Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 2 (1911)
- Issue
- 11 (1.11.1911)
- Date
- 1911-11-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Küchrrkesprechurrgerr. vr. zur. Regensburger - Braunschweig: „Die pressgesetzliche Bertchtigungspflicht (88 H und 19 des Reichsprestgesetzes); htstoriscb, dogmatisch und kritisch unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung für den Handgebrauch dargestelll. — Verlag von Joh. Heinrich Meyer, Braunschweig, Jacobstr. la. Preis in Seinen geb. 2,80 M., broschiert 2,40 M. Der Verfasser behandelt in seiner soeben erschienenen Schrift in wissenschaftlicher Weise alle die Fragen, die bei der Berichtigung von Druckschriftartikeln von Interesse sind. Obwohl das Buch eigentlich nur für den Fachmann, den Juristen, geschrieben ist, wird es doch auch dem Laien wertvolle Anregung und Aufschlüsse geben. Gerade für uns Juden ist ja die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften deshalb so wichtig, weil wir im Kampfe mit der antisemitischen Presse oft mit Preßberichtigungen arbeiten müssen. Die Aufnahme einer Berichtigung braucht aber nicht zu erfolgen, wenn sie nicht genau den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ausführlich wird in der Schrift erörtert, bei welchen Druckschriften eine Berichtigung möglich ist, an wen sie zu richten ist, d. h. wer der verantworliche Redakteur ist; in welcher Nummer der Zeitschrift sie aufzunehmen und wie sie abzufassen ist. Daß die Berichtigung kein Urteil, sondern nur Tatsachen enthalten darf, kann gar nicht oft genug gesagt werden. Selbst Leuten, die viel mit Berichtigungen zu tun haben, passiert es hin und wieder, dass in der langen Berichtigung ein kleiner Satz ein Urteil enthält. Erst wenn dann die Berichtigung nicht ausgenommen wird, und man gegen den Redakteur Vorgehen will, stellt sich heraus, daß er tatsächlich zur Aufnahme nicht verpflichtet war. Mit den Ansichten des Verfassers bin ich im allgemeinen einverstanden, so bezüglich der Konstruktion des Berichtigungsanspruches und der erörterten zivilrechtlichen Folge. Besonders, was er auf Seite 59 ff. im Gegensatz zum Kammerpericht über die Unterzeichnung der Berichtigung sagt, scheint mir richtig. Dagegen halte ich es nicht für genügend, wenn die Berichtigung nur „an die Redaktion" gesandt wird. Sie muß schon mindestens an „den Handels-, Feuilletonusw. Redakteur" geschickt werden. Oder will der Verfasser auf Seite 42 nur sagen, daß eine namentliche Nennung des Redakteurs nicht notwendig ist? Dem wäre zuzustimmen. D r. Georg Gerson. Gingrgansene Köcher. Lorenz Curtins: „Der politische Antisemitismus von 1907—1811". Kommissionsverlag des Nationalverein für das Liberale Deutschland, München, Herzog Maxstr. 4. Verband der deutschen Juden: S e ch st e r G e s ch ä f t sbericht. Dr. Theilhaler: „Der Untergang der deutschen Juden". Verlag Carl Reinhardt, München. Dr. Artur Ruppin: „Die Juden der Gegenwart". II. Auflage Jüdischer Verlag, Cöln-Leipzig 1911. Dr. Daniel Pasmanik: „Die Seele Israels". Jüdischer Verlag, Cöln-Leipzig 1011. Dr. Max Besser: „Die Juden in der modernen Rassentheorie", Jüdischer Verlag, Cöln-Leipzig 1911. Heinrich Loewe: „Die Sprachen der Juden", Jüdischer Verlag, Cöln 1911. Ch. R. Bialik: „Gedichte". Aus dem Hebräischen übertragen von Dr. Ernst Müller, Jüdischer Verlag Cöln 1911. Briefkasten. R. A., L. Wir haben die verschiedenen Organisationen gebeten, Ihnen das Material für die von Ihnen geplanten Vorträge zu übersenden. Hoffentlich haben Sie bereits manches erhalten. — lieber die einzelnen Verbände