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Das jüdische Literaturblatt · 1881-06-22 · No. 25. (22.6.1881) · p. Seite 100

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
10 (1881)
Issue
No. 25. (22.6.1881)
Date
1881-06-22
Page
Seite 100 (sequence 4)
Language
German
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— 100 — will im Deuteronomium die vom Levitenstamm hervorgegangenen Priester den זרים gegenüberstellen, da es ja Zeiten gab, wo solchen ein Priesterdienst erlaubt war und sein sollte. Und wird nicht zum Uebertluss im Deuteronomium Cap. 18,3 der Cohen zum Unterschiede vom Levi im Verse ö besprochen? Dass die Cohanim Leviten genannt werden, ist auch an sich noch kein Beweis, weil sie factisch Sohne Levi’s sind, dann zeigen aber selbst die historischen Schritten, aus denen Verfasser seine Belege holt, dass es Sache des Coheu’s war, die ,אורים ו״ zu befragen, I. Sam. 2,27 ff., ‘22,18; dass ein Le vite die Lade nicht anrühren durfte, II. Samuel. G, G—7. Recht sonderbar nimmt es sich aber aus, wenn Verfasser darauf hinweist, dass in IT. Kon. 23,2 והנהנים והנביאים, in 2 Chron. 34, 30 והנהנים והלוים geiesen wird und daraus hervorgehe, dass zur Zeit .10־ siuhu’s ebensowenig Leviten nelen den Priestern dagewesen seien, wie Propheten zur Zeit des Chronisten. Das heisst nichts weniger als dies: der Chronist hat mit vollem Bewusstsein tendenziös und gegen die Wahrheit ganze Capitol von der Thiitigkeit der Leviten zu .Josialm's Zeit geschrieben, die nie stattgefunden hat. Und das soll keine ״Fälschung“ sein, mit der der Chronist beschuldigt wird. Aber כל הפוסל בכונוו פוסל Und das sollen wissenschaftliche Beweise sein?'— um die Thora für nacliexilisehe Fiction zu erklären Kein, das ist die li.ve Idee der Maybaum'schen zügellosen Fiction. Was soll es bedeuten, wenn Verfasser es dogmatische Auffassung nennt, Gesetze und Einrichtungen um Jahrhunderte früher entstellen zu lassen, als sie geübt werden? Er giebt. doch selbst zu, dass schob im Anfang der Krtnigszeit ein solcher Dogmatiker lebte, der mosaische Gesetze aufstellte, welche nach Mttybauin's Darstellung Gesetze seiner Zeit waren, dass wiederum zu Josiuhu’s Zeit ein solcher Dogmatiker lebte, ja sogar in der naehexilischen Zeit. Wenn es gar wirklich so wäre, wie Maybaum es sich denkt, dann wird es nicht schwer werden, wem man den Vorzug gibt, jenem alten Dogmatiker oder der modernen Kritik. Eines aber müssen wir noch zum Schlüsse anfiihreu, das ist das Ultimum von Verdrehung, das Verfasser verübt hat. Er sagt: Das Verbot II. B. M. 22, 30: ובשר בשדה ג׳רפ ist wahrscheinlich nichts Anderes als die Anordnung Sauls I. Sam. 14, 32—35, dass die Leute — nach Maybaum’s ]Meinung — nur von geopfertem Tliiere gemessen sollten. Also weg mit איסור דם, weg mit איסור טרפה, wie sie die Thora und die Tradition deutlich wiederholt angeben und erklären! Hier wenden wir uns in der That an den Rabbiner-Forscher. Solchen Unsinn und solche Verdrehengen wagt ein Mann auszusprechen, der das Glück gehabt, ein Schüler des gewissenhaften seligen Frankel זצ״ל zu sein, der als Rabbiner zu Berlin Vorbild und Richtung bieten soli der jüdischen Wissenschaft und dem jüdisehen Leben! Und solche Verballhornisirung der Wissenschalt nennt man Kritik. Wir hätten noch viele, viele Proben dieser Kritik anzutühren, aber es kann nicht Aufgabe des Recensenleu sein, ein Werk solch leichtsinnigen Denkens in jeder Thorheit zu widerlegen. Wir wenden uns mit Schmer• zeu von dieser Schrift, deren Verfasser bei grösserem Ernste und grösserer Wahrheitsliebe Zeug genug hat, um sich einen ehrenvollen Namen in der Wissenschaft zu schaffeii. Wir würden uns innig freuen, wenn Verfasser