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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1913-05-01 · 5 (1.5.1913) · p. Seite 3

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
4 (1913)
Issue
5 (1.5.1913)
Date
1913-05-01
Page
Seite 3 (sequence 57)
Language
German
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3 i i yr § 5. Auf Öcr ®cii’(]icrteiu)erfomm!iiiig Hut jeder Bei bandsoerci» für jedes angefangene Hundert seiner Mitglieder eine, jedoch höchstens sechs Stimmen Jeder Verein kann nur soviel Delegierte entseijden als er nach Absat; l Stimmen hat, 8 6 Die Tagesordnung der ordentliche» Delegie^tenversammluNg ist vom Vorstande mindestens sechs Wochen vorier bekannt zu mache». Anträge miisjen mindestens drei Wochen vorhrr schriftlich bei dein Vorstände cingereicht werden. Dieser iss verpflichtet, die eiugegangeneil Anträge vor der Delegiertkiiversammlung durch das Verbandsorgan oder durch Rundschreiben bekannt >u geben. 8 7. Die Einberufung und Leitung der Drlegierteuvessamuilung liegt in den Händen des Vorstandes. Die Verhandlungen sind öffentlich, jedoch kann durch Beschlus; der Delegiertenversnmmlnng die Öffentlichkeit jausgeschlossen.werden. Die Verbandskasse trügt die Reise- und Auseinhaltskoste» für je einen Bereinsdelegicrten. Die Vereine haben jedoch das Recht, unbeschadet der Vorschrift des $ 5 Absatz 2, aus ihre kosten iuehrere Delegierte zu entsende». ' 8!>■ Aus djc Verhandlungen der Delegiertenversaninilttiig und des Vorstandes findet die Geschäftsordnung des Deutsche». Reichstages entsprechende Antwendung. r? U). Dir Einkünste des Verbandes bestehe» aus: 1. Subventionen und sreiwilligen Spenden, - 2. den Jahresbeiträge» der Berbandsvereine, die nach der ttopfzahl der Mitglieder bemessen werden, und deren Höhe jedesmal von der Delegiertenversammlung sestzusehen ist. ' >> Dbcv d e Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand mit Zweidr ttel-Mehrheit. Gegen eine» ablehnenden Beschluss kann binnen v.er«Wochen Brrüsung an die nächste Delegiertenversammlung ersolgen,! welche mit Jweidrittel-Mehrheit entscheidet.

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