Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 10 (1881)
- Issue
- No. 42. (19.1.1881)
- Date
- 1881-10-19
- Page
- Seite 166 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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verilorbencu Welt der Heiden in der Wüste; aucli in Palästina sollte es noch in nationaler Zurückgezogenheit fortleben. In den ihrer Zeit voraneilendeu prophetischen Geistern lebte aber der Gedanke eines universellen, kosmopolitischen Welthuinanismus wieder auf, den ja auch Moses kannte und sofort auf den ersten Blättern seiner heiligen Bücher predigte. Moses prägte denselben in speciabshteu Gesetzen aus, die Propheten hoben dagegen die diesen Gesetzen zu Grunde liegenden allgemeinen Ideen hervor.*) Auch das Christenthum tliat nichts anderes, als dass es im Geiste der Propheten und im Gegensätze zu der nationalen Gesetzgebung die allgemeinen religiösen Ideen hervorhob. Der Universalismus des Christenthums steht daher nicht im Gegensätze zum Judenthurn; es war berufen, die von dem Judenthum ererbten idealen Anschauungen unter die Heiden zu tragen, aber verwirklicht hat es seine Ideale auch heute noch nicht. Man könnte sagen, dass es den messianischen Zustand idealer Vollkommenheit für die Zukunft in gleicher Weise noch erstrebt und erhofft, wie das Jadenthum. Auch den christlichen Völkern ist desshalb gerade so die Gesetzgebung auf den Leib zugeschnitten, wie es mit der mosaischen Gesetzgebung für das Volk Israel geschehen ist; sie kommen auch Beute noch den Idealen nur so nahe uls möglich, ähnlich wie es bei Moses und Israel der Fall war. Döllinger tadelt darum mit Hecht den Hochmut!!, womit sich irgend wer und irgend welches Volk allein im Besitz der Wahrheit und Vollkommenheit glaubt Jetzt begreifen wir auch die Stellung des Talmuds, der uns die Thäligkeit jener Ztit veranschaulicht, durch welche, von der ersten Auflösung des jüdischen Reiches an, nach Brechung der nationalen Schranken die Verbindung mit den Völkern, das Leben unter und neben ihnen im Geiste der religiösen Lehre und Gesetzgebung vermittelt werden sollte. Diese Thätigkeit heisst die m ü n d 1 ich e Le h re,**) welche von Anfang an ungeschrieben und im Geiste der Zeiten lebend neben dem geschriebenen Besetze herging und nach den Umstanden und Verhältnissen umgestaltcnd, modilieirend, fortschreitend, oder auch zurückhaltend und rückwartsschreilend auf dasselbe einwirkte. Dies war die Thätigkeit der Propheten in Palästina, im Exil traten die Schriftgelehrten an deren Stelle, in der Diaspora die Babbinen. Diese vor- und nachchristliche Entwickelungsgeschichte des Judenthums ist im Talmud aufgezeichuet. Er enthält keine systematische Darstellung hiervon, sondern nur Mittheilungen Uber bezügliche Institutionen, Anordnungen und Abänderungen nebst den Discussionen hierüber. Diese Mittheilungen sind oft thatsächliche, oft allegorische, oft hauptsächlichen, oft nebensächlichen, ernsten und heitern, belehrenden und unterhaltenden Inhalts. Wie kann ein solches Buch ״Gesetzbuch“ sein?*״*) Ja, um •) Das ist in dieser Allgemeinheit nicht erweisbar; die Prolipeten haben auch manches speriell Gesetzliche scharf betont. (Red.) **) Der Begriff der ״mündlichen Lehre“ ist mit obiger Dar iegung bei weitem nicht erschöpft (Red.) *יי*) Der Herr Einsender des obigen Artikels kann doch wohl cs nicht werden zu können, hatte man es verboten, die sogenannte mündliche Lehre, d. h. die Anordnungen und Abänderungen, welche irgend eine Zeit in Rücksicht auf die veränderten Orts- und Zeit-, persönliehen und nationalen, politischen und religiösen Verhältnisse beschliessen würde, feien diese rück- oder fortschrittlichen Inhalts, niederzuschreiben, damit diese nicht massgebend und gesetzlich normirend auf die Folgezeit einwirken sollten.*) Wenn man nun dennoch im Talmud in Rücksicht auf die veränderten Zeitverhältnisse davon schriftliche Notizen machte, so bedurfte diese Abweichung einer öffentlichen Rechtfertigung, die aber wiederum nicht massgebend für die Folgezeit sein sollte. Man befürchtete nämlich mit Recht, dass eine neugeschriebene Gesetzgebung nicht b!os einen normativen, sondern apodiktischen Charakter annehmen und sich sogar höhere Geltung anmassen könnte, als die ursprüngliche mosaische Gesetzgebung hat. Aber nur die mosaische Lehre sollte massgebend sein und alle weitere Entwickelung des religiösen Lebens sich daran leimen, nicht der Form, sondern dem Geiste nach. Nur der Geist, nicht der Buchstabe sollte gewahrt werden, wie dies der Talmud in der ihm eigenthümlichen allegorischen Weise so schön ausspricht: ״Bei der Einäscherung des Tempels verbrannten anch die heiligen Bücher, aber nur das Pergament verbrannte, der Inhalt flog gen Himmel und wurde gerettet.- Desshalb ging auch später ein Schrei des Entsetzens durch Israel, als Maimonides im 12. Jahrhundert einen Auszug des Talmuds verfasste, welcher eigentlich nur den Inhalt kurz nach Materien ordnete, um das Studium des weitläufig angelegten Talmuds zu erleichtern. Man fürchtete nämlich, dadurch der freien religiösen Forschung Abbruch zu thun, die Stagnation der religiösen Gesetzgebung, welche in Fluss erhalten werden sollte, vorzubereiten und die fortschreitende Entwickelung, die nur in der freien Bewegung des Geistes gedeihen kann, zu hemmen. Wie kann nun der Talmud, so wie wir ihn seinem eigentlichen Inhalte und Gehalte nach g e s c h i 1 d e r t h a b e n, ein Gesetzbuch sein?**) Der Talmud ist in den ersten christlichen Jahr* hunderten verfasst worden; die fortschrittliche Ent- Wickelung des Judenthums hat aber doch damit geschiehtlich nicht aufgehört, sondern ist von Jahrhundert zu Jahrhundert zu verzeichnen. Die Reformbewegung des Judenthums in der Neuzeit, wovon Herr Prof. Döllinger spricht, hut sieh demnach auch nicht, wie er vorgibt, vom Talmud losgelöst, sondern ist gemde an der Hand desselben vor sich gegangen. Wir haben zu viel Achtung vor der Gelehrsatuselbst von seinem — dem reformatorischen — Standpunkte aus nicht bestreiten, dass der Talmud neben vielem Historischen, Allegorischen 11. 8. w doch zum grössten Theil Gesetzliches enthält? (Red.) *) Diese ganze Auffassung von der mündlichen Lehre, wie sie oben vorgetragen wird, ist eben eine reformato risch e, die von der rigoros-orthodoxen weitab liegt. (Red.) **) Dass nicht Alles im Talmud Anspruch aufgesetzliehen Werth macht, gesteht selbst die orthodoxeste Lehrmeinung zu. (Red.) j