und Organisationen finden Sie manche Hinweise in L e v i n, Lehrbuch für jüdische Geschichte und Literatur, K r o n e r. Geschichte der Juden von Esra bis zur Jetztzeit, sowie in dem vor kurzem erschienenen Buche „Jüdische Geschichte" von S. M ü l l e r, sowie in dem Artikel „Der Ocganisationsgedanke in der deutschen Judenheit" in unseren „Mitteilungen" Jahrgang I Nr. 2. Außerdem machen wir Sie auf das Zionistische A-B>C-Buch aufmerksam, in dem die wichtigsten Daten der verschiedenen Organisationen zusammengestellt sind. — lieber den D. I. G. B ist ein informierender Artikel im „Wegweiser" für die Jugendliteratur Jahrgang IV (1909) Nr. 1 erschienen. Kempen u. a. Vereine. Für „hebräische Sprachkursed wären die von der „Organisation für hebräische Sprache un-, Kultur", Berlin-Charlottenburg, Kantftr. 93, herausgegebenen hebräischen Unterrichtsbriefe zu empfehlen. Die selben sind durch Herrn Max Cohn, Berlins 62, Kurfürstenstr. 118 zu beziehen. Außerdem kommen die in Rußland und Palästina erschienenen pädagogischen Werke von Tawiew, Grasowski, Fischmann, Jellin, Guttmann, Kcinski u. a. in. in Betracht. Am besten wäre es, wenn der in Aussicht genommene Leiter der hebräischen Sprachkurse sich aus den größeren Buchhandlungen wie Poppelauer, Lamm in Berlin, Kauffmann-Frankfurt a. M. einige Werke zur Ansicht kommen ließe und nach den Vorkenntnisien der Teilnehmer die Auswahl der Lehrmittel treffen würde. Die Buchhandlung „Kadimah" in Berlin, Oranienburgerstr. 26, soll, wie wir gehört haben, eine große Auswahl besitzen. Nürnberg u. a. Vereine: Wir erwarten von den größeren und leistungsfähigen Vereinen, daß sie die Kosten für die Verbandsredner aus ihrer Kasse bezahlen. Die Verbandsredner erhalten außer einer Fahrkarte II. Klaffe, 12 M. Tagesspesen, wobei jeder angefangene Tag als voll berechnet wird. — , Finanziell sehr schwachen Vereinen können die Kosten für die Redner ganz oder teilweise aus der Brünn'schen Stlftung ersetzt werden. Frl. H. M. in V. Besten Dank für Ihre Anregung; allein bei dem beschränkten Raume, über den unsere „Miiteilungen" als Monatsschrift verfügen, müssen wir uns so Manches versagen. — Wie sehr der Dichter Richard V o ß, an dessen 60. Geburtstag Sie uns erinnern, unserem Herzen nahe steht, ersehen Sie aus unserem „Katalage für jüdische Jugendvereine" S. 11, wo sowohl der Roman „Dahiel, der Konvertist" als auch das Trauerspiel „Daniel Danieli" besonders empfohlen sind. Es würde uns freuen, wenn unsere Vereine „Daniel Danieli" gelegentlich auffnhrten. Von einer solchen Aufführung versprechen wir uns eine nachhaltigere Wirkung als von den jetzt beliebten Versammlungen gegen die Taufe. Vielleicht könnten unsere Vereine die Bühnenleitung an ihrem Platze bewegen. Daniel Danieli in ihrem Spielplan aufzunehmen. Jeder Verbandsverein hat die Pflicht, die Namen derjenigen Mitglieder, die aus dem Orte seines Vereinssitzes wegziehen, der Geschäftsstelle des Verbandes unter gleichzeitiger Angabe des neuen Wohnortes und der neuen Wohnung des Wegziehenden mitzuteilen. Der Verbandsverein des - neuen Wohnsitzes hat die Pflicht, den necc Hinzugezogencn zum Eintritt zu vewegen und etwaige finanzielle Vorausleistungen in den Vereinen des frühere» Wohnsitzes in angemessener Weise in Anrechnung zu bringen. Von der Mitteilung an die Geschäftsstelle ist jedoch dann abzusehen, wenn der Verein des blsherigen Wohnsitzes die Überzeugung geivonnen hat, daß das ausscheidende Mitglied wegen persönlicher Unchrenhaftigkeit dem Verbände nicht zur Zierde gereicht. (Vorstandsbeschluß von 4. Dezember 1910.1 11 -