Der Jugendbund
- Journal
- Der Jugendbund
- Volume
- 14 (1928)
- Issue
- 2 (1.2.1928)
- Date
- 1928-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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OCP JUO€lWEBUNP miTTfeiLuneen D€s vecBflnoes D€P jODiscH6n jupfenoveofeinc peuTsemflnps 14. Jahrgang Düsseldorf, den 1. Februar 1928 Nummer 2 AlIC dPIll Inhfllt * ^as Wahlrecht der Jugend. — Der Entwurf eines Gesetzes betr. die jüdische Religionsgemeinschaft IIIQIl in Preußen. — Der Reichsverband. — Rundbriefe des Westdeutschen Bezirksverbandes. — Junggruppen. Feuilleton. Bücherschau. — Kleine Mitteilungen. Aus dem Leben des Verbandes. — Dresden 1928. Das Wahlrecht der lugend*) von ArtMrt de Jonge. Hamborn Die folgenden Aufsätze dienen wiederum der Besprechung des Themas ,rDie Jugend in der Gemeinde". Die Forderung nach der Erfassung der Gemeinde durch die jüdische Jugend in Deutschland hat festen Fuß in der Arbeit unserer Bünde gefaßt. Mögen sich die Vereinsleiter und alle verantwortlichen Mitglieder der Bünde darüber im klaren sein, daß nur eine genaue Kenntnis des geschichtlichen Werdens und der augenblicklichen Zustände der Synagogengemeinden und zugleich eine klare Erkenntnis der Notwendigkeit ihrer äußeren und inneren Umgestaltung eine Gewähr für die Erreichung des Zieles bieten, das sich der Verband mit dem Ruf „die Jugend in die Gemeinde" gesetzt hat. Noch haben wir zu bemerken, daß in Baden seit der Herabsetzung des passiven Wahlalters auf 25 Jahre bereits die Vorsitzenden der Jugendbünde Freiburg und Konstanz Mitglieder der Gemeindevertretung geworden sind und über erfreuliche Atiswirkungen ihrer Tätigkeit für die Belange der jüdischen Jugend in ihrer Gemeinde berichten können. Wir hoffen, daß in der Aussprache über diese Fragen, der wir breitesten Raum gewähren werden, mancher unserer Freunde aus seiner Erfahrung der Allgemeinheit etwas mitzuteilen hat. Die Schriftleitung. Die jüdische Gemeinde, betrachtet mit den Augen des Draußenstehenden, des auf Definitionen Bedachten, oder mit denen des Indifferenten, ist ein öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörper, der Angelegenheiten des jüdischen Kultus regeln soll. Die jüdische Gemeinde ist aber mehr als bloße Kultusgemeinde. Die Organisation bekommt langsam wieder einen vollen Inhalt, und zwar einen von der Art, dem das rein Organisatorische nie gerecht werden kann. Diesem neuen Inhalt können die Formen der alten Organisation nicht entsprechen. Wir stehen deshalb in einer Krise der Gemeindeverfassungen, des über die Verfassung hinausgehenden Judenrechts und, nicht zu vergessen, in einer Krise der auf Grund der Verfassung gewählten Vertreter. Ich bin überzeugt, daß die meisten Vertreter unserer Gemeinden ihr Bestes tun. Um unnötige Diskussionen zu sparen, bitte ich alle Freunde, sich die Baalbattim genau anzusehen: Man wird dann verstehen, daß das Beste, was diese Vertreter tun, nicht das Gute ist, das bessere Vertreter täten. Denn wer sich die heutigen Gemeinden mit dem Auge des Soziologen — mit Augen aber, denen die Soziologie nur ein Hilfsmittel ist, auch andere auf jüdische Werte hinzuweisen — *) Die folgenden Ausführungen sind meine persönliche Ansicht. Sie sind (noch) nicht Ansicht des VJJD , dessen einzelne Vereine sich noch entscheiden sollen. Wo im folgenden „wir" steht, sind die Freunde einbegriffen, die mit mir von der Notwendigkeit der gestellten Forderungen überzeugt sind. „Wir" hoffen, daß auch die einzelnen Vereine ihr Votum in „unserem" Sinne abgeben werden. A. d. J. wer so sieht, muß erkennen, daß die Gemeinde außer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch noch die Form jüdischer Gesellung in der Diaspora darstellt. -> Und zwar ist »ie die Form jüdischer Gesellung in einem solchen Maße, daß ein Nichtsynagogenjude wie Moritz Heimann sie schon vor Jahren als die einzige jüdische Realität bezeichnete. Diese schwerwiegende Charakterisierung stößt ins Herz der Dinge. Sie trifft unser Hauptproblem: Die Frage nach der jüdischen Form in der Diaspora. Die Lösung dieser Frage, unsere Lebensform, ist abhängig von der Bewußtwerdung oder Verdrängung jüdischen Kulturgutes. (Die Religion ist ein Teil der Kultur, selbst da, wo die Kultur religiös gerichtet ist.) Daß in unseren Reihen die Bewußt m a c h u n g jüdischen Kulturguts in geradezu lehrhaftem Sinne versucht wird, kennzeichnet uns als Juden, denen die Verdrängung jüdischer Elemente kein Mittel zur Gestaltung unserer Lebensform ist. Kann für uns somit die Lebensform sich nur aus dem bewußt zu hegenden Jüdischen bilden, so gewinnt die Gemeinde, als einziger Ort, an dem wir dieses Jüdische bewußt hegen können, als einzige Form unserer Gesellung, eine besondere, — ich darf wohl sagen: schicksalhafte Bedeutung. Von den Juden, die in der Diaspora bleiben wollen, gibt es keinen, der nur Gemeindejude sein möchte; aber der Ort, an dem er nur Jude sein soll, ist die Gemeinde. Die jüdische Lebensform für die Diaspora, insbesondere für die Juden in Deutschland, ist noch nicht Wirklichkeit. Gerade wir jungen Juden empfinden diese Formlosigkeit als Zustand, der überwunden werden muß. Die Geburtswehen der neuen Form gehen an keinem von uns vorüber. Aber mit diesen Nöten haben wir auch den Willen zur neuen Form. Dieser Wille zur Form ist, wie gesagt, der Wille zu jüdischem Kulturgut. Und wir verstehen den tieferen Sinn von Hermann Cohens Wort: „Das Kulturrecht der Gemeinden" erst dann, wenn wir die Gemeinde, die heute anschaulich von der Kultusin die Kulturgemeinde übergeht, als den einzigen Ort ins Auge fassen, der jüdische Kulturwerte geben kann und der von uns Hegung und Erneuerung dieser Werte verlangt. Die Kulturgemeinde, von der wir träumen, steht im Beginn ihres Werdens. Die Entwicklung in diesem Sinne zu beeinflussen, ist unsere Freiheit und unsere Aufgabe. Zu diesem Zwecke brauchen wir die Verhältnisse in den heutigen Gemeinden nicht allzu ausführlich zu bespötteln. Jeder kennt sie. Geben wir der Mehrzahl der älteren Generation zu, daß sie leider durch die Abwehrarbeit so beschäftigt war, daß sie an innerjüdischen Aufbau nicht denken konnte. Die Generation ist damit entschuldigt. Aber nicht entschuldbar sind einige Unsitten, die ins Kraut geschossen sind, weil man beim Abwehrkampf jüdische Werte verdrängte. Es ist hier nicht zu untersuchen, ob diese Verdrängung notwendig war. Hier ist nur zu fragen, wo geschrieben steht, daß über die jüdische Kulturgemeinde — nur sie als Becken jüdischen Lebens kann ja der jüdische Sinn jenes Abwehrkampfes