheit den hohen, schon von den Philosophen des Alterthums vielfältig ventilierten Gedanken, dass die Anerkennung des Menschen durch den Menschen nicht eine äusserliche und dadurch partielle bleiben dürfe, sondern eine sowohl innerliche wie umfassende, kosmopolitische sein müsse. Dieses christliche Weltrecht war nicht wie das römische durch einen Volksbeschluss hervorgerufen. Während aber das römische schliesslich die Welt urÄfoannte, konnte das christliche jenem durch die Betonung der inneren Vorzüge eine allseitige Würdigkeit verleihen. In Wirklichkeit aber ist die Durchdringung der Völker mit christlichem Geiste nur äusserst langsam vor sich gegangen, und sowohl die Jdee wie die Form *) Dass die mosaische Lehre die erste war, die den hohen Gedanken von der Gleichheit aller im Ehenbilde Gottes geschaffenen Menschen ausgesprochen und als Gesetz promulirt hat: ״Ein Gesetz und ein Recht sei Euch, dem Fremden wie dem Einheimischen“, (Num.9,14; 16,15 u. lt>), sollte einem bibelfesten Schriftsteller nicht erst gosagt zu werden brauchen. (R.) des Christenthums bedurfte jahrhundertlangen Ringens mit den Heiden, um anerkannt und aufgenommen zu werden. Denn alle staatlichen und gesellschaftlichen, rechtlichen und religiösen Begriffe sollten ja der einen Idee des Christenthums unterstellt werden und von ihr neue Formen und neue Bedeutung erhalten. Seitdem nun das Christenthum den Staat sich unterordnete, Europa zu einem christlichen Ganzen umschuf, stand der Volksstamm, aus dessen Mitte die Weltreligion hervorgegangen war, mehr oder weniger feindlich den umgestalteten Verhältnissen gegenüber. Die Juden standen zu allen Zeiten der christlichen Aera ausserhalb des Staatsgauzen, sie befanden sioh in einer Lage, die nur möglich war, wenn ihre theokratische*) Gemeindeverfassung jeghohes Streben nach Antheilnahme an der allgemeinen Entwickelung unterband: Gie-waiwa ■ein--g*0* framcL artiger, ganz und gar nioht von der Welt beeinflusster oder sie beeinflussender**) Bestandtheil der einzelnen Staaten, ebenso exclusiv in ihrem Verhalten gegen die christliche Umgebung, wie innerlich zusammenhängend durch uralt heilige Gebräuche und Satzungen. Wie konform diese Bräuche mit dem ganzen Volksleben der Israeliten waren, beweist die Zähigkeit, mit der sie festgehalten wurden, und das Missverhältnis, in welches sie dadurch sohou in den allerältesten Zeiten zu den fremden Nationen traten. Das Verhalten der Christen gegenüber den Juden war nicht zu allen Zeiten und allen Orten dasselbe; denn je mehr sich die ersteren von wahrer Religiosität und Frömmigkeit entfernten, um so feindseliger wurde ihre Stellung zu den Juden, und zumeist riefen unlautere Beweggründe offene Feindschaft gegen dieselten hervor. Die Auslegung der Glaubensquelle konnte ja so mannigfaltig erweitert und verengert werden, um den Juden bald als denen, welche apostolischem Worte gemäss einst durch das Christenthum zur Seligkeit gelangen würden, Schonung, ja Liebe zu gewähren, bald ihnen die Kreuzigung Jesu’ und die Verfolgung der Apostel fanatisch zu vergelten. Und dennoch darf man den Judenverfolgungen des *) Dass die Bezeiclmung ״theokratisch“ für die jüd. Staats- und Gemeindeverfassung eine unzutreffende sei, hat Z. Frankel wiederholt in seinen Schriften nachgewiesen (Red.) **> Auch diese Beliauptung ist eine von christlichen Gelehrten oft gebrauchte, aber nirgends bewiesene, kein Schriftsteiler sollte sie 80 prüfungslos nachsprechen. — Wir haben übrigens hei vielen der jüngeren jüd. Autoren schon oft die traurige Erfahrung gemacht, dass ihr ganzes Wissen vom Judenthum sich auf das beschränkt, was sie von christlichen Professoren auf der Universität gehört haben, und das ist gemeinhin sehr christologisch gefärbt. Zur Prüfung solcher Sätze und Urtheile fehlt es den Herren meist an dem positiven Wissen, geschöpft aus den jüd. Quellenschriften. (Red.)

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