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Das jüdische Literaturblatt · 1881-09-28 · No. 39. (28.9.1881) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
10 (1881)
Issue
No. 39. (28.9.1881)
Date
1881-09-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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8 .סג». Das Jahrg• X. Jüdische Literaturblatt. Znr Beleuchtung aller Jadenthnm and Jaden betreffenden literariech. Erechelaansen anf dem Gebiete der Philosophie. Ge*thlehte,Ethnogr*phie,Theologle,Ortentalln, Exegese, Ho- ■iletik, Liturgik, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner l>r. Moritx Hahuier. Magdeburg. 538. September 1881. Bdeker der elnsehliglgen teratnr, welche der Kedaetion zagesaadt werden, Anden dleiemBlatte elagek.Besprechnag. BelEiaseadang Ton 1 Recensioaaexemplarea erfolgt nach Erwähn. L d.Woekeuehr. tion I ■prech- ן inwet I erfolgt I eaaehr. I T)as J&ellselie Iilteraturhlall“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Lei piig bei Robert Friese) pro Jahrgang: 8 Hk. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift* (die vierteljährl. bei allen P09tanstalten and Bach handlangen 3 Hk. kostet) erhalten das ״Jüdische Literaturblatt• gratis. — Iaaerate werden mit 25 Pf. für die dreigespaltene PetiUeile berechnet und ausschliesslich entgegengenommen durch die Central-Annoncen-Expedition von G. L. Daube 3k Co., Frankfurt a. H., Magdeburg, Berlin, Hamburg, Cöln, Hünchen, Zürich, Wien, Paris. lahalti Wissenschaftliche Aufsätze: Versuch einer ostfriesischen Judenhetze im Jahre 165ff. — Heinrich Heine als — Prophet Literaturbericht: Recensionen: Grau, Dr. R. T. Die Judenfrage und ihr Geheimniss. — 1) Supplement enhaltend Uebersicht, Register und Glossar zu Tnsefta. 2) Tosefla-Varianten, Sonderabdruck aus der Graets'schen Honatsschrift. — Notizen. Nachdruck ■ur ult voller QwHeaangake gestattet Versuch einer ostfriesischen Jadenhetze im Jahre 1658. Der wahnwitzige Glaube, dass die Juden zu bestimmten rituellen Akten Blut und zwar Christenblut nöthig hätten, ist nicht mit dem Mittelalter erloschen. Wir dürfen uns desshalb nicht wundern, wenn im 17. Jahrhundert, in der schrecklichsten Zeit, die Deutschland durchgemacht, wo zugleich die Wahnvorstellungen einen so ungeheuerliehen Grad erreichten — wir erinnern nur an die massenhaften Hinrichtungen von ״Hexen“ —, diese gegen die Juden gerichtete Anschuldigung noch eine weite Verbreitung findet und leicht geglaubt wird. In dem Falle, den wir im Auge haben und der sich auf Ostfriesland bezieht, trat diese Anschuldigung überdies mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf. Eine übergetretene Jüdin, die sich, wie es scheint, der Protektion der jungen Füistin Justina Sophia, einer gehörenen Gräfin Barby, erfreute, hatte sie nämlich in einer bestimmten Form wieder aufgebracht. Sie war aber nur, wie sich aus dem Folgenden ergiebt, das Werkzeug einer im Finstern schleichenden Partei. Im Namen ihrer ostfriesischen Glaubensgenossen fand sich daher die Auricher judenschaft veranlasst, folgende Eingabe unlerm 14. Nov. 1658 an den jungen Fürsten Enno Ludwig, der seit zwei Jahren mit Justina Sophia vermählt war, zu richten: Durchlauchtiger Hochgebohrner Fürst, Ew. F.(urstliche) Ü.