Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 3 (1912)
- Issue
- 5 (1.5.1912)
- Date
- 1912-05-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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I der gesamten jüdischen Gemeinschaft als Maßstab gelte»; wenn sie aber nur aus dem Verlangen der Anähnelung an die jeweilige Umgebung entstanden sind, dann sind sie zu verwerfen. Die Angriffe des Referenten auf den jüdischen Nationalismus (Zionismus) widerlegte der Redner u. a. durch den Hinweis auf die Unentbehrlichkeit der nationalen Differenzierung für die Entwicklung der Kultur und schließt, indem er in wirksamer Weise der Missionsidee des liberalen Judentums den Erlösungsgedanken des Nationaljuöentums gegenüber stellt. Gegenüber den Ausführungen des Herrn Wiener vertrat der Vortragende nochmals seinen Standpunkt und schloß mit denr Wunsche, daß in Zukunft trotz des Streites im Innern die dringenden praktischen Aufgaben die Juden in starker Einheit binden möchten, und daß dem Streite jedes Persönliche und Gehässige damit genommen sei. — Alle Anwesenden folgten in dem überfüllten Versammlungslokal den Rednern mit größtem Jntereffe. Stargard i. P. llnser Verein kann mit Genugtuung aus das verfloffene II. Geschäftsjahr zurückblicken. Hat es auch Zeiten des Sturmes ergeben, so hat sich unser Verein doch in erfreulicher Weise weiter entwickelt. Regelmäßig fanden wöchentlich Vereinsabende statt, die zum Teil musikalischdeklamatorischer Art, zum Teil mit Vorträgen ausgefüllt waren. Aus der Zahl der Vorträge, die gebalten wurden, erwähnen wir: Herr Dr. Silberstein „Die Entstehung des Christentums"; Herr Referendar Preuß „Ter moderne Mensch, seine Stellung zur Religion, insbesond ere zum Judentum"; Herr Kurt Metzer „Moses Mendelssohn"; Herr Lewinnek- Stettin „Der Verkäufer bei schwerer Kundschaft, einst und jetzt"; Herr Dr. Silberstein „Die Entstehung des Prophetismus"; Herr Dr Ury „Die Jmmunitätsforschung"; Herr Dr. Elsaß- Laudsberg „Der Prozeß Jesu"; Herr Kurt Lesser „Wie steht der Antisemitismus nach den letzten ReickstagSwahlen da"? Zu ernähren ist noch, daß der Gründer und bewährte Förderer unseres Vereins, Herr Rabb. Dr. Silberstein, auf Beschluß des damaligen Vorstandes am 6. Dezember 1911 zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt worden ist. Für das neue Geschäftsjahr (1. April 1912— 31. März 1913) setzt sich der Vorstand unseres Vkreins gemäß der ordentlichen Generalversammlung folgendermaßen zusammen: Herr Louis Meyer, 1. Vorsitzender; Herr Giunau, 2. Vorsitzender; Herr Kurt Meyer, 1. Schriftführer; Frl. Pieck, 2. Schriftsührerin; Herr Finkelstein, 1. Kassierer; Frl. Frieda Berndt, 2 Kassiererin. Notizen. Der 5, Jüdische Turntag. Zu Pfingsten d. I. tritt der Jüdische Turnlag zum fünfien Male in Berlin zusammen. Wichtige Organisations- und Turnfragen werden ibn vor allem beschäftigen. Außer einem Kommers wird aber dann besonders das jüdische Sportfest die jüdische Oeffentlichkeit interessie-en, an welchem Vertreter aus Jaffa, Konstantinopel, Sofia, Budapest, Wien, Zürich, Hamburg, Berlin usw.ieilnehmen. Jugendvereine nnd Lustbnrbeitsstencr. Der Erlaß des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 18. Januar 1911 betr. Jugendpflege, der ja in gewissem Sinne für die Tätigkeit in den Jugendvereinen grundlegend geworden ist, wird, wie dies ja auch sein soll, vor allem auch von den Behörden, welche nunmehr den Ausbau der Jugendpslege betreiben, ihren Arbeiten und Veranstaltungen zu Grunde gelegt In den „Grundsätzen und Ratsmlägen für Jugendpflege", die dem Erlaß beigefügt sind, werden auch im 'einzelnen die Mittel aufgezühlt, die wohl bei Ausübung der Jugendpflege in Frage kommen dürften. Unter Nr. 7 heißt es nämlich: „Demnach kommen als Mittel