Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 4 (1875)
- Issue
- Nr. 15. (1.8.1875)
- Date
- 1875-08-01
- Page
- Seite 60 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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60 muß er ihr aber sagen אל תסתרי עם איש סל־ Heber־ Haupt stimmt die Beschreibung der Procedur mit der Sotah nicht ganz mit den Quellen überein, vergl. Sotah II., 2 und 3. E. 61 zählt Vers, die Fälle auf, in welchen die ganze Procedur wegstel, er hat aber einige wichtige und interessante nicht erwähnt, vergl. Sotah 4, 2; ebenso 1, 3; 3, 6; 4, 2. Ebenso schweigt er von den Verwarnungen, welche dabei das Gericht in einzelnen Fällen ergehen ließ, M. Sotah 4, 5. S. 6 3, Cap. 14 über den Verläumder seiner Ehefrau wäre es sehr passend gewesen, die Gerechtigkeit des Gesetzes durch M. Arachin 3, 5 zu belegen. S. 6 5 behauptet Vers., daß die verführte Minorenne Anspruch auf Genugthuung hat, erwähnt aber nicht, daß der מפתך einer Waisen befreit ist. (M. Ket. 8, 6). S. 6 6 behauptet Vers., daß der Verführer entweder an den Vater oder an die Mutter oder an die Verführte selbst zu zahlen habe. Nach M. Keteb. 4, l hat der Verführer an die Mutter nie zu bezahlen; ganz unerwähnt hat Verf. die hierhergehörigen Bestimmungen von wesentlicher Bedeutung aus M. Ket. 3, 9 und M. Arachin 3, 4 gelassen. S. 7 2 sagt Vers., daß die Wittwe um ihre Ketubah zu verlangen, häufig einen Eid leisten mußte; es wäre gut gewesen, die in M. Ket. 9, 5 festgestellte Ausnahme zu erwähnen. S. 7 9. Verf. ä־ tirt M. Nedarim 9, 9 als Beweis dafür, daß nach der Ansicht des R. Meir an den Scheidung beantragenden Mann vor Vornahme des Prozesses verschiedene Ermahnungen gerichtet werden. Es ist diese Citirung aber gar nicht zu verstehen. Erstens steht der größere Theil des Citirten M. Ned. 9, 4 und nicht 9, 9; außerdem bezieht aber weder die Mischna noch der Talmud noch Raschi noch s'1 noch Jore deah das Angeführte auf eine Scheidung, sondern auf נדר שלא להשאיל יכו' (Jore deo 228, 10). Dagegen bietet M. 5 einen An- Haltspunkt für eine weitere Betrachtung über den praktischen Werth der Kethuba. — Unter den vom Verf. angeführten Scheidungsgründen ist mancher zu vermissen, der gerade für ein französisches Publikum besonderes Jnteresie haben dürste. (M. Ketub. 7, 1 —5; 7;) S. 9 6 behauptet Verf., daß, wenn der Levir oder die Levirin sich in einem Zustande der Jnipolenz befinden, die Leviratsehe nicht geschlossen, sondern die Chaliza vorgenommen wird. Hierbei war zu bemerket!, was M. Jebamoth 8, 5 über םרים und אילונית sagt, daß bei diesen weder Levirat noch Chalizah angeht. S. 10 8 hat Verf. bei Anführung der in Erbschaften zu rechtbestehenden Ascendenz nach väterlicher Seite die Schwester des Vaters bei Ermangelung von Brüder» desselben anzuführen vergessen (Baba Cathra 115; Choschen Mischpat 276, 1). S. 110 behauptet Vers, daß gegen das 15. Jahrhundert die Rabbiner bestiminten, daß, für den Fall eines der Ehegatten vor Ablauf des ersten Ehejahres sterbe und kein Kind aus dieser Ehe zurückbleibt, die Güter der Ehegatten unmittelbar an ihre bez. Familien zurückgehen. Hier scheint erstens ein chronologischer Jrrthrm vorzuliegen; denn Verf. citirt in der Anmerknng Te- I kanoth Schüm, und die angeführte Einrichtung stammt aus ' der Zeit des R. Tam und der gleich darauffolgenden Synode im Jahre 1223 (siehe Grätz und Frankel ״Grundlinien u. s. w." S. 39); außerdem ist aber die Darstellung der rabbinischen! Anordnung dadurch zu ergänzen, daß 30 Tage nach erfolgtem Tode erst die Güter zurückgegeben wurden, und daß es sehr zweifelhaft geblieben ist, ob die נ״מ auch dazu gehören (Eben haeser 118, 19 Mosa). S. 