Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 10 (1881)
- Issue
- No. 8. (23.2.1881)
- Date
- 1881-02-23
- Page
- Seite 32 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 32 — 6prochene allgemeine Einleitung in den Talmud nicht beigefügt, so ist doch der Werth seiner Uebersetzung und der speziellen Einleitungen zu jedem, also auch zum 1. Bande nicht gemindert und ist dem eifrigen und fleissigen Verf. sowie der gebildeten Leserwelt zur Beendigung dieses trefflichen Werkes herzlich Glück zu wünschen. Alle an den früher edirten Bänden der kritischen Uebersetzung hervorgehobenen Vorzüge und Eigenthümlichkeiten sind auch an diesem ersten Bande zu bemerken. Schon der oben angeführte Titel, sowie ein Ueberblick über die einzelnen Abhandlungen der Einleitung dieses 1 Bandes zeigen die Reichhaltigkeit des gebotenen Stoffes. Die Verhütungsmassregeln, die Unterschiede zwischen talmudischer und der zeitgenössisehen heidnischen Gesetzgebung, die rechtliche Stellung der Frauen in Bibel und Talmud, die Beziehungen der Juden zu den Heiden, die mosaischen Gesetze über die Heiden, die talmudischen Gesetze über dieselben, das Verhältniss des ״Ger“ und ״Thoschab“ in der Bibel, die Heiden nach dem Talmud vom religiösen Gesichtspunkte aus, die römischen und persischen Beamten, die heidnischen Sklaven, alle diese Materien finden in 91 Seiten eine klare und eingehende Besprechung. Ueberschaut man die 47 besonderen einleitenden Abhandlungen der ganzen Uebersetzung, so bilden sie einen trefflichen Beitrag zur wissenschaftlichen Würdigung des Talmuds. Es wäre sehr zu wünschen, wie dies bereits schon wiederholt hervorgehoben worden ist, dass diese Uebersetzung sowohl von unserer reiferen Jugend als von der gebildeten Welt recht fleissig gelesen würde; sie würde zweifellos aus Gegnern des Talmuds Verehrer desselben schaffen. Ganz besonders würden die Reichen wohl daran thun, dieses Weik zu kaufen, das eine Zierde ihrer Bibliothek sein würde. In einigen Punkten kann der Referent jedoch mit dem Verfasser nicht übereinstimmen. In der Einleitung S. XXVII behauptet Verf., dass die Heiden als einzigen Act legaler Eheschliessnng nur den Act der Cohabitation anerkennen, während nach jüdischem Gesetze ein legaler Act der Erussin durch eine Erklärung und Verschreibung eine gesetzmässige Ehe begründete. Das ist richtig. Verf. behauptet aber, dass eine Belegstelle hierfür in Tractat Kidduschin (Mischna fol. 6b verso) sei. Dort heisst es: כל מי שאין לה לא עליז ולא על אחרים קידושיו הולד כמותה ואיזה זה ולד שפחה ונכרית. Nun ist die allgemeine Annahme, dass die hier erwähnte eheliche Verbindung deshalb ungültig sei, weil mit einer Sklavin und einer Heidin überhaupt ein gültiger Heirathsact nicht geschlossen werden könne. Verf. aber sagt, die Ehe mit einer Heidin sei deshalb ungültig, weil nach heidnischer Anschauung eine Ehe nur durch Cohabitation gültig werden konnte. Recht hat zwar der Verf, dass das Eheverbot mit einer Heidin zu den חייבי לאגין gehörte und dass bei diesen im Allgemeinen eine Ehe gültig war. Aber es ist nicht zu verstehen, wie Verf. damit die Ehe mit einer Heidin oder Sklavin in Verbindung bringt und aus der Kategorie ihres Kindes auf die Ursache schliesst, weshalb die Ehe ungültig sei. Der Talmud erörtert ausdrücklieh, dass die Ungiltigkeit der Ehe, sowie die Kategorie des Kindes aus den Schriftstellen in Exodus 21, Deuter. 