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Jüdische Turnzeitung · 1905-08-01 · 8 (8.1905) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
6 (1905)
Issue
8 (8.1905)
Date
1905-08-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Südtfche Uumzeifung, ITlonafsrchriff für die körperliche Bebung der Süden Herausgegeben von der 3iidiFchen Curnerrdiaft. ^jahrg, ÜO. 8. ~ ZharMt^'zM. AuflU« 1905. achdruck der nachfolgenden OriginalaufsStze ist nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Obmannschaft. Mit den vom 2. Jüdischen Turntage beschlossenen neuen Statuten des Verbandes ist auch ein neues Organ der jüdischen Turnerschaft ins Leben getreten: die Obmannschaft. Unsere Sache wird es sein, sie auch wirklich am Leben zu erhalten. Die Wahlen des Vorsitzenden der Obmannschaft und dessen Stellvertreters wurden bereits vollzogen. Hierdurch erscheint die Obmannschaft formell konstituiert. Mitglieder der Obmannschaft sind nach § 10 der Statuten ausser dem Ausschusse die Vorsitzenden sämtlicher Verbandsvereine resp. deren Stellvertreter. In formeller Hinsicht wird daher vor allem erforderlich sein, dass der Ausschuss der «Jüdischen Turnerschaft" als geschäftsführendes Organ der Obmannschaft in der Lage ist, die Liste der Obmänner aller Verbandsvereine sowie deren Stellvertreter richtig zu führen. Zu diesem Zwecke müssen sämtliche Verbandsvereine Namen und Adressen ihrer Obmänner (Vorsitzenden) und deren Stellvertreter, soweit dies nicht schon geschehen ist, dem Ausschusse der „Jüdischen Turnei-schaft" ungesäumt bekanntgeben und eventuelle Änderungen sogleich dem Ausschusse mitteilen, überhaupt wird es dringend notwendig sein, für die prompte und ordnungsmässige Abwickelung der Korrespondenz besser Sorge zu tragen als bisher. Da in den meisten Vereinen 2 Schriftführer fungieren, wird es sich empfehlen, den ersten Schriftführer (des Äusseren) mit der Führung der Korrespondenz mit den anderen Verbands vereinen, der Obmannschaft und dem Ausschusse zu betrauen, und dem zweiten Schriftführer {des Inneren) die bezügliche Geschäftsführung im Innern (Protokolle etc.) zu überlassen. Doch dies nur nebenbei. Was soll durch die Obmannschaft erreicht werden? Die Bestimmungen des § 11 der Verbandsstatuten sind nur als Ab-

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