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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1911-06-01 · 6 (1.6.1911) · p. Seite 1

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
2 (1911)
Issue
6 (1.6.1911)
Date
1911-06-01
Page
Seite 1 (sequence 1)
Language
German
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Monatsschrift Preis pro Quartal 60 Pfennig. Einzelverkauf 20 Pfennig. Erscheint am 1. jeden Monats. Mitlrililngrn (?"■- - _ Anzeigen die viergesp. Petitzeile 20 Pf. Reklamen L0 Ps. pro Zeile. Gefchäftsstelle: Berlin W„ Kleiststraße 12. ^7—.— — -4 des 7 ' w der jüdischen Jugeildvereiile Dentschlnnds. Nummer 6. Berlin, den 1. Juni 1911. Jahrgang 2. Alle Jufetiliitttgeit für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verband der jüd. Jugendvereine Deutschlands z.H.d. Herrn Dr. E. Finkel, Berlin W. 62, Kleiststr. 12, zu richten. Zweite Delegierten-Versammlung des Verbandes der jüdischen Iugendvereine Deutschlands am Sountagz den 19. Mar; 1911 in den Räumen des Konzertbauses zu Hannover. Antrag des Vorstandes für die Delegiertenverfammlung Der Vorstand beantragt, die VerbandSsapung solgendermastc» abzuändern: Alte Fassung. Neue Fassung. 8 >. bleibt. 8 2. bleibt. 8 ö 8 1- Der Verband der jüdischen Jugendvereine Deutschlands bezweckt die Förderung der gemeinsamen Jntereffen der in Deutschland bestehenden jüdischen Jugendvereine, welche keine bestimmte politische oder religiöse Richtung verfolgen. 8 2. Die Organe des Verbandes sind: 1. der Vorstand, 2. die Delegiertenversammlung. § 8. Der Vorstand besteht aus: 1. je einem Vertreter von 5 durch die Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit zu wählenden Verbandsvereinen, 2. einem Abgesandten der Großloge für Deutschland VIH U. O. B. B, 8. einem Abgesandten des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Die unter 2. und 8. genannten Mitglieder des Vorstandes haben nur beratende Stimme. Der Vorstand regelt die Verteilung der Geschäfte unter sich. erhält folgende Fassung: Der Vorstand besteht aus: 1. dem ersten und stellvertretenden Vorsttzenden, die als solche von der Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt werden, 2. je einem Vertreter von 5 in einem gemeinsamen Wahlgang durch die Delegiertenverfammlung mit absoluter Mehrheit zu wählenden Verbandsvereinen, 3. je einem Abgesandten der Grohloge für Deutschland VIII U. O. B. B.. des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes, die jedoch nur beratende Stimme haben. Der Vorstand hat das Recht, auch anderen Organisationen zeitweise oder dauernd eine beratende Stimme im Vorstand einzuräumen. Der Vorstand regelt, unbeschadet der Ziffer 1 dieses Paragraphen, die Verteilung der Geschäste unter sich. 1 Stadtu. Univ.-tlbi- Frankfurt/Main D+0C

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