Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 8 (1907)
- Issue
- 9 (9.1907)
- Date
- 1907-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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157 2. den Namen und die Adresse des Vorsitzenden, Schrift-, Kassenführers und Turnwarts sowie ihrer Stellvertreter, 3. die Turnstätten und Turnzeiten sofort bekannt zu geben, sind bisher die wenigsten Vereine gefolgt. Die Aufforderung wird daher dringlichst wiederholt. Der Ausschusa. Entwurf einer Kampfordnung für volkstümliches Wetturnen. In dem Rahmen einer neuzeitlichen Turnkunst nehmen die volkstümlichen Übungen einen hervorragenden Platz ein. Und mit Recht! Lohnen sie doch reichlich die Mühe, die auf ihre Pflege verwendet wird. Ganz abgesehen von ihrem gesundheitlichen Werte, den ihre Übung im Freien mit sich führt, stellen sie zum grossen Teil eine Brauchkunst dar, die wir im praktischen Leben häufig zu unserem Vorteil anzuwenden in die Lage kommen. Ein nicht gering: anzuschlagender Vorzug der volkstümlichen Übungen ist ferner ihre Anspruchslosigkeit inbezug auf die Mittel, da sich mit einfachen Mitteln hier viel erreichen liisst; so inachen sie sich von selbst zum notwendigen Bestandteil des Turnbetriebes von Vereinen, die nicht in der glücklichen Lage sind, über eine Halle und Qeräte zu verfügen. Schliesslich sind die volkstümlichen Übungen, die häufig im Freien vor einer grossen Zuschauermenge vorgenommen werden, trefflich geeignet, das Interesse für, das Turnen in weite Kreise zu tragen und Vorurteile, die sich auf Auswüchse im Sportbetrieb gründen, zu verscheuchen. Die Erkenntnis von dem Nutzen, den der regelmässige Betrieb volkstümlicher Übungen für die Entwickelung der Turnerei im Gefolge hat, üess volkstümliche Wettübungen zum eisernen Bestände eines jeden grösseren Wettnrnens werden oder allein den Stoff für Wetturnen bilden. Auf alle Turnerkreise wirken sie in gleichem Masse anregend: der Oeübte wie der im Geräteturnen noch Unbeholfene kann es auf dem Gebiete der volkstümlichen Übungen bei fleissiger Übung in gleichem Masse zu ansehnlichen Leistungen bringen. Gegenseitige Anregung führt zu einem guten Leistungsdurchschnitt, während Höchstleistungen zeigen, was bei planmässiger, vernünftiger Übung erreicht werden kann. Nicht alle volkstümlichen Übungen sind gleichmässig als Wettiibungen geeignet. Aus der Fülle des Stoffes wollen wir diejenigen herausgreifen, die sich in mannigfacher Gestaltung und Zusammensetzung seit langem zur Durchführung volkstümlicher Wetturnen empfehlen: Springen, Laufen, Heben und Werfen. A. Springen. 1. Hochsprung: Anlauf und Absprung beliebig von einem 10 cm hohen, vom Lotpunkt der Schnur 110 cm entfernten Sprungbrett über eine straff gespannte Schnur. Von zwei gestatteten Sprüngen muss einer frei von jeder Berührung der Schnur sein. Zweimaliges Abreissen oder Niederdrücken der Schnur, Berühren des Bodens mit Händen, Hinfallen beim Niedersprung, unnützer Anlauf ohne Sprung schliessen von weiterer Teilnahme an der Übung aus. Je 5 cm über 110 cm Sprunghöhe — nach Abrechnung der Sprungbretthöhe — gelten 1 Punkt. Berührung der Schnur, ohne dass sie abfällt, wird als halber Punkt gezählt. Der bessere von beiden Sprüngen wird gewertet.