Der Jugendbund
- Journal
- Der Jugendbund
- Volume
- 14 (1928)
- Issue
- 6 (1.6.1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 29)
- Language
- German
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Beitrag an die Landes- und Bezirksverbände einschließt und deren Höhe jedesmal von der Delegiertentagung festgesetzt wird. § 14. Ueber die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Gegen einen ablehnenden Beschluß kann binnen zwei Munaten nach Zustellung des ablehnenden Bescheides Berufung an die nächste Delegiertentagung erfolgen, welche mit Zweidrittelmehrheit den Vorstandsbeschluß umstoßen kann. Die Berufung ist durch eingeschriebenen Brief bei der Verbandsleitung einzulegen. § 15. Jeder Verein "muß einem vom Verbandsvorstand anerkannten Bezirksverband oder Landesverband angehören. Ausnahmen kann der Verbandsvorstand mit Zweidrittelmehrheit zulassen. § 16. Der Ausschluß eines Vereins aus dem Verband kann erfolgen: 1. wegen Verletzung der §§ 1 und 2 der Verbandsstatuten; 2. wegen Schädigung des Verbandsinteresses. Der Ausschluß und die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung Berufung an die nächste Delegiertentagung zulässig. Bis zur Entscheidung der Delegiertcntagung darf der vom Vorstand ausgeschlossene Verein keine Mitgliedschaftsrechte ausüben und ist nicht als Mitglied zu behandeln. ' § 17. Der Austritt aus dem Verbände kann nur mit einjähriger Kündigungsfrist vom Datum des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der Geschäftsstelle an erfolgen. VI. Die Bezirks- und Landesverbände. § 18. Die Bezirks- und Landesverbände sind Organe des Verbandes. Sie sind in ihrer Verwaltung autonom, sind aber an die Richtlinien der Vcrbandsleilung gebunden. Jeder Bezirks- oder Landesverband erhält für die eigene Verwaltung einen vom Verbandsvorstand jährlich zu bestimmenden Zuschuß als /Anteil an allen aus seinem Gebiet der Verbandskasse zufließenden Verbandsbeiträgen, Fördererbeiträgen und Spenden. § 19. Der Vorsitzende und Vorstand der Bezirks- und Landesverbände wird von den Delegierten der diesen angehörigen Vereine auf deren Delegiertentagungen gewählt. § 20. Der Verbandsvorstand hat auf allen diesen Delegierten- 1. Jahresbeiträgen der Verbandsvereine (§ 13); VII. Verschiedenes. § 21. Die Einkünfte des Verbandes bestehen aus: 1. Jahresbeiträgen der Verbandsvereine (§ 13): 2. Fördererbeiträgen und freiwilligen Spenden. § 22. Das Geschäftsjahr des Verbandes läuft vom L Mai bis 30. April. § 23. Der Verband ist im Vereinsregister einzutragen. Der Vorstand wird vertreten im Sinne des § 26 BGB. durch den ersten, den zweiten und den geschäftsführenden Vorsitzenden. Der Sitz des Verbandes ist Düsseldorf. §24. Satzungsänderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit der auf der ordnungsgemäß einberufenen Delegiertentagung anwesenden stimmberechtigten Delegierten beschlossen werden. § 25. Ueber die Auflösung des Verbandes entscheidet eine Delegierlentagung mit Vierfünftelmehrheit und trifft Bestimmungen über die Verwendung des Verbandsvermögens. Anhang zu den Satzungen. Junggruppen. 1. Die Junggruppen des Verbandes sind den Verbandsvereinen gleichgestellt und arbeiten selbständig neben den Vereinen. In den Vorständen der Vereine soll ein Mitglied der Junggruppe stimmberechtigt sein. 2. Der Verband hat eine Junggruppenleitung. In engster Zusammenarbeit mit der-Verbandsleitung erledigt die Junggruppenleitung die gemeinsamen Autgaben der Junggruppen des Verbandes. , Der Führer und mindestens ein weiteres Mitglied der Junggruppenleitung sind gemäß § 3 der Verbandssatzung im Verbandsvorstand. 2. Für die Zusammenarbeit der Junggruppen in den Landes¬ und Bezirksverbänden des Verbandes finden die Bestimmungen unter- 2. sinngemäß Anwendung. 4. In Uebereinstimmung mit der Verbandslcitung und auf Grundlage der Verbandssatzung geben sich die Junggruppen ihr bindendes Gesetz. Die lunggruppen in Dresden Schon der Auftakt war fein: Empfang durch die Chemnitzer am Hauptbahnhof, zahlreiche Wimpel, eine kleine Ehrenkompagnie, Händedrücke. Martin überreicht die neue. Mau-goldene Kordel. Ohne große Atempause, trotz zwölfstündiger Nachtfahrt, versammeln sich die Führer und Vertreter der Junggruppen — über 30 zählt man in der Eile — im ■lunggruppenraum des Künstlerhauses. Kurze Begrüßung. Noch einmal wird die Bedeutung der Delegiertentagung skizziert. Das Programm für die Junggruppen wird bekanntgegeben. Am Sonntagabend: Aussprache über die Arbeit der Junggruppenleitung und der Gruppen. Erst offiziell. Und dann sehr intensiv im privaten Kreise. Man wird nicht müde, einander von Erfolg und Mißerfolg zu berichten. Der Montagvormittag findet uns in angestrengter Arbeit um das Gesetz, das unsern Gruppen eine einheitliche Basis und gemeinsame Weglinien -chatten soll, und den größten Teil des sonnigen Nachmittags \ erbringen wir mit mehr oder weniger temperamentvollen Diskussionen über dieses Gesetz. Jugendbewegt sind die „Diskussionsreden", nichts von parlamentarischer Affektiertheit. Keiner kommt mit „fertig-ausgearbeiteten" Worten. Linsere Zeit ist zu gering. Die Chemnitzer, die am andern Tag auf große Fahrt gehen, müssen fort. Mit einem Sprechchor der Chemnitzer trennen wir uns. — Und das Ergebnis? Es war ia das erste Mal, daß wir uns persönlich näherkommen konnten. Die geknüpften Beziehungen sind stark genug, um uns darüber hinaus in unseren Arbeiten einander nahe zu bringen. Das ist das Wesentliche. Die persönlichen Bindungen werden unsere Gemeinschaft schaffen. J. Raphael. Mitteilungen der Verbandsleitung Anschrift des Vorsitzenden: Rabbiner Dr. Hugo Hahn. Essen, Emilienstraße 59. Anschrift der Verbandslcitung, des Büros und der Schriftleitung des „Jugendbund": Düsseldorf, Haroldstr. 4,L. 1. Führerbesprechung: Am Sonntag, dem t. Juli, nachmittags 3 Uhr, findet in den Räumen der Glückauf-Loge, Essen, Dreilindenstraße 9.). ein* Führerbesprechung statt. Tagesordnung: 1. „Das religiöse Problem in der Jugendbundarbeit", Rabbiner Dr. Davin Schönberger, Aachen. Referendar Aribert de Jonge, Duisburg, 2. „Soziale Arbeit im Jugendbund", Rabbiner Dr. Max Eschelbacher, Düsseldorf. Diese Zusammenkunft dient der Aussprache über die künftige Winterarbeit in den Bünden. 2. Treifahrten: Mitte August wird das mitteldeutsche Treffen für die Landesverbände Mitteldeutschland. Nordwcstdeutschland, Groß-Berlin und Sachsen im Harz stattfinden. Anfragen sind an Eugen Roth, Cöthen i. A., Dessauer Straße 29, zu richten. 29 I