Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Volume
- 1905
- Issue
- 6 (15.8.1905)
- Date
- 1905-08-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Hilfsverein der Deutschen Joden. Grossloge für Deutschland VIII. U. 0. B. B. KORRESPONDENZBLATT des „Centraibureaus für jüdische Auswanderungsangelegenheiten". No. 6. Ausgegeben Berlin, 15. August 1905. Auszug aus den z. Zt. geltenden Bestimmungen über die Beförderung russischer Auswanderer durch Preußen. Erlaß vom 18. Juli 1892. Es wird namentlich darauf Wert gelegt, daß die Auswanderertransporte mit dem sonstigen Publikum so wenig wie möglich in Berührung kommen und daß die allgemeinen Einrichtungen sowohl für die Einnahme von Speisen und Getränken als für die Verrichtung von Leibesbedürfnissen dem Auswandererpublikum tunlichst unzugänglich bleiben. Es wird daher das Folgende angeordnet: 1. Die russischen Auswanderertransporte sind tunlichst nur mit Sonderzügen zu befördern, welchen unterwegs der Aufenthalt nur an Stationen zu gewähren ist, wo dies aus betrieblichen Gründen nötig ist. Um die Beförderung nur in Sonderzügen zu erreichen, haben sich die Direktionen mit den Auswandererkomitees in Verbindung zu setzen. Fahrpreisermäßigungen sind bei der Beförderung in fahrplanmäßigen Zügen nicht zu gewähren. 2. Auf den Aufenthaltstationen ist tunlichst dafür Sorge zu tragen, daß die Auswanderer die Züge nicht verlassen, daß sie mit dem anderen Publikum nicht in Berührung kommen, daß sie die Restaurationen und die allgemeinen Aborte nicht benutzen. Es ist Einrichtung zu treffen, daß die Auswandererzüge mit den erforderlichen Retirade-Einrichtungen versehen werden. 3. Den Auswandererzügen ist ein Aufenthalt auf einer Berliner Station nicht zu gestatten, vielmehr sind dieselben direkt nach Ruhleben durchzuführen. Hierselbst wird eine erweiterte ärztliche Kontrolle eingeführt. 4. Sofern der Transport russischer Auswanderer nicht durchgängig mit Sonderzügen erfolgen kann, ist dafür Sorge zu tragen, daß die Auswanderer bestimmte, von anderen Reisenden nicht zu benutzende Wagen erhalten, und daß sie auch bei Beförderung in fahrplanmäßigen Zügen, soweit dies angängig ist, vom anderen Publikum abgesondert und auf den Aufenthaltsstationen von dem Betreten der Wartesäle, Restaurationen und Aborte abgehalten werden. Namentlich ist dafür zu sorgen, daß die Auswanderer auf den Stationen Berlins nicht heimlich die Züge verlassen. Die Auswandererwagen der fahrplanmäßigen Züge sind schleunigst nach Ruhleben weiterzuführen. 5. Die Auswandererwagen sind nach jedesmaligem Gebrauch sorgfältig zu reinigen, zu lüften urid einschließlich der Retiraden in den Zügen zu desinfizieren. Desgleichen wird eine tägliche Desinfizierung der öffentlichen Retiraden auf den Stationen .angeordnet, auf welchen Züge mit Auswanderern halten. Über die Art, wie die Desinfizierung vorgenommen werden soll, wird besondere Verfügung erfolgen. 6. Die Auswanderertransporte sind unterwegs von dem Zugbegleitungspersonal zu beobachten. Sofern krankheitsverdächtige Erscheinungen unterwegs wahrgenommen werden, ist durch die betreffende Station eine telegraphische Benachrichtigung der nächsten Station, auf welcher eine Sanitätskontrolle eingerichtet ist, vorzunehmen und die Sanitätsbehörde hiervon in Kenntnis zu setzen. Auf dieser Station hat die Evakuierung der krankheitsverdächtigen Person nach näherer Anweisung der Polizeibehörde zu erfolgen. 7. An den Hafenstationen werden Einrichtungen getroffen werden, daß die Auswanderer einer nochmaligen ärztlichen Beobachtung unterworfen werden. Die Senate der freien Hansastädte Hamburg und Bremen werden entsprechend ersucht werden. Es ist auf den Hafenstationen dafür Sorge zu tragen, daß die Auswanderer von dem übrigen Publikum tunlichst getrennt gehalten werden. Das englische Einwanderungsgesetz. In England wird am i. Januar 1906 das neue Einwanderungsgesetz in Kraft treten. Die Einwanderung wird dann also nicht mehr ungehemmt sein, wie bisher, sondern gewissen Beschränkungen unterliegen. Die Einzelheiten über die Handhabung des Gesetzes sind noch nicht bekannt gegeben. Sobald dies der Fall sein wird, werden wir die Bestimmungen ausführlich wiedergeben. Schon jetzt aber sei darauf hingewiesen, daß vom 1. Januar 1906 an alle Personen, die nach England einwandern, untersucht und daraufhin geprüft werden, ob sie geistig und körperlich gesund — also erwerbsfähig — sind und ob sie die Mittel haben, die einigermaßen ein Fortkommen verbürgen, sodaß nicht zu befürchten ist, daß sie der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen. Keinen Beschränkungen unterliegen solche Personen, welche nachweisen können, daß sie wegen religiöser oder politischer Verfolgung auswandern mußten, und ferner alle diejenigen, die einen englischen Hafen nur als Zwischenstation benutzen, von wo aus sie weiter über See fahren wollen. Die beste Ankunftszeit in den Einwanderungsländern. Der Einwanderer ist gewöhnlich darauf angewiesen, sofort nach seiner Ankunft eine Arbeitsstelle zu suchen, damit er sich seinen Unterhalt verdienen kann. In den hochentwickelten Industrieländern ist der Arbeitsmarkt weniger von der Jahreszeit abhängig als in Ländern, in denen die hauptsächlichste Beschäftigung der Ackerbau ist. So kann man nach Amerika und England jederzeit auswandern. In den einzelnen Berufen gibt es natürlich auch hier starke und schwache Saisons. Der Einwanderer sollte sich daher je nach der Art seiner Beschäftigung die passendste Zeit auswählen. Für eine Reihe von Einwanderungsländern folgen hier die Angaben, zu welcher Zeit die Einwanderung am geratensten erscheint. 1. Argentinien. Die Weizenemte beginnt in Argentinien Ende November und dauert bis Anfang Februar. Da um diese Zeit die Ernten in Europa vorüber sind, so strömen eine große Anzahl europäischer, namentlich italienischer Arbeiter im Oktober und November nach Argentinien, das viele im Februar oder März wieder verlassen. Eine gute Ernte und die Anwesenheit der vielen Arbeiter, die gute Löhne erhalten, wirken selbstverständlich belebend auf den ganzen Arbeitsmarkt, sodaß auch Handwerker und Kaufleute um diese Zeit die besten Aussichten haben. Darum sind die Monate der Weizenernte im allgemeinen für jeden Einwanderer die zur Ankunft geeignetsten. Die Maisernte, die sich vom März bis zum Juni hinzieht, ist von geringerer Bedeutung. Der Frühling beginnt im August, der Sommer im November, der Herbst im März. Die kühlsten Monate sind Juni und Juli, also gerade umgekehrt als hierzulande. 2. Canada Beste Ankunftszeit für den Arbeiter und Handwerker ist der April. Um diese Zeit beginnt die starke Saison, wo die Arbeit mehr Aussicht auf Ergiebigkeit hat. Zudem hat jeder, der im Frühjahr ankommt, eine längere Zeit vor sich, um Geld zu sparen und sich,