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Jüdische Turnzeitung · 1912-04-01 · 4 (4.1912) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
13 (1912)
Issue
4 (4.1912)
Date
1912-04-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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50 No.4 man jüdische Werte opfert den Trughoffnungen kurzsichtiger Tagespolitik, Wir wollen mit unserem Heiligsten keinen Schacher treiben. Wir wollen uns losreißen von der ängstlichen Devise des Ohettoiuden: „Was sagen die ,anderen' dazu?" Was sagt unser jüdisches Qewissen, unser jüdisches Interesse dazu, was würden unsere Ahnen sagen, die für das Judentum lebten und starben?! Das soll und wird die Richtschnur unseres Handelns sein, das allein ist die Denkart des freien Mannes! Heute sind wir Sklaven, morgen Freie. Uns innerlich und äußerlich frei zu machen von den Fesseln falsch verstandener Interessen und unwürdiger Rücksichten, ist die erste Aufgabe unserer Erziehung. Das Pessachfest lehrt uns das Beispiel der Geschichte, geduldig auszuharren, unentwegt vorwärtszuschreiten auf dem Wege, den wir mutis beschritten: Aus der Sklaverei ins Land der Freiheit! Henry Unna. Einberufung: des V. Jüdischen Turntages. Der Ausschuß der Jüdischen Tunierscliait hat beschlossen, den V. Jüdischen Turntag auf den 26. und 27. Mal 1912 nach Berlin einzuberufen. An anderer Stelle dieses Blattes ist auf die eminente Bedeutung dieses Turntages hingewiesen. Wir hoffen zuversichtlich auf eine dcmcntsprechcndc Beschickung seitens der Verbandsvereine. Es ist nunmehr Aufgabe aller dem Verband angeschlossenen Vereine, für die rechtzeitige Wahl ihrer Turntagsdelegierten Sorge zu tragen, und zwar nach Maßgabe des § 5 unserer Vorbandssatzungen. den wir hier im Wortlaut einfügen. Er lautet: § 5. Jeder Verbandsverein wühlt für je 50 im Vereine wahlberechtigte Mitglieder je einen Vertreter und je einen Ersatzmann, im ganzen höchstens 5 Vertreter und ebensoviele Ersatzmänner. Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern wählen einen Vertreter und einen Ersatzmann. Für einen, die Zahl von 50 resp. ein Vielfaches dieser Zahl übersteigenden Rest von mehr als 25 wahlberechtigten Mitgliedern wühlt der Verein einen weiteren Vertreter und Ersatzmann. Das Mandat des Vertreters geht in Fällen der Verhinderung desselben auf den Ersatzmann über. Eine weitere Uebertragung ist nur mit Zustimmung des Vereins resp. in dringenden Fällen des Vereinsvorsitzenden (Obmannes) zulässig. Die gewählten Vertreter und Ersatzmänner sind von den Einzelvereinen dem Ausschusse spätestens 14 Tage vor Abhaltung eines Turntages mitzuteilen. Den Gewählten sind Legitimationen vom Ausschusse im Wege des betreffenden Verbandsvereins spätestens acht Tage vor dem Turntage zuzustellen. Jeder Vertreter resp. Ersatzmann kann mehrere Mandate desselben Vereines oder verschiedener Vereine auf sich vereinigen und hat am Turn tage so viel Stimmen, als ihm Mandate übertragen wurden, höchsten jedoch drei.

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