Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 7 (1906)
- Issue
- 8 (8.1906)
- Date
- 1906-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 8 im Falle der Berücksichtigung dieser verspäteten Anträge würden aber die etwa hierdurch mehr (s. u.) erwachsenden Reisekosten dem säumigen Vereine aufgebürdet werden müssen. Die Reihenfolge der Besuche setzt der Ausschuss unter tunlichster Berücksichtigung der mit Motivierung zu versehenden Spezialwünsche der Vereine fest. Es empfiehlt sich, den Besuch des Lehrers lieber für die Mitte oder die zweite Hälfte des angegebenen Zeitraums zu beantragen, weil voraussichtlich die Mehrheit der Vereine den Besuch des Lehrers für den Beginn des Kursus erbitten wird. Das hat auch den Vorzug, dass der Lehrer am Schluss des Kursus um seine bisher gesammelten Erfahrungen bereichert ist. Da Vertragsparteien Ausschuss und Einzelvereine sind, findet die Erledigung des finanziellen Teils auch nur zwischen diesen beiden-statt. Und zwar haben die dem Einzelverein erwachsenden, unten näher angegebenen Zahlungen gleichzeitig mit dem Antrag auf Entsendung des Lehrers direkt an den Kassierer des Ausschusses*), spätestens aber vier Wochen vor dem Beginn der Lehrtätigkeit, zu erfolgen. Von der Erfüllung dieser Bedingung, kann keinesfalls abgesehen werden. Stundungen auch nur eines Teils werden nicht stattfinden. Anträge um Zuschüsse zu den Kosten sind sofort zu stellen, eine Berücksichtigung derselben kann jedoch vorläufig nicht versprochen werden, wiewohl der Ausschuss bemüht sein wird, Gönner unserer Bestrebungen zur Hergabe grösserer, ausschliesslich für dieses Unternehmen zu verwendender Gelder zu veranlassen. Das Honorar für den Lehrer beträgt auf vier Wochen 120 Mark und erhöht sich bei längerer Beschäftigung entsprechend. Ausser diesem Honorar partizipiert jeder Verein an den gesamten Fahrtkosten zu gleichem Anteil. Es würde unbillig sein, die Reisekosten etwa nach der Entfernung von dem Ort der vorhergehenden Beschäftigung des Lehrers zu berechnen, weil es dann leicht eintreten könnte, dass ein zufälligerweise nahe dem vorhergehenden Aufenthaltsort des Lehrers gelegener Verein erheblich geringere Reisekosten als der an diesem Ort befindliche zu zahlen hätte. Di« genaue Feststellung der Reisekosten wird erst nach Beendigung der ganzen Reise erfolgen können, an dem Ergebnis dieser Feststellung sollen dann die Einzelvereine zu gleichen Raten teilnehmen. Jedoch soll schon vor Antritt der Reise ein eher etwas ^^angesetzter Wahrscheinlichkeitsbetrag festgestellt werden, der *) Frl. Margarete Efer, Berlin, Roeenthalerttr. 44.