einsehen möchte, dass solche Arbeit eine Gefahr ist und uns mit einer neuen Arbeit erfreuen möchte, die gediegener und gründlcher ist als diese Verirrung kritischer Phantasie. Schwarz, Dr. Adolf, Stadt- und Conferenzrabbiner in Carlsruhe. Worte der Trauer an der Bahre seines verewigten Vaters Rabbi Jacob Schwarz ז״צ״ל, früheren Bezirksrabbiners zu Tewel gesprochen im Trauerhause zu Papa. 13 S. kl. 8. Der Schmerz des Sohnes, die Sorge, wie die geliebte Mutter den schweren Verlust tragen wird, die hohe Würdigung und Verehrung des Vaters, der ihm Vorbild und Lehrer gewesen ist, spricht sich schlicht und ungekünstelt aus. Wenn die citirten Midraschstellen vielleicht allzu zahlreich sind, so mag das Bewusstsein, vor so vielen talmudisch Gelehrten zu sprechen, dafür mitbestimmend — der Wunseh, dem Verewigten auf seinem eigenen Gebiete den Kranz der Anerkennung zu winden, massgebend gewesen sein. Möge dem verehrten Freunde in dem Bewusstsein, dass יעקב אבינו לא מוז (S. 12) Hiinmelstrost zu Theil werden. Dr Lewin. Notiz. Seit w a 11 n führen die Juden deutsche Namen? Durch ״Edict, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in den! preussischen Staate, vom 11 März 1812‘‘ publicirt am 17. März 1812 in Nr. 5 der Gesetz- Sammlung für die königlich preussischen Staaten, wurden die Juden für Inländer und Staatsbürger erklärt und zur Annahme von Familiennamen verpflichtet. Die Ver- Ordnung lautet: S. 1. Die in unseren Staaten jetzt wohnhaften, mit General-Privilegien und Naturalisations- Patenten, Sclmtzbriefen und Concessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einländer und preussische Staatsbürger zu achten. §. 2. Die Fortdauer dieser ihnen beigelegten Eigenschaft als Einländer und Staatsbürger wird aber nur unter der Verpflichtung gestattet: dass siefeste, bestimmte Familiennamen führen, und dass sie nicht nur bei Führung ihrer Handelsbücher, sondern auch bei Abfassung ihrer Vertiäge und rechtliehen' Willenserklärung! 11 der deutschen oder einer anderen lebenden Sprache, und bei ihren Namensunterschritten keiner anderen, als deutscher oder lateinischer SchriftzUge sich bedienen sollen. $. 3. Binnen sechs Monaten, von dem Tage der Publication dieses Edicts an gerechnet, muss ein jeder geschützte oder eoneessionirte Jude vor der Obrigkeit seines Wohnortes sich erklären, welchen Familiennamen er beständig führen will. Mit diesem Namen ist er, sowohl in öffentlichen Verhandlungen und Ausfertigungen als im gemeinen Leben, gleich einem jeden anderen Staatsbürger, zu benennen.‘‘ Das Edict zählt 38 Paragraphen und datirt Berlin, 11. März 1812. Friedrich Wilhelm, gegengezeichnet vom Staatskanzler Frhr. v. Hardenberg und dem Jnstizminisler v. Kircheisen. Formulare-iltz!^ liebriilMrli und deutsch (von Dr. M. Rahm er) — mit Erwähnuug der vollzogenen Civil-Trniuuig — DMt5 ־ Stück lür 1 Mark ־^a versendet franco die Expedition d. Blattes. _ Erdbeben-Theorie. Eine e1e*(tl1«h« Studie von Dr. M. Rah 111er. Diese Schritt, welche!ehr wesentlich zum Verständnis* des Propheten Amos (sein Yerhältniss zu Joel) und mehrerer Stellen in Jesaja und Seeharja beiträgt, versendet die Expedition d. Blattes gegen Einsendung von G5 l’f. — franco. __ _ Thesaurus Synony 1110rum llnstae hebraleae cedidit üKoloe■ Tedeiehl. Die6e erschöpfende Sammlung und Erklärung sämmtlicher Syuonymen der Bibel — 540 an der Zahl — in elegantem hebräisciien Styl und bester Ausstatung, auf feinem Papier — 328 Seiten hoch octav — kostet nur 8 Mark bei der Exp. d. Bl. Verantwortlicher Redacteur Dr. Rshmer in Magdeburg. Druck von H Horbacb in Barby. Verlag von Robert Friese in Leipzig. 881

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