Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 10 (1881)
- Issue
- No. 28. (13.7.1881)
- Date
- 1881-07-13
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Mentioned entities
- Rashi 3× ep/1002670
- Helbo 1× ep/1004843
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111 — 1 V 13 zur Stelle כמראה הבזק fehlt im Codex das ganze Tossafot von ויש מפרשים bis בוק כמין ברק והוא ל׳ הפוש. Was das Wort הפוש bedeuten soll, ist mir nicht klar (Dass ז und ר dialektisch vertauscht werden, ist n. A. auch von N. Brühl in seinem Jahrbuche gezeigt worden). Zu Ezech. Cap. 2, V. 1 ist zu bemerken, dass die ganze Erzählung des מץ fehlt; in der von mir benutzten gedruckten Raschi-Ausgabe (Edit. Venet.) sind die Worte כן הטעים טין אחד לר' והנאהו ganz besonders durch Striche markirt, womit der Herausgeber viel« leicht die Interpolation angedentet hatte; oder sollte diese Bezeichnung etwa die Wichtigheit dieser Stelle für religiöse Disputationen bezeichnen. In Vers 6 desselben Capitels fehlt im Cod. jegliche Erläuterung zur Stelle כי סרבים וסלונים. Cap. 3, Vers 9 zutn Worte שמיר fehlt im Cod von הגה bis Schluss des Verses. Cap. 4, Vers 5 zur Stelle שלש טאות ותשעים יום fehlt im Cod. die ganze Stelle bis שמצאתי בתשובות רב יוסף ריש מתיבתא ולא הצרכתי לפרשה. Selbst die Phrase ולאהצרכתי לפרשה wird in authentischen Schriften Raschi's nie gebraucht. Ez. Cap. 14, V. 13 z. R. נח דניאל ואיוב fehlt im Cod. der ganze Raschi zugeschriebene Commentar. Von Cap. 21, V. 34 bis Cap. 22, V. 2 fehlt der ganze Commentar, der in der Ed. Venet. sich findet, im Co* dex. Derselbe ist auch in Ton und Sprache von dem bei Raschi üblichen, sehr abweichend, stellt sich leicht als interpolirt heraus, ist übrigens auch in der Ed. Venet. durch darüber gesetzte Punkte als solcher kenntlich gemacht. Cap 40, V. 47 zur Stelle וימד אל אולם fehlt im Codex die Stelle ואני הכתב מצאתי בפירושים אחרים כמו שהעתקתי.*) An eine einfache IJebersetziing in eine andere Sprache als das Hebräische (also etwa das Französische) ist nicht zu denken, weil in der Handschrift merkwürdiger Weise das Französische zumeist fehlt, ja sogar an solchen Stellen fehlt, wo in den gedruckten Ruschiausgaben zur Erklärung der betreffenden Stelle einzig und allein das Französische hinzugefitgt wird, so z. B. Cap. 12, V. 4 zur Stelle כטצאי גולה. Völlig unklar ist mir Cap. 43, V. 11 die Stelle וכל צורותיו wo man die Worte liesst: בתרא לא פירש; diese 3 Worte aber fehlen im Codex. Auch in dem Commentar zu den 12 kleineren Propheten bemerken wir manches, was dem SiyleRaschi’s nicht entspricht, so Micha Cap. 1, V. 15, zur Stelle עד עדולם wozu bemerkt wird ומדרש אגדה שמעתי משמו של רבי מנחם, Raschi citirt bekanntlich Menachem selbst, möglich ist es aber, dass eine Agadah, die Menachem an diese Hi bei worte angeknüpft, zu Raschi gedrungen ist; die Annahme, dass der hier erwähnte Menachem eine andere Persönlichkeit als der bekannte Antagonist de9 Grammatikers und Dichters Dons ihn Labrat ist, ist unwahrscheinlich, aber dennoch nicht ausgeschlossen. — Vielleicht ist an Meuahem ben Chelbo zu denken. — Zu Micha Cap. 5, V. 2, z. R. עד עת יולדה ילד finden sich die Worte אך לפי פשוטו וה הצעו שפירשתי. Das Wort הצעו in diesem Sinne gehört nicht Raschi. Cap 6, V. 14 z. R. ולא תפליט ist wieder משמו של ר' מנחם zu lesen. Zu Nah um, Cap. 3, V. 18 zum Worte נפשו ist hinzugefitgt כמו נפוצו, und dann wird genau das Organ, mit welchem die Dentales ausgesprochen werden, angegeben u. z. כולן יוצאין מסוף הלשון ושולי השנים. Eine solche Akribie aber, welche selbst den Ausgangspunkt der Sibilanten angibt, findet sich sonst bei Raschi nirgends, obwohl Raschi mannigfach Gelegenheit