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Jüdische Auswanderung · 1939-01-01 · Januar 1939 · p. Seite 27

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1939. Bestand UB Ffm
Issue
Januar 1939
Date
1939-01-01
Page
Seite 27 (sequence 33)
Language
German
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Techniker solcher Industrien sein, die mit der Landwirtschaft verbunden sünd. Bei Strafeder Ausweisung dürfen diese Personen ihren Beruf in den ersten vier Jahren, ihres Aufenthalts in Brasilien nicht wechseln. 20 v. H. der quotenmäßig zugelassenen Einwanderar dürfen andere als die genannten Berufe ausüben. _, --Hfe Anstellung von Ausländern in Betrieben in st ft d t ischeh Bezirken ist nur mit besonderer Gehenmigung möglich. Nach dem augenblicklichen Stande der Gesetzgebung (November 1998) wird die Einreise nur auf Anforderung in Brasilien arnäaaigae Personen zugelassen. a) Anforderungsberechtigt sind nur Verwandte aufand absteigender Linie und Ehegatten. Geschwister und Verlobte können also nicht angefordert werden; das gleiche gilt für Ehegatten, die nach brasilianischem Recht die Ehe durch Stellvertreter „übers Meer" geschlossen haben. b) Der Anfordernde muß beim Außenministerium einen Antrag stellen und hierbei die Legalität seines Aufenthaltes sowie die Verwandtschaft mit den Angeforderten nachweisen. Wird dem Antrag entsprochen, so weist das Außenministerium den zustandigen Könau . * an, dem Angeforderten das Visum zu erteilen. - c) Des Visum wird znnlchst nurauf .drei Monate erteilt. Hat das Außenministerium die Einreise bewilligt und den zuständigen Konsul angewiesen, dem Angeforderten das Visum zu erteilen, so hat der Angeforderte ein beim brasilianischen Konsul erhältliches Formular auszufallen and folgende Papiere vorzulegen: 1. einen gültigen Paß, fat dem vermerkt sein muß, daß er für Brasilien gik; — . 2. drei Lichtbilderim Format 7x5 cm (Brustbild auf weißem Grund); 3. polizeiliches Führungszeugnis Über die letzten fünf Jahre; ,1 4. Bescheinigung dar . zuständigen Polizeibehörde oder zweier vom Konsul. hierfür als geeignet angesehener Personen des Inhalts, daß das Verhalten' des Einwanderung* willigen nicht der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder der Struktur des Staates schadet; 5. G esun d he i tsz eugn i s von einem Vertrauensarzt ■ * "der Konsulatsbehörde.; - J. 6. Bescheinigung Ober erfolgte Schutzpockenimpf ung von einem Vertrauensarzt der Konsulatsbehörde oder einem Amtsarzt: ' ■ \ 7. Nachweis der Ausübung des landwirtschaftlichen oder eines anderen erlaubten Berufes; Dan Nachweis brauche» in Begleitung low Ehemänner reitende Ehefrauen and Minderjährige unter 18 Jahren, «Bs fcs. Begleitung einer für sie verantwortlichen Person r— reisen, nicht su rühren. 8. Nachweis der Abkunft (prova de filiacao) durch Geburtsschein. _ Kann dar Geburtsschein nicht beigebracht werden, so kann der Nachweis nach Ermessen des Konsuls durch eine von zwei Personen unterzeichnete Beseneinigung gejährt werden. Q.Nachweis des Familienstandes durch Personenstands Urkunden oder — nach Ermessen des Konsuls — durch schriftliche Erklärung des Einwanderungswilligenj Staatenlose, dieals Touristen oder su dauernden»< Aufenthalt nach Brasilien einreisen wollen, können das Visum f x nur erhalten, wenn aia außer den souai erforderlichen Urkunden Saas' «tätliche Erklärung darüber beibringen, daß sie su-- jeder Zelt und ohne jede Behinderung in das Land zurückkehren dürfen, in dem sie bisher gewohnt haben. Außerdem muß vor Erteilung des Visums Rückfrage beim Anßenministerium gehalten werden. 