7, 21, herzuleiten ist. Und wie, wenn die Heidin oder Sklavin nicht durch Cohabitation, sondern durch Kethubah verheirathet werden sollte, hätte da der Umstand die Ungiltigkeit der Ehe herbeigeführt, dass eine solche Ehe nach heidnischen! Gesetze noch nicht perfect war? Was ging den jüdischen Richter hierbei das heidnische Gesetz an? Also gar kein anderer Grund jst die Ursache des Verbotes einer Ehe zwischen Juden und Heiden, als weil die Legalität der Cohabitation bei den Juden nicht anerkannt worden wäre. An sich ist ja schon dieser Grund nicht zutreffend, da auch bei Juden der Act der Cohabitation, als letzter Act vorgenommen, die Ehe nicht immer ungiltig machte (Eben haes. 26). Aber abgesehen davon ist es doch in der Thora ausdrücklich gesagt, warum eine Ehe mit einer Heidin verboten ist und warum in Folge dessen der Sohn derselben nicht als Jude anerkannt wird. Und ausdrücklich sagt der Talmud doch, dass bei dem Hei* den לית ליה קידושין כלל einfach wegen seines Keidenthums die Ehe nichtig sei. (Fortsetzung folgt.) Drei Reden von Dr. M. Horovitz, Rabbiner. Frankfurt a. M. 1881. Druck von M. Slobotzky. 30 S. Einen ,,Job“ zeigt der Redner Seinen Hörern, der von sich sagen muss: ״Ich habe keine Ruhe, keine Rast und keinen Frieden auf Erden gefunden und immer kommt neuer Kummer.“ Dem ״Hinderer“ ist dieser Job Israel iu die Hand gegeben mit der Einschränkung: ״Nur seinen Geist rühre nicht an.“ Aber seine Scheinfreunde rufen ihm zu: ״Dein Glauben ist dein Unglück. Darum straft dich Gott.“ Doch Job's Antwort auch, wenn Schwerter klirren und Scheiterhaufen knistern, lautet: ״Auch wenn Gott mich sterben lässt — Ihm bleibe ich treu!“ Das Zwiegespräch dauert fort — und wie Job die Vorwürfe entkräftet, wie er nie zum אויב geworden, das lässt sich nicht excerpiren, das muss in der er ersten dieser 3 trefflichen Reden nach gelesen werden. Auch die 2. Rede ״Der Chanukahleuchter“ wendet sich nach glänzenden Hinweisen auf Erziehung und Leben der brennenden Tagesfrage zu. Wie ist der Sturm entstanden? Den Zerstörern in unserer Mitte ruft der Redner zu: ממך יצאו. Die 3. Rede ״Israel und die Pharaonen“ ruft zur Einigkeit in Israel auf, denn Pharao hasset Moses und Aaron, die bei ihm täglich ein- und ausgehen, ebenso wie das Volk, das von ihm abgeschlossen lebt; er hasset den gebildeten Josef . . . wie das Volk, das noch immer seine Sprache redet. Phorao nennt die Söhne Israels עם. Unsere Feinde lassen ebenfalls die Wahl zwischen dem Hasse gegen den Glauben und dem gegen den Stamm und gegen das Volk. Und nun folgt eine geistvolle Anpassung des הבה נתחכמה לן auf das, was wir erlebt haben. Den Schluss bildet die Mahnung, nicht zu denken: גחוור למצרים, nicht נעשה מלחמה, sondern התיצבו standhaft zu sein, denn ״Gott streitet für Euch!“ — Diese drei Perlen jüd. Kanzelberedtsamkeit seien somit den weitesten Kreisen als Mittel der Erbauung und der Abwehr empfohlen. Notiz. Die in Nr. 1 des Litbl. gegebene Erklärung von דונש aus dem spanischen Dons scheint richtig zu sein. Sie findet ihre Bestätigung in dem Namen des Scholastikers Duns Scotus, dem Gegner des Thomas von Aquino, der zum Unterschiede von dein altern Johannes Erigena Scotus diesen Beinamen führt. Man führt den Namen Scotus (Schotte) auf die Geburt in Schottland zurück; der Name Duns wird gesuchter Weise auf einen Ort in Irland bezogen, welcher wegen seines ankliagenden Namens als Geburtsort des jüngeren Scotus ausgegeben wird. Bestimmtes weiSs man weder über die Geburt, noch die Abstammung beider Scotus. Die Scholastiker hatten Beziehungen genug zu spanischen oder spanisch redenden Philosopheu, dass sich hieraus die ehrende oder unterscheidende Benennung ,Duns“ erklären lässt. Dr. Rothschi ld-Alzey. Verantwortlicher Redacteur Dr. Rehmer in Magdeburg. Druck von H Horbach in Barby. Verlag von Robert Friese in Leipiig.