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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1913-05-01 · 5 (1.5.1913) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
4 (1913)
Issue
5 (1.5.1913)
Date
1913-05-01
Page
Seite 2 (sequence 56)
Language
German
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9 f Der Verband dtr jüdischen Fugendvereine Deutschlands bezweckt die Förderung der bestehenden jüdischen gemeinsamen Interessen der in Deutschland Fugend ve reine, welche keine bestimmte politische * oder religiöse Richtung verfolge» > Die Organe de: Verbandes finde 1, der Vorstasid, 2. die Delegi^rtenversai imlnng. r. Der Vorstand besteht aus! 1. dem Vorsitzenden, der als solcher durch die Dclegiertcnvcrsammlung mit absoluter Mehrheit gewählt wird: 2. je einem Vertreter von acht, durch die Delegierte»»«'« jammlizug mit obsoleter Mehrheit zu ivählendcn Verbandsvercinen^ N je einem Abgesandte«« der Grotzloge für Deutschland VIII 1’. O. B. B-, des tientralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Klaubens u id des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, n>ie!che jedoc« nur beratende Stimme haben. Der Vorstand hat das Recht, auch anderen Organisationen eine beratende Sliinine eiiiziiräunien. Der Vorstand regelt, unbeschadet der Bestimmung des Absatzes I Ziffer l die Verteilung der Geschäfte unter sich. Scheidet innerhalb einer Amtspcriode der Vorsitzende aus, io ivird sein Rachtolgec vom Vorstände aus.der Mitte der ihm gemäh Absatz I Fifier 2 ängchörenden Vertreter der Vrrbandsvereine inii,, absoluter Mehrheit gewählt. Scheidet innerhalb einer Amlsperiodc ein Verbandsvereia aus, so tritt an dessen Stelle derjenige Verein, aus den bei der Wahl durch die Delegiertenversanimlung die nächsthöchste Stimmenzahl geringsten Mehrheit gewählten Verbandsverein. nach dem mit der 'gefallen ist. st Die Delegierte« Versammlung besteht aus den Delegierten de. Verbandsvereine. Sie finde! niindestens alle zwei Jahre statt. Der Versainmluiigsvrt soll »ach Möglichkeit wechseln. Die Delegierten mü'sen Mitglieder eines Verbandsvereins sein. Der Vorstand schriftlich gestellte».!>at in dringenden' Fällen das Recht und a««' begründeten 'Antrag von mindestens einem Vierte! aller Verbandsvere ne die Pslickt, innerhalb dreier Monate eine nutzerordentliche Dclegiertenversaninilung'eii'iuberiisei!.

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