Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 4 (1903)
- Issue
- 9 (9.1903)
- Date
- 1903-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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168 Ho. 9 Die letzte Sitzung war auf den 24. August festgesetzt. In ihr wurde zunächst die Statutenberatung zu Ende geführt. Es wurden weiter die folgenden, gleichfalls durch den Ausschuss noch zu redigierenden Paragraphen angenommen: § 8. Der Ausschuss ist das ausführende Organ des Turntages. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und dessen Stellvertreter, dem Turnwart, dessen Stellvertreter und dem Kassenführer, welche der Turntag auf zwei Jahre wählt. Der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenführer müssen an ein und demselben Orte, dem Verbandsvororte, icohnen. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend ist. § 9. Den Wirkungskreis des Ausschusses bilden: 1. Die Vertretung der Jüdischen Turnerschaft nach aussen. 2. Die Vorbereitung der Turntage und die Ausführung ihrer Beschlüsse. 3. Die Verwaltung der Kasse. § 10. Verbandsorgan ist die Jüdische Turnzeitung. Alle Verbandsmitglieder erhalten die Turnzeitung unentgeltlich zugesandt. § 11. Zur Bestreitung der Kosten des Verbandes haben die jüdischen Turnvereine in den ersten vierzehn Tagen jedes Kalendervierteljahrs für jedes ihrer zu Beginn dieses Zeitabschnittes im Vereine stimmberechtigten Mitglieder dreissig Pfennig vierteljährlich zu entrichten. Die Beiträge sind an den Kassenführer einzusenden. Vereine, die länger als ein Jahr mit den Beiträgen im Bückstande verbleiben, werden aus der Jüdischen Turnerschaft ausgeschlossen. Doch kann beim Vorliegen triftiger Gründe diese Frist vom Ausschuss verlängert werden. § 12. Dieses Statut ist jedem Mitglied der „Jüdischen Turnerschaft" auszuhändigen. § 13. Aenderungen dieser Satzung kann der Turntag, icenn sie auf der Tagesordnung stehen, mit drei Viertel Mehrheit beschliessen. Dieses Statut tritt nach einem weiteren Turntagsbeschluss am 1. Oktober er. in Kraft. Im wesentlichen hat es den gleichen Inhalt wie der im Maiheft S. 78 ff. der Turnzeitung abgedruckte Statutenentwurf des „Bar Kochba". Es folgte hierauf als letzter Punkt die Wahl des Ausschusses der Jüdischen Turnerschaft. Als Verbandsvorort wurde Berlin bestimmt. Aus der Wahl gingen hervor: als Vorsitzender Herr Dr. Ernst Tuch vom „Bar Kochba"-Berlin;