Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 2 (1901)
- Issue
- 12 (12.1901)
- Date
- 1901-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 12. 148. entrichten; der Minister kann in Ausnahmefällen von diesen Taxen befreien; falls nicht genügend Platz vorhanden ist, haben die Kinder von Rumänen den Vorzug."*) Es braucht hier nicht noch gesagt zu werden, dass unter „Fremden" natürlich die Juden gemeint sind. Da es sich hier um die Ärmsten der Armen handelt, die zum Zahlen eines noch so geringfügigen Schulgeldes ausser stände sind, so ist damit das Urteil über sie gesprochen. Ein Gesuch an den Minister — dieser Weg ist ja noch grossmütig frei gelassen — hat fast nie Erfolg, weil es von einem Bedürftigkeitszeugnis begleitet sein muss, einem Zeugnis, welches die völlige Brotlosigkeit der betreffenden Eltern amtlich konstatiert; dieses Zeugnis wiederum wird von den Behörden einem Juden fast nie und nur unter äusserst erschwerenden Umständen gegeben; ohne Bestechung der unteren und Mittelbeamten ist überhaupt an eine Erledigung des Gesuches nicht zu denken; und so sind die Armen thatsächlich vom Besuche der Volksschulen ausgeschlossen; und hinterher wagt man es noch, den Juden den Vorwurf zu machen, dass sie „ungebildet", dass sie „bildungsunfähig" (!) sind. Artikel 37 des oben zitierten Gesetzes bestimmt für die Normalschulen (Heranbildung zu Lehrern), dass nur „Rumänen" in diese Schulen aufzunehmen sind, ebenso für die Ackerbau- und Gewerbeschulen. In den Handelsschulen, wo von vorne herein eine stärkere Beteiligung der Juden anzunehmen war, weil ja die Juden Rumäniens zum grössten Teil entweder Handwerker oder Kaufleute sind, den Handelsschulen, welche selbst in Russland in entsprechender Würdigung der Verhältnisse einem den andern Schulen gegenüber ungleich grösseren Prozentsatz von Juden (40 pCt.) offenstehen, sind die Beschränkungen noch grösser als in den Volksschulen.**) „Die Kinder von „Fremden" werden nur aufgenommen, falls noch genügende Plätze vorhanden sind und nachdem die Gesuche der Rumänen bereits Berücksichtigung gefunden haben." . . . Sie haben eine bestimmte Taxe zu entrichten . . . „Das Ministerium kann verdienstvolle und arme Schüler von dem Bezahlen der Taxe teilweise oder ganz befreien." „In keinem Falle darf die Zahl der fremden Schüler den fünften Teil der Gesamtschüler der Schule überschreiten." Also, selbst wenn noch Platz vorhanden ist, *) Gesetz vom 33. Mai 1893. **) Gesetz für die Handelsschulen vom Jahre 1900.