Jüdische Monatshefte für Turnen und Sport
- Journal
- Jüdische Monatshefte für Turnen und Sport
- Volume
- 14 (1913)
- Issue
- 8 (Dezember 1913)
- Date
- 1913-12-01
- Page
- Seite 263 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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No. 8 263 AllgemeineBestimmungen: 1. Der Deutsche Reichsauschuß für Olympische Spiele stiftet eine Auszeichnung für vielseitige Leistungen auf dem Gebiet der Leibesübungen. 2. Die Auszeichnung kann nur erwerben, wer a) die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt, b) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, c) einen vom Deutschen Reichsausschuß anerkannten Verbände angehört, d) die unter 4 gestellten Bedingungen erfüllt. 3. Die Prüfung der einzelnen Leistungen erfolgt durch die für die einzelnen Leibesübungen zuständigen Verbände. Zu diesem Zweck hat jeder Verband a) eine Meldestelle für die Anmeldung aller Bewerbungen für diese Auszeichnung einzurichten, b) die erforderlichen Organe zu ernennen, die zur Prüfung und Beaufsichtigung der geforderten Leistungen bestimmt sind, c) die Bestimmungen zu erlassen, die bei der Leistung beobachtet werden müssen, wenn diese Berücksichtigung finden soll, d) seine Meldestelle dem Deutschen Reichsausschuß bekannt zu geben, 4. Wer die Absicht hat, sich um die Auszeichnung zu bewerben, hat dieses dem Verbände, dem er angehört, anzuzeigen. , Für die Ableistung auf den einzelnen Gebieten der Leibesübungen hat sich dann der Bewerber mit den Organen der betreffenden Verbände direkt!n Verbindung zu setzen. Zur Begutachtung der einzelnen Uebungen ist derjenige Verband zuständig, der die einzelnen Uebungsgruppen im Deutschen Keichsausschuß vertritt. Leber die erzielten Leistungen ist von den die Leistungen beaufsichtigenden Organen eine Urkunde auf dem vom Reichsausschuß vorgeschriebenen und zur Verfügung gestehen Muster auszustellen, die dem Bewerber auszuhändigen ist. Der Bewerber hat nach der Ausführung aller Leistungen die Urkunde durch seinen Verband dem Deutschen Reichsausschuß einzusenden. Dieser entscheidet über die Verleihung. Bestehen Bedenken, so lst die Entscheidung des Wettkampfausschusses herbeigeführt. 5. Die Auszeichnungen werden in Bronze, Silber und Gold verliehen. Das Zeichen in Bronze erwirbt, wer im Laufe eines Kalenderjahres ln Jeder der nachstehenden Gruppen eine Leistung erfüllt. Das Zeichen in Silber erwirbt, wer in vier Jahren, einerlei, .ob diese ununterbrochen aufeinander folgen oder nicht, alljährlich in jeder der nachstehenden Gruppen eine Leistung erfüllt^ Das Zeichen in Gold erwirbt, wer in acht Jahren, einerlei ob diese ununterbrochen aufeinander folgen oder nicht, alljährlich in jeder der nachstehenden Gruppen eine Leistung erfüllt. Auszeichnung« - Bedingungen, Gültig vorläufig für 1913.) ' Gruppe 1. a) Schwimmen über 300 m *), b) Turnen. In Aussicht genommen: I- Reck. Schwingen im Seithang ristgriffs und Kippen in den Streck- _ stütz. Unterschwung in den Stand. *) In beliebiger Zeit.