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Jüdische Auswanderung · 1938-07-01 · Juli 1938 · p. Seite 76

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1938. Bestand UB Ffm
Issue
Juli 1938
Date
1938-07-01
Page
Seite 76 (sequence 84)
Language
German
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Kurse für etwa 600 Juristen eingerichtet worden, die dort zu Bucherrevisoren oder für ähnliche Berufe ausgebildet werden.' * , Ein früherer Rechtsanwalt aus Deutschland verrichtete in USA. von Anfang an schwerst« und für ihn ungewohnte E r we » bs a r b e i t, um sich gleichzeitig in der Abendschule sowohl sprachlich wie juristisch auf das dortige Anwaltsexamen vorzubereiten. Er macht in einem Brief vom 17. Juli 1937 aas Californien folgende, insbesondere für Juristen, aber nicht nur für diese wichtige Mitteilungen: to-fcV Zur Zeit habe ich Ferien in der Law School (drei Wochen!.' Das dritte Studienjahr ist hinter mir. Alle Examen vorbei. Nächste Woche geht es wieder weiter. Ein Anwalt ist eben null Boll — außer in dem Land, wo er zugelassen ist. Und richtig Jungsein (11—19 Jahre) ist eine andere Qualität, auf die bei dem bürokratischen Schema der „Efficiency" großer Wert gelegt wird. Aber sonst laßt es sieh hier leben.- Das eigentliche Leben ist in Californien billig: kein kalter Winter, billiges Obst und -Gemase und gutes Arbeitsklima. Die Hinrichtung ' der „night-school" als solche ist etwas sehr Anstrengendes, aber sehr Wertvolles. Prinzipiell eine fabelhafte Sache, daß man am Tag arbeiten and abends ein nicht nur die Zulassung zum Examen ermöglichendes, sondern qualitativ der Universität gleichwertiges Studium haben kann. Die Studienzeit ist mindestens ein Jahr längeres normales Tagesstudium, aber die Fächer und die Stundenzahl sind dieselben. Unsere Schule hat den besten Erfolgsprozentsatz im Anwaltsexamen von den night-school». ... Wir haben c. B. Steuerrecht, Legal-EÜues usw. - Der Anwalt spielt hier eine andere Rolle als drüben. Die Standesfragen sind anders: Erfolgshonorar, gleichzeitige Geschäftsand AngestelltenUtigkcit usw. ist zulässig, so daß ein Anwalt, bevor er Praxis oder weil er keine Praxis hat, Lastwagenchauffeur sein kann. Im Anwaltsexamen selbst fallen immer noch rund - 60 •/« durch. Es ist ein ausschließlich schriftliches Examen mit je zehn Fragen in jedem Fach mit knapper Zeit. — Aber darauf wird man durch die dauernd sich wiederholenden ziemlich schwierigen Examen — Vor- und Endexamen .— in der Law School trainiert. Referendar-Zeit gibt es nicht Wenn man zugelassen ist (wozu man Bürger sein muß), kann man anfangen. Aber natürlich arbeiten viele junge Anwälte (wie die deutschen Referendare) unbezahlt in großen Büros, in denen siey zu bleiben hoffen (20 Anwälte in manchen Büros ist nichts besonderes). Das Studium selbst macht mir großen Spaß. Durch die Kombination von Hausaufgaben, Vorlesung und Diskussion ist ein lebendiger Unterton da. Viele der Dozenten sind ausgezeichnet, meist Spezialisten mit Ruf auf einem Gebiet Das Gesetz und dss Studium sind doch so grundverschieden von unserem, daß man erst vergessen, und dann vergleichen und dann dazulernen und dann neulernen muß. Es sind nicht nur die Unterschiede im großen und die Variationen im . Kleinen und Technischen, sondern such die Annäherung»-Methode (approach), die einem „Code-l.nu"-Geschulten das „Case-l.aw" schwer machen. Ich hatte eine solche Abweichung nicht für möglich gehalten und dachte, bei der aligemeinen Schulung in juristischen Problemen würde das Studium hier leicht sein; aber heute sehe ich, daß . man, um hier ein Jurist zu sein, nicht nur das volle Studium mitmachen, sondern such dafür arbeiten muß: für jede Studiumstunde mindestens eine Stunde bis zwei. Ich habe noch nie so viel gelesen wie hier. In den „Case- Books", die man durcharbeiten muß, muß man 80 Seiten für ein Fach am Abend lesen — und eine kurze schriftliche Inhaltsangabe machen und sie, wenn .man dran ist, rezitieren (evtl. analysieren). Nächstes Semester bahaa yir 11 Stunden die Woche (einmal?' t bis 9' » und viermal 8Va bis'9' i — 7 Fächer), also ist man voll beschäftigt Die Kompliziertheit hier besteht in der unheimlichen Zahl von Entscheidungen, angefangen mit altem historischen englischen „Law" (von 1200 usw. an), dem historisch' bedingten Grundstücksrecht, Feudalrecht, dem