Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1937. Bestand UB Ffm
- Issue
- Herbst 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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. Neu-Seeland f f. ■ , v ■ . rv V ' ••" 1 _ v / Ncu-Sccland, an Umfang etwa Groß-Britannien vergleichbar, aber nur von. " rund 1 Vs Millionen Menschen bewohnt, ist ein im allgemeinen fruchtbares und klimatisch günstiges Land Heute noch vorwiegend auf Viehzucht, Ackerbau und Bergbau eingestellt, würde es auch für eine stärkere Industrialisierung die natürlichen Voraussetzungen bieten; doch bildet vorläufig die Kleinheit des Marktes hier eine gewisse Schranke. Obgleich das Land eine weit stärkere Bevölkerung ernähren könnte, ist die Einwanderung seit langem erschwert und zur Zeit nur in Einzelfällen ausnahmsweise möglich. Verhältnismäßig gute wirtschaftliche^Aussichten haben gelernte Landwirte mit etwas Kapital, Unternehmer mit gründliehen Fachkenntnissen, gut ausgebildete Handwerker und weibliche Hausangestellte. Für einwandernde Kaufleute und Akademiker bietet das Land kaum Chancen. *fe 7 . ■■- -v-v I. F.inwanderungsbedingungen / Geschäftsreisende und Touristen werden 1. Gesetzliche Voraussetzung der Einwanderung . ■ 50 nicht als Einwanderer, betrachtet, doch empfiehlt es sich 2. Zollbestimmungen............... SO fQr diese, vor der Ausreise nach Neu-Seeland sich eine 3. Devisenbeschränkungen im Reiseverkehr ..... 51 befristete Aufenthaltserlaubnis (temporary permit) zu vef- 4. Winke für die Schiffsreise........... 51 ^haffen^ eine solche ist gewöhnlich auf 6 Monate be** II. Land and Leute fristet, kann aber auf Antrag verlängert werden. Für die L Das Land « . ■ Dauer der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis müssen zehn A. Geographische HauptemteJung ...... 51 pfumi hinterlegt werden, die bei der Abreise wieder zu- 2. Da. Klhnf - 53 räckgegeben werden 3. Bevölkerung ..... \ . \ .. \....... 53 Außerdem muß vor Erteilung der zeitweiligen Aufent- 4 Staatsform, Innen-und Außenpolitik ....... 54 haltserlaubnis der Nachweis erbracht werden, daß die DL Das Wirtschaftsleben nötigen Mittel für Aufenthalt und Rückreise vorhanden 1. Allgemeines.................. 54 sind. - ~a 2. Die Landwirtschaft Bestimmten Personen-Kategorien ist die Landung in Neu- A. Viehzucht............. .55 Seeland im allgemeinen verboten. Es sind dies: C Wirtschaft ' S *• I4iot» Geteteakrmuce; D. Betriebs- und BesitaveihUtaisse .! l+\ .' 57 *• Personen die an ansteckenden, ekelhaften oder gefährlichen 3 Der Bergbau™............. 58 Krankheiten leiden; 4 Industrie . .................. 59 ' *« Personen, die innerhalb von «wei Jahren nach Voll- 5. Außenhandel ...... ..... 69 Streckung einer Gefängnisstrafe für ein ernsthaftes Ver- . 6. Währung und Staatsfinanzen .......... 60 - ^«ahea Im- Neu-Seeland ankommen; „ 7. Konjunktur ..-................. 61 4. Personen, denen nach Ansicht des Gejneralataateanwalte IV. Soziales,nd kulturelle. Üben-....... . 63 ri staatsfeindliches oder UIoyalee_Verhüten vorgeworfen oder V Jüdisches' Leben <-■ - 63 von denen angenommen werden kann, daß ihre Au Meten i VI Aussichten für Einwanderer und Lebenshaltungskosten' 63 halt dem Frieden, der öffentlichenJ^aung und der geord- VIL Briefe aus Neu-Seeland...... . ~'.. . . . . . 64 ntt*a Verwaltung Neu-Seeland. abträglich sein könnte; ' 5. 