Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 8 (1917)
- Issue
- 1 (28.2.1917)
- Date
- 1917-02-28
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- ir - j Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Z i ni m e r m a n n , hat dem „^meriean'.levisli ChroD|icle" über die Strt .nnf» Bedeutung der neuen Organisation folgende Aufklärung gegebenf 1. Das neue Gesetz über die Verwaltung und Organisation der jüdischer Gemeinden in Polen ülwrtrifft mach übereinstimmendem Urteil aller ' Sachkenner bei weitem Me bisherigem Perfassungei!, fiir die Juden und vermeidet dadurch die duröh die früheren Gesetze verursachter Fehler. Es gibt den Juden weitgehende Selbstverwaltung und dil Möglichkeit zur Unterhaltung eigener Schulen aus Grundlage einer eigenen Unterrichtssysiems. 2. Tie Frage der nationalen Autoüomic ist nur durch die polnische Per sassung zu löst» und konnte durch das jetzige Gesetz nicht vorweg genommen werden. Hie, zu ist eine vorhergehende Verständigung zw, scheu Polen und Juden .eriordeplicb, um einen Jnteresscnkonflikt' zr vermeiden. 3. Jedenfalls ermöglicht die Verordnung die gesunde Entwicklung einet blühenden jüdischen Lebens und lung. Sie schafft Körperschaftc einer unbehinderten Vorwärtsentwick n mit Selbstverwaltung, die ihr« zur Erh rr Wah' Sie haben die Befugnis iehene Körperschaften z ^Verivaliungsräte der r welche in dem Gesetz vor an der künftigen Regierung ücs 4. Eine ZwangsäusKcbilng willige Meldung von Pc in Frage. Ter Unifai jetzt nocti niciil übersehe Schulen-organisieren, leisten, überwachen und den Lehrplan bestimmen cbung von Steuern und bilden angc nehmung jüdischer Interessen. Ti« .'isgemeifiden und der Oberste Rat der Juden gesehen sind, ermöglichen den polnischen Juden Königreichs Polen tleilzunehincn. von polifischen Juden erfolgt nicht. Rur frei cuden für die polnishe Legion tomnn g solcher! freiwilligen Meldungen tan» jcdoct i werden! Hierzu schreibt Rabbiner l>i'. Felix G o l d m a ü n (Ovpeln) in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Februar 1917: „Ten unendlichen Vorteil einer seichen Verfassung für die Rechts stellung und die.innere üraft empfinden mir preußischen Juden in den Tagen, die nur gcgcnw irtig durchleben, am allcrdcullichstcn, und dal Fehlen einer gesetzlichen Vertretung stellt sich wieder einmal als ein ganz empfindlicher Scheiden hcraüs. Hätten wir eins solche, so wäre es fraglos nicht zu jene: beklagenswerten Judcnzählnng gctomincn, -di« in allen jüdischen und in allen besonnenen und gerecht denkenden christlichen. Kreisen so un-endliche Vepitimmung und Verbitterung erregt Tenn eine staatliche Beliörde wicidas Kriegsministerium hätte es wohl kaum unternehmen dürfen, eine > so tief einschneidende Maßregel zu treffen, obne das Gutachten der aifdcren Instanz, die zur Wahrnehmung jüdischer Interessen eingesetzt ist^ vorher zu hören.! Und diese hätte ganz.gewiß die verantn örtlichen Stellen von der lkubcsonncnheit und Gefährlichkeit des Vorgehens, ganz zu schweigen von der damit verbundenen Ungerechtigkeit, zu überzeugen gewußt. Und wenn selbst ein unglücklicher Zufall — etwas anderes hätte es ja kaum sein können — die Judcnheit und ihre Vertretung vor eine fertige Tatsache gestellt hätte, mit welcher Siche cheit, mit-welcher Kraft und mit welcher Aussicht auf Erfolg würde iüe gesamte Organisation durch ihre Führer >m Namen des verletzten Nichts, im Namen der gekränkten Judcnheit aus Abhilfe haben drängen ünnen! Es hätte alles gänz anders verlaufen müssen! Und aus diesem einen Gesichtswinkel heraus betrachtet ist es vielleicht ganz gut, daß :s s o gekommen ist. Denn jedes Unglück birgt 1 l