Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 3 (1874)
- Issue
- Nr. 6. (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdische MmIuckM Zur Beleuchtung aller Judenthum u Juden betreffenden litrrarischen Erscheinungen aut dem Gebiete der Philosophie,Geschichte, Ethnographie, Theologie, Prientatia, Exegese, Homiletik, Liturgik, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Di׳. M. Rahmer in Magdeburg. Bücher der einschlägigen Literatur, welche der Red. de» ״Jüd. pteraturdlatt" in Magdeburg (oder der,Lrraei. Ntochenschr.- in Stettin) )«gesandt werde«, finden in diesem Platte -ei«- gehende Desprechnng. V_____/ Nr. 6 Erscheint 1 —2mal monatlich. Preis pro Jahrgang 1 lkklr. Für die Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrist" gratis. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen; in Leipzig durch Robert Friese 3. Jahrgang. Kalonvinos den Kalonymos nnd seine satyrischen Schriften.*) Seitdem die Menschen über Beruf und Bestimmung nachdenken, und den Boden betreten habe», der der Zweifel so unzählige und nur geringe Gewißheit zu Tage gefördert, seitdem die Fragen über Dasein i» diesem und Fortdauer im jenseitigen Leben Gegenstand des Grübelns und Forschens geworden, ist ohne Zweifel auch eine nicht minder wichtige Frage mir in Erörterung gezogen worden, die mit den! Gedanken über das Jenseits eng verbunden erscheint, näinlich die über die Vergeltung des Lebenswandels. Es war nicht etwa ,m»>er das Verlangen, der Thal sofort das Ergebnitz, der Aussaat die Frucht auf den Fuß folgen zu sehen, sondern vielleicht das Entgegengesetzte, vielleicht die Furcht vor den möglichen Folgen eines schädlichen Unternehmens, die zu allererst dem Gedanken nach dieser Seite hin die Richtung verlieh. Solange der göttliche Ausspruch an den ersten Mörder: ״Wenn du Gutes lhust, kannst du dich erheben, wo aber »icht, so lagert vor der Thür die Schuld, die nach dir verlangt" — feine unbestrittene Richtigkeit auch bewährte, so lange man sah, daß eine Handlung nach kürzerer oder, längerer Frist, aber bestimmt den Lohn oder die Strafe nach sich zog, war ein Jeder schon aus diesem Grunde bemüht, wenn ih»l ein anderer siltlicher Anstob mangelte, stets solche Thaten zu übe», denen ein gnter, vorlheilhafrer Erfolg gesichert mar. Aber nicht immer waren die Ergebnisse solcher Handlungen den menschlichen Augen unmittelbar zugänglich, nicht zu allen Zeiten waren die Aenßerungcn der menschlichen Willenskraft von Folgen begleitet, die damit im Einklänge standen; ja es war oft das Gegemheil, das dem harrende» Menschen sich offenbarte. Das edelste Streben des Tugendhaften ward von keinem Merkmale des Segens als der Belohnung würdig bezeichnet, während der Fehltritt des Sundhaften ihm keinerlei Schaden als Strafe zuzog. Und nicht dies allein; es trafen den Frommen oft die herbsten Schicksaisschläge, all sein Bemühen um die Rechtlichkeit konnte den Bann des Unglückes, der auf ihm lastete, nicht beschwören, und dem gegenüber erfreute sich der Gottlose des schönsten Gedeihens seiner Unteruehmnngen, krönte das glänzendste Gelingen alle seine Entwürse, nnd nicht selten ward sogar der Mann des Rechtlhuns das Opfer seiner Pläne, das die Uebermackt des Gewaltigen schwer empfinden mußte Wen» je eine Generation Veranlassung gehabt hat, über solche Mißverhältnisse und Widersprüche in der siiil. Wellordn..ng ernstlich nachzndenkcn und die Frage über Vergeltung *j AuS dem schcisllichen Nachlasse des leider srühverstorbenen MitarbeiterS a» dies. Bl., de» < »,ut. phil. «t theul. Israel Westelner. des Lebenswandels wiederholt zu erörtern, so waren es die französischen und italienischen Juden in dem ersten Viertel des 14. Jahrhnnderts. Die Regierung König Philipps kV. war für die Juden von Frankreich der Beginn zahlreicher Leiden und Drangsale, die seit Anfang des 14. Jahrhunderts fast in ununterbrochener Folge über sie hereinbrachen. Philipp der Schöne, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hatte, der weltlichen Herrschaft die Uebernmcht über das zu gewaltig emporgekommene Papstthum zu sichern, bedurfte zur Unterstützung seiner ehrgeizigen Pläne, und später, um sich auf dem erreichten Standpunkte behaupten zu können, ungeheurer Geldmittel. Um nun den erschöpften Staatssäckel wieder zu füllen, nahm er die Znstucht zu einem in späterer Zeit öfter in Anwendung gebrachten Mittel, indem er am 21. Juni 1306') an alle Präfecten des Landes einen geheimen Befehl ergehen ließ, sämmtliche Juden Frankreichs ohne jegliche Vorbereitung auszuweisen und ihre Güter mit Beschlag zu belegen. Noch waren die Trauertöne kaum verklungen, die dem Andenken an die Zerstörung Jerusalems geweiht waren, noch war die Betrübniß über den Verfall des Reiches und den Verlust der Heimalh nicht aus deu Geinüthern gewichen, als der folgende Tag (10. Ab, 22. Juli 1306)') das, was von ihnen eben erst nur als trübselige Erinnerung unter Fasten und Klagen begangen worden ivar, ihnen plötzlich als die schrecklichste Wirklichkeit voriührle. Die Juden wurden gezwungen, dem liebgewonnenen Boden den Rücken zu kehren und hinauszugehen in eine ungewiffe Fremde voll Bitterkeiten und Gefahren. Dennoch ließen nur Wenige sich verleiten, dein Unglücke durch Verleugnung des angestammten Glaubens zu entgehen; nur von einer einzigen Stadt (Toulouse) weiß der Chronist zu erzählen, daß daselbst die Juden ihrer Religion untreu geworden sein sollen;*) die Ucbrigen zogen hinaus unter der Leitung ihrer Oberhäupter, um in der Verbannung eine günstige Wendung der Dinge abznwarten. Nach ihrer Entfernung erklärte der König all ihre liegenden Güter für ßin Besitzthum und begann seine eigentlichen Beiveggründe zu offenbaren, indem er schon iin folgenden Monate (August) das unbewegliche Eigenthum der Juden verkaufen ließ. Nach vollen neun Jahren der Verbannung sollte cs ihnen erst wieder vergönnt sein, ihr lange vermißtes Heimalhsland zu begrüßen, als Ludwig X. im Juli 1315 ihnen gestattete,- ans die Dauer von zwölf Jahren nach Frankreich znrückzukehren. Von den Schulden, die sic noch einzufardern hatten, behielt er sich zwei Drittel gleichsam als Steuer und Mieihzins für das Verbleiben im Lande; auch unterließ er nicht, ') Bel Wrätz ״Weid), d. Jaden" B. VII, 282 21. Januar 1306. ’) Siche ״Schewet Jehuda" Nr. 21. *) Was jedoch von Wriitz a. a. O. S. 284;für ״unglaublich" erklart wird; vgl. daselbst die Note 3. (Red.)