'Ausländer im Alter von 15 Jahren und' darüber, die es i i.-:____ _ j___„„„i___i; *____>„ bat der Ankunft ablehnen, einen Eid oder ,eine feierliche ^wanaerungebediagongen Versicherung abzugeben, daß sie den Gesetzen Nen-SeeUnd. L Gesetzliche Voraussetzungen der Eingehorsam sein wollen. Wanderung Wer nach Neu-Seeland einreist, muß im Besitze eines Passes oder einer ähnlichen Urkunde sein, aus der einwandfrei seine Stnntnnngrhftrigkeit »nrl Tiliiilillll h< i vorgehen. "Das Ministerium des Innen) kann, jedoch evtl. Ausnahmen von dieser Vorschrift bewilligen. Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Via am, dagegen müssen Angehörige der! osteuropäischen Staaten ein Vistun vorweisen. Doch bedürfen diejenigen nicht-britischen Staatsangehörigen, die sich in Neu-Seeland für die Dauer niederlassen woHeri, einer besonderen Einwände rungs erlaub nie, die von der neu-seelandischen Zollbehörde (Minister of Customs, WellingtonN. Z.) ausgestellt wird. Wer ohne eine Erlaubnis einwandert, macht, eich strafbar and wird als „verbotener Einwanderer" behandelt Der Antrag auf Ausstellung einer Einwanderuagserlaubsie muß auf einem bestimmten Formular, das beim High Commissioner for New Zealand, 415 Strand London W. C. 2, erhältlich ist, gestellt und mit der Post von dem Geburtslande des Anfragstellers oder von d e m' Lande aus eingesandt wei den, wo der Antragsteller langes als ein Jahr vor dem Datum des Antrags gewohnt hat Dem Antrag sind beizufügen: J 1. ärztliches Gesundheitszeugnis; 2. -Leumundszeugnis; 3. zwei Lichtbilder. Anträgen auf Gewährug der Einwanderungserlaubnis wird zur Zeit nur in seltenen Fällen statt» gegeben.. Britische Staatsangehörige von Gebart bedürfen keiner besonderen Einreisegenehmigung: dagegen müssen Personen,, die ■che Staatsangehörige sind, sich, wie am ein« Einwaaderungseriaubnis Wenn Personen in Neu-Seeland landen, die krank oder körperlich behindert sind und voraussichtlich der Oeffeotliohkeit oder einer W^ltetoeatorje^iinj r-ir I sat fill.a iiiiiHia, T~ -haad die belieffands Scnllfahriiigeeellaohaft aufgefordert werden, 100 Pfund für jede derartige Person als Sicherheit für .die Kosten ihres Lebensunterhaltes und einer etwaigen Unterbringung in einer Wohlfahrtseinrichtung innerhalb der nächsten fünf Jahre zu hinterlegen. " ■'" *' * o 2. Zollbestimmungen Ueber Zollfreiheit für Reisegepäck Und Reisegerät, das nicht für andere.Personen oder zum Verkauf bestimmt ist, bestehen folgende Vorschriften: a) Bekleidungsstücke und andere Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die Vom Einreisenden getragen r.- worden sind oder benutzt werden, sind völlig zollfrei; b) Geräte, Inatrumente und Werkzeuge, die zur Ausübung, des Berufes oder Handwerke usw. ' ebenen, sind, faHs sie der Reisende vor seiner1 Einschiffung 12 Monate lang gebraucht hat, zollfrei, aber nur bis zu einem Wert von 100 Pfund. Wae über diese Grenze hinaus eingeführt wird, ist nach dem Tarif zu verzollen; c) Haushaltgegenstände und andere Geräte, die von den einreisenden Personen oder Familien 12 Monate lang vor ihrer Einschiffung gebraucht worden sind, sind ebenfalls bis cum Werte von 100 Pfund pro Erwachsenen und 50 Pfund pro Kind zollfrei. Die Höchstgrenze, die sämtliche Mitglieder einer Familie zusammen ■. beanspruchen können, beträgt jedoch so y -»■ ■ ■ ■V. 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