Jüdische Turn- und Sportzeitung
- Journal
- Jüdische Turn- und Sportzeitung
- Volume
- 21 (1920)
- Issue
- 6 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/6492385-5965084-5965414--693-4923477- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
16 kann der Hauptvorstand im Einverständnis mit dem Abteilungs-Vorsitzenden von dieser Bedingung entbinden. 3. Eine Entschuldigung für längeres Fehlen während des halben Jahres kann nicht, insbesondere nicht wegen Krankheit oder Dispenses, zugelassen werden. 4. Wird der Eindruck erweckt, als wenn durch das Erscheinen eines Mitgliedes auf den Turnabenden während des Halbjahres nur die Erlangung der Nadel erstrebt wird, so kann vom Hauptvorstand die Vorschriftsfzeit beliebig, jedoch nicht über 1 Jahr verlängert werden. 5.,Bei Erfüllung dieser Bedingungen (1—4) wird die Nadel auch dann nicht verliehen, wenn das Mitglied sich disziplinlos zeigt, insbesondere unter Umgehung der Disziplin einzelne Turnübungen verweigert oder wiederholt ohne hinreichende Entschuldigung zu spät eintrifft bezw. zu früh aufbricht. B. An passive Mitglieder. •1. Aktive, mindestens ein Jahr lang im Verein tätig gewesene Mitglieder über 18 Jahre, die aus gewichtigem Grund einen Dispens von länger als 3 Monaten erbeten und erhalten haben, gelten im Sinne dieser Ordnung als passive Mitglieder. 2. Passive Mitglieder können nur dann eine Nadel erhalten, wenn sie ein Jahr lang mindestens aktiv gewesen sind und regelmäßig an den Turnabenden teilgenommen haben. 3. Sie erhalten die Nadel, wenn sie zur Zeit der Verleihung ein reges Interesse am Verein gezeigt, insbesondere im vorletzten Halbjahr Aernter mit Fleiß verwaltet haben oder falls sie für absehbare Zeit an der Bekundung! des Interesses aus gewichtigem Grund verhindert Bind, Wtes vor der Verhinderung getan haben. 4. Passive Mitglieder erhalten die Nadel, wenn sie zur Zeit der Verleihung ein Amt im Vorstand oder als Vorturner einer Abteilung pünktlich und mit Fleiß ein halbes Jahr verwaltet haben. 5. Ein Amt gilt nicht als verwaltet, wenn es nachlässig geführt worden ist 6. Disziplinlosigkeit verhindert die Verleihung der Nadel. Als Diszipl"1" losigkeit gilt auch die Anerbietung zur Führung eines Amtes, wenn dies Amt ohne gewichtigen Grund nicht angetreten wird oder k"rZ1 Zeit nach 'Antritt ohne gewichtigen Grund aufgegeben oder der OrUfa für die Aufgabe schon bei dem Anerbieten erkannt werden mußte. < aber verschwiegen wurde. 7. Die Mitglieder des Hauptvorstandes erhalten als solche eine Nadel- Legen sie ihr Amt vor Ablauf eines Rechnungshalbjahres nieder, *° haben sie die Nadel zurückzuerstatten, wenn der Hauptvorstand »*J ihnen nicht aus den Gründen, die für die Vereinsmitglieder maßgebend sind, beläßt. 6 , _.. ' Der Akt der Verleihung. . 1. Die Aktiven werden vom Abteilungsvorstand zur Verleihung dem Hauptvorstand vorgeschlagen. 2. Der Abteilungsvorstand hat hierbei folgende Fragen zu beantworte"; a) Seit wann ist das Mitglied im Verein? b) Hat es im letzten Haltyf»', regelmäßig geturnt? Wie oft und warum nicht? Hat es regelmaö« an Heimabenden und Wanderungen teilgenommen? Ev. warum nicM J Ist der Beitrag- bis heut gezahlt? Hat es sich eine DiszipIinlosig»ew zuschulden kommen lassen? Wodurch? Warum wird trotzdem um Verleihung der Nadel gebeten? 3. An die .Passiven verteilt der Vorstand direkt die Nadel. rf„ 4. An die Mitglieder des Hauptvorstandes gibt der 1. Vorsitzende <»5 (Nadeln. Der Vorstand hat zu beschließen, daß der 1. Vorsitzende <** Nadel selbst anlegen darf. 5. An die 1. Vorsitzenden und 1. Turnwarte der Abteilungen verleiht der Hauptvorstand die Nadeln. 6. An die Aktiven und Beamten verleiht der 1. Vorsitzende, in seiner Vertretung der erste Turnwart der Abteilung, die Nadel.