gehabt hätte, eine so gelehrte Anmerkung zu machen. Zephanja, Cap. 1, V. 17 zum Worte ולחמם sagt •) Ueber die verschiedenen Wandlungen in der Bedeutung de» Wortes העתקה siehe Dr. N. Brühl'a JahrbUsber IV. p. 100. der Commentar. auch diess ist das arabische ai-lahm^ ,Fleisch“, es ist diess um 80 weniger Raschi! zuzu* schreiben, als bei Raschi, wenn er ein arabisches Wort anfuhrt, der Artikel al regelmässig fehlt. Secharjah. Cap. 6, V. 6 zum Worte והברדים findet man ובפתרוני ר׳ סעדיה בדניאל ראיתי מלך הנגב הוא מלך יון. Auch diess gehört entschieden nicht Raschi an. Es ist zu bemerken, dass diese Stelle in Menahem sich nicht findet, wie aus p. 191 der ed. Filipowsky zu ersehen ist. Aus ברדים wäre zu ersehen, dass das Wort durch die מעתיקים verloren gegangen oder sollte Raschi auf andere Weise zu den פתרונים gelangt sein (Fortsetzung folgt.) ♦שער שער, Oder vollständig שער העיר ,Stadtthor*, wird gewöhnlich als die altjüdische Gerichtsstätte bezeichnet. Es ist schwer, sich hiervon einen rechten Begriff zu machen. Man kann unmöglich im Thorweg oder an demselben zu Gerichte gesessen haben; am wenig* sten kann sich wohl der König, der auch selbst Recht sprach, sich dahin begeben haben. . Vielmehr hat man wohl bei שער ,Pforte“ an ein besonderes Gebäude zu denken, so benannt wegen des grossen Eingangsthors für grosse, öffentliche und monumentale Gebäude (90 heisst desshalb auch heute noch der türkische Palast die ,Pforte“.) Auch in Alt-Persien schon führte der königliche Palast diesen Namen. (Ezch. 2,19 etc., Dan. 31,49. Xenophon in der Cyqropädie -1•״ ßaoi '/.»״> tfopai). Nach 2 Sam. 19,1 hat sich doch der König unmöglich oben auf das Stadtthor oder auf das Obergemach des Stadtthors (עליית השעי) gesetzt, um Absalom zu beweinen, sondern auf das Obergemach oder das flache Dach seines Palastes, von wo or spä* ter sich noch unten in den Palast (וישב בשעי v 8) begab. שער ist also zunächst der königliche Palast, wel* eher auch als Gerichtsstätte diente, im Falle nament* lieh, wo der König selbst zu Gerichte sass (2. Sam. 15,2); der königliche Palast mag aber auch eis Gerichtsstätte gedient haben für Fälle, wo Richter, im Namen des Königs, Recht sprachen. Nach Jer. 32,2, befand sich ja auch das Gefängniss (מטרה) im Palast* hofe. Der Ausdruck ע?ה השער Ruth 4, l, »ging zum Gerichte hinauf“ kann unmöglich vom Stadlthor, sondem nur von einem Gerichtsgebäude verstanden werden. Wo dieees nicht, im königlichen Palaste sielt be* fand, mag dafür das Stadthaus als öffentliches Gebäude gedient haben (שער העיר ,Stadlpalast“, ,Siadthaus“). Auch das Stadthaus hatte als monumentales Gebäude wohl hohe Eingangspforten (שער). Es ist indess nicht damit behauptet, dass das Siadthaus nur als Gerichtsstätte diente; ebenso wenig war dies ja auch mit dem Königspalaste der Fall. Nur befanden sich die Räumlichkeiten des Gerichts darin. Die gewöhnlichen Hau- 8er waren entweder offen und hatten nur eine Schwelle (משקוף), wie ja auch die Fenster offen oder nur mit (Jitter versehen waren; oder sie hatten nur eine einfache Thüre (פתח). DieThüre (פתח) hat darum ihren Namen nicht blos vom Oeffnen, sondern von ,Offen stehen*; שער ist ,Thor“, ,eine grosse und hohe Pforte“ zum Schliessen für Stadtmauern und grosse, öffentliche Gebäude. In Frankreich heisst das Gerichtsgebäude ebenfalls palais de justice ,Justiz Palast“. Solche Gebäude lagen frei, mit einem freien Platze (רחוב! vorher oder von eiuem 30lchen rings umgeben. Dieser freie Platz vor dem Stadthause war gleichzeitig der Markt und Sammelplatz des Volks. Eia solcher lag auch wohl besser im Innern der Stadt, als um Stadt* thor. Aach der Umstand spricht gegen ,Thor* als