Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 7 (1906)
- Issue
- 8 (8.1906)
- Date
- 1906-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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126 No. 8 denen der Verein mit Hilfe seiner nun wenigstens einigermassen ertüchtigten Vorturner ein reges turnerisches Leben entfalten kann. Mehr soll und kann in der kurzen Zeit nicht geschaffen werden. Schon dies wäre, wenn es überall erreicht würde, ausserordentlich viel. Notwendig erscheint es aber, von vornherein alle Steine aus dem Wege zu räumen, die sich dem ebenso neuen wie eigenartigen Unternehmen in den Weg stellen können. Es muss Klarheit besteben über die Organisation wie auch über den Arbeitsplan. Da" mit soll aber nicht der Schaffung eines unabänderlichen, toten und ertötenden Schemas das Wort geredet werden. Zunächst also: wie soll die Entsendung des Wanderturnlehrers organisiert sein? Der Kardinalpunkt wird darin bestehen, dass der Ausschuss den Turnlehrer anstellt und entsendet. D. h.: Unabhängigkeit des Lehrers vom Einzel verein. Die Vereine haben sich daher mit ihren Anträgen um Stellung des Lehrers an den Ausschuss zu wenden. Bei diesem liegt die Entscheidung. Der Engagementvertrag wird zwischen dem Einzelverein und dem Ausschuss geschlossen. Alle erforderlich werdenden Aenderungen des Anstellungsvertrages sowie vorzeitige Lösungen werden nur zwischen Ausschuss und Einzelverein vereinbart. Ebenso sind Beschwerden des Lehrers über den Verein und umgekehrt an den Ausschuss, in eiligen Fällen an den Ausschussvorsitzenden, zu richten. Die Entsendung des Wanderturnlehrers ist, da es sich nur um einen Versuch handelt, eine zeitlich und persönlich begrenzte. Sie soll zunächst nur für die Monate September er. bis März 1907 erfolgen. Und zwar erfolgt die Entsendung nur eines Lehrers. In keinem Verein soll der Lehrer für weniger als vier oder mehr als acht Wochen beschäftigt werden können. Daraus ergibt sich aber, dass die Zahl der Vereine, die auf ihn rechnen können, nur eine mässige sein kann. Zieht man das Mittel der angegebenen Zeitgrenzen der Beschäftigung des Lehrers in einem Verein, so folgt, dass der Lehrer höchstens in fünf Vereinen arbeiten kann. Ist die Zahl der sich bewerbenden Vereine eine grössere, so wird die Dringlichkeit des Bedürfnisses entscheiden. Die Bewerbungsanträge auch der für den Schluss der Tour reflektierenden Vereine müssen bis zum 1. September gestellt, später einlaufende können vielleicht noch berücksichtigt werden, eine Gewähr dafür kann jedoch nicht übernommen werden (