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Jüdische Turnzeitung · 1909-09-01 · 9 (9.1909) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
10 (1909)
Issue
9 (9.1909)
Date
1909-09-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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166 No. 9 tLSS^ V HdCr Nlchtbefähie«ne eines Vorturners einzig und allein dieII £,m' a Da'!rS erfbt Sich auch' daß bei einer Vorturnerprüfung n .r fnr d \ Prufui,i»kon"nission nur von der Vorturnerschaft und nur aus ihren Reihen gewählt werden darf. nw, J?11"* duie Schaffung einer Vorturnerorganisation ergeben sich ferner herausgreifen wiiL0" k°mp!izierterer Art' ™ der ich hier nur zwei AhtPii™« er-t,neBTmit mehreren Abteilungen war es bisher üblich, daß die Abteilungen ihre Turnwarte sich selbst wählen. Bei einer straffen Organif3?r»n \Vorturnerschaft wird nun die durchaus berechtigte Frage auftauchen, ob nicht der Vorturnerschaft, da sie ja für alles Turnerische an SJ?/ t vera"twortlich ist, nicht auch die Sorge für die Auswahl geeigneter Turnwarte in den Abteilungen überlassen bleiben muß. Ich halte allerdings diesen Standpunkt für einen Fehler. Ein Turnwart muß nicht nur die Fähigkeit zum Leiten einer Abteilung im allgemeinen haben, sondern er muß sich auch einer gewissen Sympathie in der Abteilung ertreuen, er muß mit diplomatischem Qeschick auf die Schwächen, die tigenart und vor allem auf das in beruflicher Hinsicht dort turnende Material Rucksicht nehmen. Diese Fähigkeiten wird aber viel besser die Abteilung selbst beurteilen können als die nur vom turnerischen Standpunkt urteilende Vorturnerversammlung. Es würde in vielen Abteilungen Kopfscnutteln erregen, wenn ihr die Vorturnerschaft einen Turnwart präsentiert, den sie entweder gar nicht kennt, oder der gar in der Abteilung unbeliebt ist. Wohl aber kann die Vorturnerschaft über die Turnwartswahl in den Abteilungen sich ein gewisses Bestätigungsrecht sichern. Kein Turnwart aart sein Amt ohne Bestätigung der Vorturnerschaft ausüben. So kommt sie wenigstens den Abteilungen entgegen und sichert sich doch über die lurnwarte ein gewisses Atifsichtsrecht. l.ogischerweise müßte dann auch die Wahl der Vorturner von den Abteilungen erfolgen. Die Vorturnerwahlen werden durch die Vorturnerprüfungen nicht illusorisch gemacht, da ja, wie bereits oben ausgeführt, die Prüfung nur die Befähigung wegen mangelnder Verwendung nicht aoer zugleich die Berechtigung zum Vorturnen ergibt. Die Vorturnerschaft kann aber schon deshalb die Vorturnerwahlen beruhigt den Abteilungen überlassen, da ja die Wahl zum Vorturner nur nebensächlicher Natur ist und die Vorturnerschaft sich ja schon durch die Prüfung unfähige Elemente 161*11 Flalt. Die zweite sehr wichtige Frage ist die Kompetenzfrage der Vorturnerschaft überhaupt. Wir haben gesehen, daß die Prüfung der Vorturner, das Bestätigungsrecht über die Turnwarte, die Schlichtung turnerischer Streitigkeiten in ihr Arbeitsgebiet fallen. Soll nun das ganze turnerische Qeschick eines Vereins in ihre Hände gelegt werden? Bis jetzt hat der Hauptturnwart bei der Aufstellung der turnerischen Jahresarbeit vollkommen freie Hand gehabt, er hat damit ein gewissermaßen autokratisches Recht ausgeübt. Wiederum nicht ohne Berechtigung wird nun die Frage auftauchen, ob das nun nicht auch Sache der Vorturnerschaft sei. Ich bin entschieden für die Aufrechterhaltung des Selbstbestimmungsrechtes des Hauptturnwartes. Damit soll durchaus kein autokratisches Regime eingeführt werden. Bei allen anderen Vereinsinstitutionen, denen die Erledigung der Vereinsgeschäfte obliegt, wie die Generalversammlung oder die Vorstandssitzung, muß selbstverständlich der Majoritätsbeschluß bindend sein. In turnerischen Fragen ist das etwas anderes. Der Haupt-

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