114 hätte am Schluffe auch ei- »er Ausnahme, die Eben haeser 107, 5 statuirt, passend gedacht werden können. Recensent schließt hiermit seine Anmerkungen und glaubt, damit dem Herrn Verfaffer deutlich gezeigt zu haben, daß er mit großer Ausinerksamkeit seine Schrift gelesen und sich mit ihr eingehend beschäftigt hat; es darf zum Schluffe wiederholt werden, daß genannte Schrift eine fleißig und klar ausgearbeitete und sehr ansprechend, darliestellte Monographie über die gesetzliche Stellung der jüdischen Frau ist. Dr. Krön er. Bücherschau. a) Hebräische Werke. Kaplan, Abr. Cohen דברי ימי היהודים מאז היותם ועד היום Wien 1875. Gebrüder Winter. Die hier bereits angekündigte Uebersetzung des Grätz'- schen Geschichtswerkes. Das vorliegende erste Heft beginnt mit dem 3. Bande. Die Uebersetzung ist in correktem und blühendein Stil abgesaßt. Irumkiu, גבריאל ים פור קורותי מעת מלחמת השלשים שנים Jerusalem 1875. Roman von Salomo» Kohn in Prag, übersetzt von dem Herausgeber des Habazeleth und in seiner Zeischrift bereits als Feuilleton veröffentlicht. Wie der Correspondent der ״Jsr. Woch." aus Prag berichtet hat, sind bereits Uebersetzungen des ״Gabriel" in anderen Sprachen erschienen. (Wir kommen auf diese hebräische Uebersetzung, sowie auf die von S. Gelbhaus מלתמת האמונה והאהבה noch zurück. Red.) Iischer, N. El. ״ עברת תפאדתRuhmeskrone." Mos. Montefiore zu dessen 90. Geburtsfeste gewidmet. Budapest 1875. 76 vierzeilige Strophen besingen die Reisen und Bemü- Hungen M.'s für die Juden; der Schluß erinnert an die verewigte edle Judith. Ein kurzes Gedicht in deutscher Sprache und eine Lebensskizze Montefiore's sind hinzugefügt. Englische Blätter haben bei der Gelegenheit berichtet, daß Sir Moses nicht in London, sondern in Livorno geboren, aber schon als vierjähriges Kind nach England gekommen, und daselbst also seit 86 Jahren eingebürgert ist. Kurzman«, Jac.ם פר קונטרם על השארת הנפש Wien. Gebrüder Winter 1875. Das Büchlein umfaßt 19 Seiten incl. Titelblatt. Es folgt eine הסכמה des verewigten H. M. Pineles und drei andere Anerkennungsschreiben und ein Lobgedicht aus den Vers, und seine Schriften. An! Schluffe sind פשמים zu Bibel- und Talmudstelletl von dem Vater des Verf. und von diesem selbst angehängt. Demnach bleiben für die Abhandlung über die Unsterbllchkeit der Seele selbst nur 6 Seiten übrig, und^ es ist ziemlich selbstverständlich, daß das Thema nicht ganz erschöpfend behandelt ist. Den Hauptinhalt bildet eine Besprechung von sechs Bibelstellen resp. 6 biblischen Ausdrücken, aus denen die Lehre von der Unsterblichkeit abgeleitet wird. (Wird fortgesetzt.) T. Briefkasten der Redaction. L. in SB.: Fortsetzung der ״Randglossen" in nächster Nr. — Z. in B.: Der Aussatz des Hrn Kreisphysikus 1)1•. Korttseld desgleichen. Israelitisches Dreäigt-Magazin. Das soeben ausgcgebene Doppelheft (Juni-Juli) enthält: 1. Mose und Zipporah. Predigt am Sabbath Jethro von Rabb. Dr. Rippner in Glogau. 2. Mose und Jethro. Predigt von D1\ Ludwig Pick, Rabbiner in Pyritz. 3. Eine Betrachtung zum Abschnitt Jethro. Von Dr. I. Wallerstem, Rabb. in Danzig. 4. Tie Bundes lade, Predigt am Sabb. Therumah. Von Dr. Kohn, Rabb. in Jnowraclaw. 5. Predigt am Sabbath Sachor. (פ' תצוה) Von Rabb. Dr. M. Salzberger in Also Kubin. 6. Die Purim-Feier. Predigt, gehalten 5624 שבת פ' ובור (19. März, 1864) v. Prof. Dr. Kaempf, Rabb. in Prag. 7. Trauungsrede zum Wochenabfchnitt Sch'mini. Von Dr. A. Lcwin, Rabb. in Kofchmin. 8. Die jüdische Kanzel. Recensionen vom Herausgeber. 1) Aackoo Kulm, Sermons et allocutions 2) I s a a c L e v y, Sermons. Anzeigen. Verantwortlicher Redakteur 7 Dr. M. Rahmer. Drnli u. Verlag von L. Schar»te in Barby.