Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 14 (1885)
- Issue
- N° 26. (25.6.1885)
- Date
- 1885-06-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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—— Jüdisches Litteratur Jahrg. XIV. Blatt. Zar KoleurhtNn!t aller Jatleatham and Jaden betreffenden IltterarJsrhen Kr• •rhelnunaen aof dem Gebiete der Philo* taphlev tienrhlehte, Kthaographle, Theo• logle* Orientalin, Kxexese. Homiletik, Utarfflk, PXdaffOfflh. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. 2j. cJwni 1 S8j. Kirher tlereinarhlNKlüen I.Hl«r«tur,welche der Kedartlon zuxexamlt werden, finden ln diesem!Hatte eingehende Heeprerhanx. Bei Klntenduntr ron awel KereneloaN• Kxemplaren erfolgt elitmallffe kurze OratlM*lne«rtlon. Das ,*Jüdische Lltter&far-Blfttt“ erscheint wöchentlich in einem halben Roapu Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. 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(Schluss.) ״Zu allen diesen Factoren, welche zum Theil in derselben Weise bei der geringeren Verbrechenszifler des Judenlhums mitwirken, kommt noch die merkwürdige Thatsache, dass eine Glaubensgenossenschaft, welche in der Diaspora, inmitten feindlicher, oder wenigstens nicht freundlicher Gemeinschaften lebt, in allen Punkten günstigeie Resultate für die Beurtheilung ihrer Sittlichkeit liefert, als ihre Glaubensgenossen, welche in freieren Verhältnissen leben, oder die Glieder der anderen Gemeinschaften. Sollen wir hier nicht annehmen, dass die gegenseitige Controlirung, die Selbstaufsicht und Selbstzucht, welche die Genossen ausüben, im ersteren Falle eine strengere ist, als im letzteren? Dass dies in Wahrheit die richtige Erklärung, zeigt die weitere Tliat- Sache, dass die günstigen Resultate abnehmen, sowie die äussere Stellung eine freiere wird, eine Erscheinung, die bei der jüdischen Criminalität in der Zeit von 1848 bis etwa 1872 unverkennbar hervortritt. Wenn wir im Vorstehenden der jüdischen Religion unter denjenigen Factoren, welche die günstige uneheliche Geburtsziffer bewirken, keine besondere Erwähnung gethan haben, so ist dies mit vollem Rechte um deswillen geschehen, weil bei den Juden in Polen und Russland, die dieser Factoren zum Theil entbehren, trotz desselben Glaubens die uneheliche Geburtsziffer eine ziemlich respectable ist und in keinem Falle mit der entsprechenden in Westeuropa verglichen werden kann“. Zum Beweise des Gesagten führt der geistvolle Statistiker des W’eiteren aus, dass bei protestantischen Gemeinden, die inmitten einer katholischen oder nichtchristlichen Gemeinschaft leben, z. B. in Bayern, Südfrankreioh, Jerusalem, oder bei katholischen Gemeinden inmitten rein protestantischer Bevölkerung, z. B. in den Hansestädten ein Gleiches der Fall sei. ״Da diese Erscheinung“ — so deducirt der Verfasser weiter — ״nicht nur bei der unehelichen Geburtszifler, sondern in ganz derselben Weise bei der Kinder- Sterblichkeit, der Verbrechen- und Selbstmordfrequenz, vielleicht sogar auch bei dem Irrsinn zu Tage tritt, so kann es als ein sociales Gesetz hingestellt werden, dass die Sittlichkeit einer Glaubensgemeinschaft in der Diaspora um so grösser ist, je geringer ihr numerisches Verhältniss zu den übrigen Bewohnern und je engere Schranken ihr durch die staatlichen Gesetze oder die gesellschaftlichen Sitten in ihrer Bewegung gezogen sind. Um keinen Anlass zu Vorwürfen zu geben, muss sie in solcher Lage sittlicher sein, als die übrigen Bewohner. Es braucht nicht erst gesagt zu werden,“ so schliesst Herr Fuld diese Auseinandersetzung, ״dass diese Regel nicht ausnahmslos gilt“ .... ״Tbatsächlich.steht hiernach fest, dass die aussereheliche Geburtsfrequenz durch den religiösen Factor in keiner sehr wirkungsvollen Weise beeinflusst wird“ ist das Schlussverdict dieser AuseinandersetzuDg. ״Desgleichen“ — meint derselbe — ״kann auch auf dem Gebiete der Verbrechen von einem Einfluss der Religion nur in sehr engen Grenzen die Rede sein. Wir wollen zwar nicht in Abrede stellen, dass bei denjenigen Verbrechen, welche sich gegen das Eigenthum richten, der Einzelne durch eine besonders entwickelte Religiosität verhindert werden mag etc. Die Gesammtgruppe der gegen das Eigenthum gerichteten Verbrechen innerhalb eines Volkes wird aber sicherlich in keiner erheblichen Weise durch diesen vereinzelt sich geltend machenden Factor alterirt, denn der Selbsterhaltungstrieb ist so mächtig, dass er jedes andere Gefühl znrückdrängt und für das sittliche Märtyrerthum nur ausnahmsweise Verständniss hat. Wie wäre es anders erklärlich, dass, während alle europäischen Nationen dem Decalog das Verbot des Diebstahls entlehnt und in ihren Dogmenbau aufgenommen haben, gleichwohl die jüdische Criminalfrequenz des Diebstahls eine viel geringere ist, als ihrer niederen Criminalitätsziffer an sich entspricht, wenn nicht durch einen Hinweis auf die öoonomischen Verhältnisse? Allerdings ist aber die Religion mit als ein Factor bei der Criminalitätsfrequenz zu betrachten, es ist absolut unmöglich, die ausserordentlich günstigen Erscheinungen der jüdischen Criminalität völlig zu begreifen, wenn wir dieses Moment durchaus bei Seite lassen. Dadurch, dass gewisse Delicte zugleich als Delicte gegen Gott gelten, hat sich sicherlieh in dem mit zähester Ausdauer an seinen Satzungen festhaltenden Stamme und Volke eine derarf׳ge Abneigung gegen die Begehung soloher Thaten gebildet, wie sie sich in andern Völkern, deren Bekenntnisse