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Jüdische Turn- und Sportzeitung · 1919-01-01 · 7 (1919) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Turn- und Sportzeitung
Volume
20 (1919)
Issue
7 (1919)
Date
1919-01-01
Page
[Seite] (sequence 24)
Language
German
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24 Die Uorstandschaft eines jüdischen Turnvereins. Von Hans Kuhn, 1. Turnwart des jiid. Turn- und Sportvereins München. Man kann in einem Turnverein nur dann erspriesslich arbeiten, wenn für jede der beiden Hauptaufgaben des Vorstandes, die Vereinsverwaltung undl die technische LehVuing des Vereins, je eine besondere Körperschaft bestimmt ist; das heisst, die technische Leitung und der Verwaltung«- vorstand müssen getrennt Werden. In dem alten System einer Tum»- Vereinsverwaltung besteht diese Trennung des Vorstandes nicht, und daher kann es oft vorkommen, dass Beschlüsse des Vorstandes, nicht mit der genügenden Sachkenntnis gefasst werden, und dann dem Verein mehr Schaden als Nutzen bringen. Das kommt daher, dass in einem Vorstande der alten Zusammensetzung Vorsitzende, Tutmwarte, Schriftführer usw. gemeinsam über technische Dinge beschliessen, was eigentlich nur technisch genügend vorgebildete Personen tun dürften. Andererseits sollte man auch zur Verwaltung eines Turnvereins, also z(u. Vorsitzenden, nur Personen bestimmen, die das nötige Geschick dazu besitzen und ausserdem den Turnverein in gebührender Weise repräsentieren können. Diese beiden Fragen kann man am besten in der Weise lösen, dass man den Vorstand in technische Leitung und Verwaltungsvorstaind teilt, wobei dann der Verwaltungsvorstand die Repräsentation nach aussen und die Leitung des Vereins übernimmt, wogegen die technische l^eitung in allen rein turnerischen Fragen die Entscheidung zu treffen hat. Ich schlage nun vor, diesen beiden Teilen folgende üestalt zu geben: ,,In einem kleinen Verein, der nur Turn- und keine Sportabteir lungen besitzt, soll der Vorstand bestehen aus: Dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, den beiden Schriftführern, sowie dem 1. Turnwart. Die technische Leitung soll enthalten: Den 1. Turnwart, den 2. Turnwart, den Zeugwajrt. dien 1. Turnwart der Damen-Abteilung, den Knabenturnwalrit, den Mädcnenturnwart, evtl. den Vertreter der Altherrenriege, den Führer der Frauen-Abteilung, sowie die gesamte Vorturnerschaft der Herren- Abteilung. Dan| Vtorsitz jlm Qesamtvoirstande des Vereins führt der 1. Vorsitzende, den in der technischen Leitung «3er 1. Turnwart. Bei grösseren Vereinen, die ausser ihrer Qeräteturn-Abteilung noch eine oder mehrere Sport-Abteilungen besitzen, soll der Verwaltungsvorstand bestehen aus: Dem L Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem' Kassen<- wart, den beiden Schriftführern, dem 1. TürnWart, sowie einem oder mehreren Beisitzern. Dfc Beisitzerfrage kann man in der Weise lösen, dass man einem anderen jüdischen Vierein, der korporativ im jüdischen Turnverein mitturnt, einen Beisitzer im' Verwaltuing'svorstande zugesteht. Die technische Leitung eines solchen grösseren Vereins soll bestehen aus: Dem 1. Turnwart, der wieder den Vorsitz in der technischen Leitung hat, dem 2. T]urnwa'rt, dem Zeugwart, dem Knabenturnwart, dem Damenturnwart, dem, iMädchenturaiwart, dem 1. und 2. Sportwart, sowie eventuell einem Singwart usw. Der 1. Turnwart ist dann der Leiter des gesamten technischen Betriebes im Verein, wogegen die beiden Sportwarte nur den Betrieb in der Leichtathletenabteilung, der Fussballabteilung, der Schlagballabteilung, der Schwimmabteilung usw. unter sich haben, also dem 1. Turnwart unJ^" stellt sind. In jleder dieser Sportabteilungen wird dann, wie in der Gerateturnabteilung eine Vorturnerschaft gebildet, die einen Vorsitzenden wählt (evtl. einen der beiden Sportwarte, die aber gewöhnlich von der Leichtathleter*- abteilung gestellt werden), Falk jedoch eine dieser Sportabteilungen emeS grösseren selbständigen Betrieb hat, hat der Vorsitzende ihrer Vorturnerscnan Sitz und Stimme in der technischen Leitung. Nachdem so der Vorstand der einzelnen Vereine reorganisiert werden kann, bin ich dafür, in derselben Art und Weise den Vorstand des deutschen Kreises der jüdischen Turnerschaft zu reformieren, una zwar in der Weise, dass man ihm. in einen fünfköpfigen Verwaltungsvorstana. dem Jedoch unbedingt ein 1. Kreisturnwart und ein 1. Kreissportwart beigegeben werden müssen, und eine technische Kreisleitung teilt. Die techniscn Kreisleitung müsste ebenfalls aus 5 Personen bestehen, einem 1. 2. und 3. Kreis-

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