Constitutione! law, der Unterscheidung in Prozeß und Materie zwischen law und equity, dem Neben- und Ineinander von Federst- und State-Law (in vV Strafuad Zivilrecht oft entgegengesetzt) — dem Ineinander von „Code" and „Comtnon-Law'1, dem International Law zwischen den 48 Staaten. — Dann ist die Prozeßführung so verschieden. Schwurgericht such, im Zivilprozeß, mit Tut- und Rechtsfragen in komplizierter, aber nicht vollständiger Form getrennt Für mich ein, neues Feld, das Beweisrecht die Unzulässigkeit von Hörsagen-Zeugen, das Recht der Partei, Zeuge aa sein usw. So konnte ich Bande schreiben, ich wollte aber nur ein paar ' FiBalili andeuten; es zeigt Ihnen zur Genüge, daß man wirklich von vorne anfangen maß,, wenn man auch vielleicht klarere Vorstellungen über eine Bürgschaft, Hypothek osw. hat... Etwas anderes, waa man hier braucht, ist. dar sogenannte „Slang", d. h. der amerikanische oder ortliche SpezialdUlekt und das sind gerade die Ausdrücke, die man nicht im Worterbuch findet' sondern auf der Straße uad im Büro oder in der Fabrik — durch deren Nichtkenntnis oder Nichtgebrauch man mehr auffüllt nie durch schlechtes Englisch, was sehr' viele anwenden. Aas diesem Grunde bereue ich es nicht, so verschiedenartige Arbeiten gehabt zu haben: in der Fabrik (Likftrfabrik), dem Schwerarbeitertyp (Reismühle), der Nachtarbeit in einem Bürchaus, in einem Restaurant ein paar kleine Sachen, und als Lehrling, Kassenbote und in der Buchführung meiner letzten Stelle. Es ist interessant, all die Kollegen kennenzulernen; ihr Hauptinteresse ist Fußball, Boxkämpfe und Wetten und Spielen. — Zur Psychologie von Vorgesetzten und Angestellten z. B.: Keiner wird in einem feinen Büro ein grobes Wort sagen, er wird noch nicht einmal die Fehler zeigen oder einen viel anlernen. Man muß die Tricks selbst herauskriegen und ebenso seine eigenen Fehler. Entweder man kann ea und besteht — oder nicht und fliegt ohne den Grund zu erfahren,' da jeder unheimlich freundlich ist. , Die Technik einer Organisation ist ebenso interessant Buchhaltunga-, Rechen-, Vervielfältigungsmaschinen selbstverständlich; Fingerfertigkeit und technische Begabung ist ein äußerst wichtiger Faktor, auf den wir natürlich weniger trainiert sind. Aber man gewohnt sich an alles und lernt vieles (wenn auch leider nicht alles)." Was der Brief Schreiber über den „Slang" — die volkstümliche örtliche Ausdrucksweise — sagt, ist sehr beachtenswert, darf ober nicht zu falschen Schlußfolgerungen führen, Es muß der Zusammenhang, in den es der Anwalt bringt, berücksichtigt werden. Die Beherrschung des „Slang" fordert das Einleben, das Vertraut-' w e r d e n vor allem mit den nichtintellektuellen breiten Volksschichten. -Aus diesem Gründe ist auch so wesentlich, daß diese Volkssprache in unmittelbarem Verkehr mit Arbeitern gelernt worden ist. . .-' Bedenklich aber wäre es, aus den Feststellungen des Briefschreibers etwa den Schluß zu ziehen, daß, wenn man nur den „Slang" beherrsche, richtiges und korrektes Englisch gar nicht mehr so wichtig sei. Ein solcher Irrtum wäre geradezu gefährlich. Die Beherrschung einer Sprache setzt solide Grundlagen, auch in grammatischer Beziehung voraus. Wird das versäumt, so wird stets der Eindruck von Unbildung bestehen bleiben, selbst wenn eine fließende Unterhaltung geführt werden kann. Die überragende Bedeutung ausreichender, nicht zu geringer Kenntnisse der englischen Sprache für die wirtschaftliche Einordnung 'wird in jedem einzigen Fragebogen betont, die uns aus den Vereinigten Staaten Zugegangen sind. Die vorstehend zitierten Berichte enthalten viele Beispiele dafür. Sehr markant geschieht es in dem oben schon erwähnten Brief aus Schenectady. —-—-*y *fr - „Mag der Einwanderer zu Hause deutsch sprechen — auf der Straße und im öffentlichen -und gesellschaftlichen Leben gibt es nur eine Sprache, die englische. Eine Ausnahme davon bildet höchstens New York-City, wo das angelsächsische. Element ja schön lange in der Minderheit ist Von dieser Ausnahme abgesehen ist der Amerikaner tyrannisch und unerbittlich auf der Wacht, daß sich ia seinem Lande MÖBEL FÜR AUSWANDERER POLSTERMÖBEL EIGENER ANFERTIGUNG " ' '..i -" \ " (" -r - - M**mmi++m« , L. HIRSCHOWtTZ Berlin N. nur Brunnens**!?« 30 Fernsprecher: 44 05 09

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