(naden) seint vnsere vnterthänige trewgehorsahme Dienste eusserstes Vermögens iederzeit zuvor etc. Gnädiger Fürst vnnd Herr! E. F. ti. werden sich anuoch gnädig erinnern, wass grobvnnd grewliche ׳,alunitiien eine von Vnss abgewichene vnnd getaufte Jüdin, Nahmens Götell ietzo Christina, Ew. Fürstl. Gnaden vnnd Dero Gemahlin, vnnserer auch gnädigen Fürstin vnnd Frawen gantz vnverschambter Weise an vnnd fürgebracht. Alss solten Wir Christen Bluth haben vergossen vnnd dasselbe getruncken, auch ferner alle wege vmb sichere vrsachen vergiessen vnnd trincken müssen, zu colorirung ihres verfluchten Vorgehens hat sie sich nicht allein gautz scheinheilig, alss wan sie auss gewissenss zwang solche vnthaten zu entdecken getrieben würde, angestellet, sondern aach ein gewisses exempel, so sich in Calmer Abrahams Behaugang allhie zu Au rieh solte zugetragen haben, mit vielen circumstantien die doch gantz nicht mit einander accordiren, auss ihrem lügenhaften Maull herfürgestossen. Nun haben zwar Ew. Fürstl. G. solchen abscheulichen vnnd fast wieder die Vernunft laufenden Reden keinen Glauben beygemesseu, auch gantz vnnöthig eracht*t, darüber einige inquisition zu vnsere fernere beschirapffung anzustellen, in gnädiger Betrachtung, dass Wir Juden, so lange Wir die hohe gnade von E. F. G. vnnd Deroselben Herren voreitern hochlobligstcr gedechtnuss genossen in derselben Fürstenthnmb vnnd landen vnter ihren schütz (Woher E F. G. Wir annoch vntertbänig dancken) za leben, nicht allein Vnss, ohne Ruhm tfu melden, alss ehrliche, getrewe Vnterthanen verhalten, sondern auch von der Zeit an auch nicht durch die geringste anzeigung einer solchen hochststraffbaren vbelthat beschuldiget worden oder beschuldiget werden können, zugeschweigen dass da die gantze Judenschaft dieser Calumniantiunen fürgeben nacli mit solchem vbell beflecket, der Allerhögste solchen vnschuldigeni Bluthver» giessen nicht solange Jahren wurde zugesehen, sondern ess schon lengst einmahl der Welt offenbahr gemachet haben. Zn dem wer» den sich Ew. Fürstl. G. obnzweiffer.tlich Ihrem von Gott hochbegabten Verstand nach auch gnädig beschieden vnnd besonnen haben, dass vueerem Jüdischen Volcke, ia auch den Fremblingeu, so vnter vnss wohnen, in dem gesetzbuch Hoises Levit. c. 7 et 17 hey Gottes höchster Vngnade vnnd Vermeidung gentzlicber aussrottung generaliter verbotteil gantz, kein Bluth zu essen. Wie sollte ess dun vmb solcbess zu essen eines Henscheuss, der nach Gottes ebenbilt geschaffen, llluth vergiessen vnnd die straffen die Gott der Herr denen, die solches» tliuen, Gen. 9. Nun! c. 35. Deut 19. Exod. c. 21, vers. 12 et 14, drawet, inuthwillig auff sich laden Wau aber gleicbwoll V118 Ew. Fürstl. G. vnterthänige Juden bey solcher greulicher bezuchtiguug vmid calumni stilzuschweigeu vnud dieselbe vngeäadert zu lassen, nicht will geziemen, sondern nunmehr, nachdem diess Werck schon vnter den gemeinen pobel geschollen, deren viele hierüber eine impresaion bekommen, gleich wan ess sich so in der that verhielte, vnnd Ew. Fürstl, G. vnss auss Gnade Uberseheten vnss will obliegeu zu rettung vneer vnschuldt vnnd zu Verantwortung bey der gantzen Judenschafft Ew. Fürttl. G. schütz darinnen Eie Vnss gnädig genommen, anzurnffen. Sie geruhen gnädig der gerechtigkeit zu Steuer vnud der peinliehen Haissgerichtss Ordnung Car. V. urt. 12 zufolge, nun diese calumniunlin nicht ihr zu voll verdienter struffe vund andern zum exempel gebührlich abzustraffeu sondern auch dieselbe ernstlich zu befragen, auss Wessen eingebuug vnnd antrieb Sie die6e schreekliehe Reden gegen Ew. F. G. Dero Gemahlin vnud geheimbten Rai 11 Herrn Blumen") zu fuhren sich ,bette erkühnet, augesehen °) Eine in der ostfriesischen Geschichte wohlbekannte Persön» liclikeit. Die von Blume!unterlassenen Memoiren zeichnen sieh ^,urch eine gewisse Schärfe und Derbheit aus.

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