Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 13 (1912)
- Issue
- 4 (4.1912)
- Date
- 1912-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 4 gesetze in Kraft. Doch kann schon zuvor bei Uebereinstimmung des Ausschusses und des Kreisorganes für die Zeit bis zu jenem ordentlichen Verbandsturntage eine provisorische Neuregelung getroffen werden. * Indem wir den vorstehenden Satzungsentwurf zur Diskussion stellen, wollen wir zu einigen der wesentlichsten Punkte im folgenden kurze Erläuterungen geben. Die Zentralstellen sind hinsichtlich ihrer inneren Organisation autonom. Nur das Qerippe jedes Kreises ist durch die Verbandssatzung festgelegt, indem letztere an der Spitze jedes Kreises einen Kreisvorstand und einen Kreisturntag vorsieht. Diese Autonomie ist aber auch eriorderlich, um den jedem Kreise eigentümlichen besonderen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Aus demselben Grunde ist die Bestimmung aufgenommen worden, daß die Leistungen der Kreise dem Verbände gegenüber nicht für alle Kreise gleichmäßig ein für allemal, sondern für jeden Kreis besonders von jedem Verbandsturntag festgelegt werden. Denn es ist begreiflich, daß zum Beispiel von dem galizischen Kreis nicht die gleiche Verbandssteuer verlangt werden kann wie von dem deutschen Kreis. Wenn dementsprechend ein Unterschied zwischen dem deutschen und Österreich-ungarischen Kreis einerseits und den übrigen Kreisen andererseits auch hinsichtlich der Wahl von Delegierten zum Verbandsturntag gemacht wird, wird man bei objektiver Beurteilung dies um so weniger für unbillig halten, sofern man berücksichtigt, daß der für die erstgenannten Kreise vorgeschlagene Wahlmodus für die anderen Kreise unpraktisch ist. Keinesfalls ist diese Verschiedenartigkeit auf eine geringere Bewertung der Qualitäten der außerdeutschen und außerösterreich-ungarischen Vereine zurückzuführen. Unsere Freunde in Qalizien und im Orient wissen, wie viel wir von ihnen halten, und wie eigentlich ihnen am meisten unsere Arbeiten gewidmet sind. Aber es würde geradezu eine Unmöglichkeit darstellen, z. B. von einem bulgarischen Verein zu verlangen, daß 50 seiner Mitglieder einen Delegierten zum Verbandstag entsenden. Ein Recht aber einzuräumen, das aller Voraussicht nach für lange Jahre, praktisch nicht ausgeübt wird, würde dem Qrundsatz jeder Organisation, die etwas Lebendiges sein soll, widersprechen. Man wird schließlich fragen, woher die Kreise die für ihre Tätigkeit erforderlichen Mittel nehmen sollen. Da die Verbandssteuer nach dem Entwurf nicht von vornherein und für immer fixiert ist, wird es möglich sein, auch in dieser Hinsicht den Bedürfnissen der Kreise zu entsprechen. Der Verband kann, da die Kreise ihm einen Teil seiner Arbeit abnehmen, auch einen Teil seiner Einkünfte dem Kreise überlassen. Zum Schluß mag noch auf die prinzipielle Aenderung im § 1 hingewiesen werden. Nach dem Entwurf des Ausschusses können nunmehr auch Sportvereine im Verbände als Mitglieder Aufnahme finden, und nicht nur Turn- und Sport vereine, sondern überhaupt alle jüdischen Organisationen, welche Turnen oder Sport systematisch pflegen, also z. B. auch Turnriegen eines Jugendvereins. Denn die Jüdische Turnerschaft soll alle diejenigen Kreise, welche gewillt sind, mit uns zu arbeiten, zusammenfassen, und es