der Jugendpflege in Frage und haben sich als solche zumei st schon bewährt: . . . Einrichtung von Musik-, Gesangs-, Lese- und Vortragsabenden, von Aufführungen mit verteilten Rollen, überhaupt Gewährung von Gelegenheiten zu edlerer Geselligkeit und Unlerhaltung." In sinngemäßer Auffaffung dieses Erlasses hat denn auch der Regierungspräsident von Düsseldorf an die Polizeiverwallungen seines Bezirkes eine Verfügung erlasse», in welcher darauf hingewiesen wird, daß es mit der von der Staatsreqierung anempfohlenen Förderung und Unterstützung der Jugendpflege nicht im Einklänge stehe, wenn die von den Jünglingsvereinen abgehaltenen Veranstaltungen, soweit sie tatsächlich im Rahmen der Jugendpflege bleiben, zur Lustbarkeilssteuer heraugezogen würden. ES sei erforderlich, in jedem Einzelfalle zu prüfen, ob die Veranstaltung eine den Körper und Geist bildende darstelle, bei der die idealen Bestrebungen überwiegen, oder als Lustbarkeit, bei welcher der bloße llnterhaltungszweck vorwiege, anzusehen sei. Wünsch-nSwert wäre es, wenn überall die eigentlich selbstverständliche Verfügung bekannt und beachtet würde. Es sind uns Fälle bekannt geworden, wo- Jugendvereine eine LustbarkeitSsteuer von 3, 9, 18, ja bis 30 M. zahlen sollten, und zwar für Veranstaltungen, die lediglich die oben aus dem Miniiterialerlatz angeführten Mittel anwendeten, um „edle und gesellige Unlerhaltung zu gewähren" und den auftretenden Personen ein freieres und sicheres Benehmen einzuüben. Mit Recht betont der Minister in dem erwähnten Erlasse, bei Ausübung der Jugendpflege sei jeder Anschein von bureaukratischer Regelung zu vermeiden. Es bedeutet nicht die vom Minister den Behörden anempfohlene Förderung und Unterstützung der Jugendpflege, sondern geradezu eine Hemmung, wenn von derariigen Veranstaltungen unjerer Jugendvereine LustbarkeitSsteuern erhoben werden. Den betreffenden VereinSvorfiünden ist nur auzuraien, eventuell durch eine Anfrage bei der Regierung diese Angelegenheit entscheiden zu lassen. Tatsächlich beabsichtigen die Jugendvereine — gemeint sind speziell jene, die sich mit der gesamten Jugendpflege beschäftigen, also vor allem auch die konfessionellen Vereine — niemals in erster Linie eine Lustbalkeit im Sinne des Gesetzes zu veranstalten durch ihre Aufzüge, Theateraufführungen, Nikolaus- und Weihnachtsfeiern. Unter „Lustbarkeiten" im Sinne des § 18 des Kommunalabgabengesetzes sind Veranstaliungen, Darbietungen und Voriührungeii zu verstehen, die nach der Absicht des Veranstaltenden dazu bestimmt nnd geeignet sind, zu ergötzen und zu unterhalten. Davon sind zu unterscheiden Unternehmungen, die dem Unterricht, der Belehrung, der Erbauung dienen. In letzterem Falle liegt — selbst wenn Ergötzung und Unlerhaltung nicht ganz ausgeichloffen ist — eine Lustbarkeit nicht vor. (Vgl. Müller, E, Die Bereins- und Versammlungspolizei in Preußen. (Abschn. 20.) Die Forderung eines Eintrittsgeldes oder die Tatsache, daß die Veranstaltung von vielen aus dem Publikum nur wegen der Unterhaltung besucht wird, charakterisiert die Darbietung nicht schon als Lustbarkeit. — Trotzdem empfiehlt es sich, derartige Veranstaltungen bei der Polizeibehörde anzumelden; die hierüber erteilte polizeiliche Bescheinigung ist stempelfrei. Am 22. April 1912 verschied in Königsberg i.Pr. Herr Georg Ilreller. Der Verblichene hat sowohl im Jugendverein Erfurt als auch nach seiner Uebersiedlung nach Dresden besonderes Interesse für die Jugendbewegung und für die Ideen unseres Verbandes bekundet. Er war mit Hingabe und rastlosem Eifer bemüht, unsere Sache überall zu fördern. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. verband der jüdischen lugendvereine Deutschlands. Rechtsanwalt flr. Alfred Apfel. Rabbiner ör. t Pinkel. i i 13