Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 4 (1875)
- Issue
- Nr. 18. (15.9.1875)
- Date
- 1875-09-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/5367336-5990816-5990959--0491-5367547- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
MW ^itcralndilnll. Herausgegebcn von Rabbiner vr. Moritz Rahmer. Magdeburg, IS. September 1873. Sucher »er einschlägigen Literatur, weiche der Red de» ״Iüi>. ffiteraturblatt" in Magdeburg (oder der,Israel. Wochrnschr.- in Stettin) )»gesandt werden, finden in diesem-Piatte eingehende Besprechung. V___/ Zur Beleuchtung aller Judenthum ». Juden betreffenden titerarischen Erscheinungen uns dem Gebiete der Philosophie,Geschichte,Ethnographie,Lheolagie, Brientati«, Exegese, Homiietiie, Liturgik, Pädagogik. I _y Nr 18. Erscheint zweimal monatlich. Preis pro Jahrgang 4 Mark. Für die Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrist" (bie jährl. 9 Mark kostet) gratis. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen; in Leipzig durch RobertFriese. 4. Jahrgang. Die Juden in Tangerhaufen im Mittelalter. Bon C. Menzel. Lehrmeister der Bürger in der Handlung sind, wie es scheint, die Juden gewesen, welche schon seit dem 10. Jahrhundert nach und durch Thüringen Handel trieben. (Wolf, Urkunden-Geschichte Heiligenstadts S. 30.) Um dieser Ursache Willen, und da sie in der Folge die Kammerknechte der immer geldbedürftigen Fürsten, Herren und oft auch Klöster') wurden, begünstigte man sie überall, gab ihnen in den Städten eigene Richter,') beschränkte aber ihre Wohnung auf einen bestimmten Stadttheil, das Judenviertel (Jöddengasse), welches von den übrigen Straßen durch besondere Thore abgesperrt wurde, und die man Abends verschloß, so daß ohne Genehmigung, resp. Wissen des Raths Niemand dasselbe betreten noch verlassen konnte. Alles Wuchern war ihnen bei Strafe verboten. Desglei- > chen war es ihnen nicht gestattet, Wappengeschirre (Waffen) t als Pfand zu nehmen. Vieh durften sie wohl schlachten, mußten aber das Fleisch außerhalb der geordneten Fleischscharren verkaufen. Auch waren sie einer bestimmten Abgabe, dem ״Judenzolle", unterworfen, mußten auf Reisen besondere Passierscheine lösen und wurden, namentlich die ärmeren, nicht wie Menschen, sondern wie eine Sache behandelt und wie das Vieh taxirt und besteuert. Als Kaiser Otto IV. den Erzbischof Siegfried II. von Mainz mit der ״Jüdenbede"') belehnte, und sich Juden bereits in Nordhausen *) und andern, Sauger- Hausen naheliegenden, Städten, z. P. Wiehe,') befanden, mögen ■*־ ') Abt und das ganze Capitel der regulären Stiflsherren in Nuen. burgk (Naumburg) erklärten laut Urkunde von 1300, daß ihre Kirche zum großen Theite bei den Juden (verpfändet) sei. Abt Niklas und die ganze Sammlung des Klosters Pforte erklären, daß fie ihr Gotteshaus f «on bedeutender Noth befreit und sie sich voi, den Juden losgemacht Kttrn ’) Leonhardi, Geschichte und Beschreibung Leipzigs S. 32. *) Jüdenbede ist die Abgabe, welch« sie der Obrigkeit, dem Landeszahlen mußte», um ״leben" zu können. ') 1317 u. 1320 finden sich in den Bürgerrollen zu Nordhaufen eingetr»^״ als neue Bürger der Stadt: Yosepjudeue civis est north. Yowp jadeua Abraham gener ejus und Jacobus de Elrich judeus. lFörstermann, kl. Schrift von Rordhausen S. 65.) ') Wo unter den dort lebenden Juden namenllich der Jude Abra- Ham erwähnt wird, der nicht unbedeutend« Geldgeschäfte gemacht zu haden scheint. (Wolf.) auch schon solche in Sangerhausen gewesen sein, obscho» ich sie urkundlich zu dieser Zeit nicht habe ermitteln können. Mitte des 14. Jahrhunderts schweigen aber in allen Städten Thüringens die Urkunden von ihnen, daher die Muthmatzung gerechtfertigt erscheint, daß sie in den Jahren 1348 und 1349 in ganz Thüringen, ja in ganz Deutschland unter dem lächerlichen Vorwände, sie hätten geweihte Hostien geraubt, Christenkinder verspeist, die Brunnen vergiftet und trugen die Schuld der damals allgemein wüthenden Wst (der schwarze Tod genannt) dem sophistischen Lügenworte der damaligen Geistlichkeit ״ecclesia non sitit sanguinem'‘ entgegen, pro dei gioria verfolgt, auf das Grausamste erschlagen und verbrannt wurden. Was aber bei solcher ״Razzia" di« Hauptfache gewesen: der hingeschlachteten Jude» Vermögen, das ja schon nicht unbedeutend und wohl auch nicht immer gesetzlich zusammengescharrt war, wurde zum Besten der Gericht-Herren, — nicht pro deo — consiscirt. Solche Judenhetzen wurden oft von oben herab nicht nur begünstigt, sondern geradezu befohlen, wie z. B. 1348 in Nord- Hausen. Auch unsere Gegend hat sich davon nicht frei zu erhalten gewußt. Lange nach dieser ewigen Schmach-Hetzjagd erholten sich die geängstigten Juden erst wieder und kehrten in die Städte und in ihr Elend zurück. Und wahrlich ihre Lage war, als sich auch die fanatischen Gemüther einigermaßen beruhigt hatten, und eine Generation über den ״Judcnmord" hingestorben war, keine beneidenswerlhe. Sie wurden wie früher im Allgemeinen genlieden und mußten ihre eigene Schmach fort und fort hören und sehen, wie z. B. an dem großen Spott- und Schandgemälde, welches in Frankfurt a. M. unter dein, Brückenthurm in einer Bogenwand angebracht war, zu erkennen ist.*) In Sangerhausen werven im Jahre 1431 wieder Juden erwähnt (in Wiehe schon 1389 und 1409), von deilen viele bei dem im gedachten Jahre entstandenen großen Brande ums Leben kamen. Daß Hierselbst zu jener Zeit Juden ansässig waren, beweist auch die bereits im 15. Jahrhunderle nach ihnen benannte ״Jödoengasse" (Judengasse) sowohl als deren adgeschlossene Lage. Eine besondere ״Judengasse" existirt jetzt freilich in Sangerhausen nicht mehr. Ader der Volksmund, der ja fast imnter das Natürliche trifft und bewahrt, überlie- *) Gölhe's Werke, krit. Ausgabe v. Kurtz IX 128.