Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 5 (1904)
- Issue
- 6 (6.1904)
- Date
- 1904-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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100 Aufnahmeparagraphen des neuen Vereins ,Jüdische Turnerschaft Hannover". Das Repräsentanten - Kollegium wird sich mit dem Turnrat in Verbindungsetzen zwecks Aenderung der obengenannten Paragraphen." No. 5 nennt und bittet den Vorstand der Synagogen-Qemeinde, sich mit dem Vorstande des Vereins in Verbindung zu setzen, um eine Aenderung der beiden betreffenden Punkte herbeizuführen. Herr Dr. Hirsch motivierte sein ablehnendes Votum damit, dass er das Repräsentanten- Kolleg nicht für befugt erachte, zu dieser oder ähnlichenSachen Stellung zu nehmen. Die von dem Interpellanten kritisierten Satzungs - Bestimmungen lauten: § 1. Der Verein fährt den Namen , Jüdische Turnerschaft Hannover." § 2. Mitglied kann jeder unbescholtene Jude werden. Damit ist die Richtigkeit der in der „Jüdischen Turnzeitung" gebrachten Darstellung unumwunden zugegeben. Herr Senator Fischer rügt lediglich die Weglassung der Gründe für den von dem Repräsentanten-Kolleg gefassten Beschluss. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass dieser Beschluss an sich, welche Gründe immer zu ihm geführt haben, von einem jüdischen Repräsentanten - Kolleg gegen einen jüdischen Turnverein gefasst, unter allen Umständen die allerschärfste Kritik herausfordern musste. Macht nun aber wirklich die Begründung, die Herr Senator Fischer zur Rechtfertigung des Vorgehens der Repräsentanten vorbringt, dieses entschuldbar oder auch nur verständlich? Welche Berechtigung hatte, frage ich, das Repräsentanten- Kolleg dazu, die „Jüdische Turnerscbaft - Hannover" durch die offenbar beleidigende Bezeichnung als einen „sogenannten Verein" herabzusetzen? Wie durfte ferner Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfes die Begründung der Jüdischen Turnerschaft „eine Kühnheit, Dreistigkeit, Unerhörtheit, ja einen Skandal" nennen, ohne vom Vorsitzenden zurecht gewiesen zu werden? Ja, welche Berechtigung glaubt