1 / ' Ueber 60 Jahrs alte Personen, dteTnickt in Begleitung und nicht zu ihrer Famiiis raison,' müssen nachweisen, daß sie für ihren' Unterhalt aber ein* monatliches Einkommen von mindestens 800 Milreis verfugen. Minderjährige unter 18 J a h r s a können in das Staatsgebiet nur einreisen, wenn sie In Beg^snau wortlichen Pei ' ferson reisen. S Uli Visum wird vsrsagt, wenn der Ausländer den vorbezeichneten Vorschriften nicht genügt, wenn er verstümmelt, verkrüppelt, Invalide, blind, taub oder stumm ist; wenn er nach dem Detail der Konsul atsbehörden nicht in das Staatsgebiet zugelassen werden soll; wenn er einen nicht gültigen Paß vorlegt; wenn er früher ans Brasilien ausgewiesen wurde oder wenn die Konsulatsbehörden Kenntnis von Tatsachen oder von Umständen erhalten haben, die ihn als unerwünscht erscheinen lassen. , \%>n dea Erfordernissen organischer Gesundheit (Krüppel usw.) Wird abgesehen, sofern der Ausländer nur zu vorübergehqndem Aufenthalt in das Staatsgebiet einreist. Personen, die vorübergehend einreisen Wollen, müssen vorlegen: 1. gültigen. Reisepaß; 2. nach Ermessen des Konsuls entweder , •a) polizeiliches Führungszeugnis oder b) Bescheinigung von industriellen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Unternehmungen, Zeitungen, Schifffahrtageeel 1 schalten oder Reiseunteraehmnngen, Empfehlungsschreiben oder irgendwelche anderen Dokumente, die ein Zeugnis Ober die Persönlichkeit des Reisenden darstellen. 3. Gesundheitszeugnis eines Vertraoensarztes der Konsulatsbehörde; > 4. B—rheinignng über erfolgte Schutzpockenimpfung von einem Vertrauensarzt der Konsulatsbehörde oder einem Amtsarzt. Neben dem Visum wird dem Reisenden ein Personalausweis, die sogenannte Ficha, ausgestellt. t Das Visum gilt 90 Tag-e lang;'innerhalb dieser Frist nach Ausstellung muß der Reisende skh-e-i n g e a. c hilft haben. Das Visum kann verlängert werden, wenn nicht inzwischen die Quote erschöpft ist. t Die E i n r e ke e ist Ausländen! nur in folgenden il Ifen gestattet: Beiemi Recife, Salvador (Böhla), Rio de Janeiro, San tos, Sab Francisco do Sul, Florianopolis und Rio Grande; auf dem Land«, Fluß- oder Luftwege ist die Einreise nur an den Stellen gestattet, wo Bundesinspektionen für Einwanderungsquoten amtieren. Die Durchreise durch Brasilien wird nur gestattet, wenn. das Visum des Bestimmungslandes bereits im Paß des Durchreisenden enthalten ist. Will sich der Durchreisende länger als eine Woche in Brasilien aufhatten, so muß er sich such ein brasilianisches Visum beschaffen. —>Die Gebühr für das Visum betragt 20 Milreis in Gold rd. 10 RM. Bauern, Fachleute der landwirtschaftlichen Industrie und Touristen erhalten das Visum frei ~~~~ 1 '■'- e ' —* -■ ,. - t f B. Zollbeatimmungen _ . ... 1. Reisegepäck Wäsche, gebrauchte Kleidungsstücke zum **gH«*«" Gebrauche oder zur Ausübung des Berufes, Koffer und Juwelen zum Gebrauch dar Reisenden sind zollfrei. Es empfiehlt sich, die Zollerklärung genau auszustellen und den Inhalt der einzelnen Gepäckstücke anzugeben: Um hohe Zollstrafen zu vermeiden, Ist ss zweckmäßig, auf die Frage, ob' sollpflichtige Gegenstände eingeführt werden, mit ja su antworten und die Feststellung dem Zollbeamten zu überlassen. - ^_ ti_ .-■ . 2. Umzugsgut Als Umsugagut wird Wäsche, Kleider Küchedgegenstände unH etwas Werkzeug, das zur Ausübung des' Berufes/ de|T Einwanderers bestimmt ist, sollfrei zugelassen. Möbel, Fahrräder, hc 4. Inhaber Dr. Crlts Israel SUbsratsln n 3,ieA ' aiu, züA ' ein - uu4 tfit&ew+tut!

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