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Jüdische Auswanderung · 1937-01-01 · Herbst 1937 · p. Seite 18

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1937. Bestand UB Ffm
Issue
Herbst 1937
Date
1937-01-01
Page
Seite 18 (sequence 24)
Language
German
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Das Britische Dominion Australien ist nur am V« kleiner als Europa, wird aber von weniger als 7 Millionen Menschen bewohnt.- Obwohl ein großer Teil des Innern wüstenhaften Charakter tragt und in anderen Teilen die Unsicherheit der Niederschläge jede intensivere Nutzung ausschließt, könnte das Land zweifellos eine ungleich größere Bevölkerung ernähren. Dennoch wäre es falsch, für die unmittelbare Zukunft dort große Einwanderungsmöglichkeiten zu erwarten. Die machtige Stellung der Gewerkschaften, die jede Gefährdung des hoben Lebensstandards der australischen Arbeitnehmer vermeiden wollen, und der Nationalismus, der Australien unter allen Umständen seinen britischen Charakter erhalten will, lassen vorläufig nur eine Einwanderung in besonders günstig gelagerten Fällen zu. Unternehmer mit etwas Kapital und guten Fachkenntnissen, die zur Industrialisierung des Landes beitragen können, Landwirte mit einem nicht unerheblichen Kapital, vor allem aber gut ausgebildete Handwerker und weibliche Arbeitskräfte für den Haushalt .haben verhältnismäßig günstige Aussichten. Dagegen bestehen für Kaufleute und Akademiker im allgemeinen kaum irgend welche Möglichkeiten. Für jeden Einwanderer ist die Beherrschung der englischen Sprache die wichtigste Voraussetzung zum Erfolg: III IV. V. VI. VII. VIII. Ewwandei-ttngsbedingungen .1. Gesetzliche Voraussetzungen der Einwanderung 2. Zollvorschriften................ 3. Winke für die Schiffsreise.......... Land und Lernte 1. Die Natur da« Landes............. A. Geographische Uebersicht B. Siedlungerormen und wichtigste Städte . 2. Klima . . ......... A. Allgemeine Uebersicht....... . . H. Das Klima der wichtigsten Städte . J 3. Bevölkerung . . ......... 4. Regierungsform, Innen- und Außenpolitik . Die Wirtschaft , J . 1. Allgemeine Einführung . . . 2. Die Landwirtschaft . . . . . . A. Allgemeiner Ueberblick . B. Ackerbau und Obstzucht C Viehzucht' ....... . D. Eigentumsand Betriebsverhaltnisse .'. . . 8. Bergbau . . * ... 4, Industrie ............... 5. Verkehrwesen ......>. - 8. Außenhandel ................. 7. Wahrung und Staatsfinanzen . . . ..... 8. Konjunktur .................. Lebenshaltung und Lebenshaltungskosteil 1. Haushalt * und Lebenshaltung...... 2. Lebenshaltungskosten und Löhne -J....... Gesellschaft und Kultur 1. Die sozialen Grundlagen der australischen Kultur i. Bildnngswesen und religiöse Verhältnisse . . . Jfldisches Leben ........ ........ . Aussichten für Einwanderer........... Briefe aus Australien . . . . 18 . 19 . 1* . 19 % » c 22 24 24 . 26 . 26 . 28 . 30? 31 . Sl 32 S . 36 . 37 40 40 41 42 42 43 ..... '« 45 4« I. Einwanderungsbedingungen ■ 1. Gesetzliche Voraussetzungen ________ . Einwanderung der Zar Einwanderung nach Australien bedürfen deutsche Reichsangehörige der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der australischen E i n w a n d e r u n g sbehörden, entweder des Home and Territories Departments in der Bundeshauptstadt Canberra öder dea Collector of Customs eines australischen Einzelstaates. Voraussetzung rar. Gewährung der Einreiseerlaubnis ist das Vorliegen folgender Papiere: , 1. gültiger deutscher Reisepaß; ' ' \ ri 2. einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis; —3. amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Die Einwanderungsgenehmigung wird mir an folgende drei Kategorien 700 Einwanderern erteilt; 1. Nahe Verwandte von bereits in Australien lebenden, Personen (Ehefrauen, unmündige, Kinder, erwachsene unverheiratete Töchter und Schwestern, Eltern, und Bräute). / 2. Personen, die von in Australien Ansässigen empfohlen werden, bei gleichzeitiger Garantie, daß die Betreffenden nicht der Allgemeinheit oder dem Staat rar Last fallen werden. Diese Einwandererkategorie darf nur solche Gewerbe oder Beschäftigungen betreiben, welche die Interessen der australischen Arbeiterschaft nicht schädigen. Einwanderer dieser Kategorie müssen ein V orzeigegeld von mindestens 50 australischen, P f u n a (£ A.) vorweisen. ^_ ' .. 3. Sonstige Personen, die nur solche Gewerbe oder Beschäftigungen betreiben dürfen, welche die Interessen der australischen Arbeiterschaft nicht. schädigen. Diese Personen, bei denen Jt eine Garantie eines in Australien Ansässigen' vorliegt, müssen ein Vorzeigegeld von mindestens 200 australischen Flund (£ A.) vorweis Aber selbst wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind, steht es der australischen Be-hOrde nach Prüfung des Falles — bei der besonders der Berul von Bedeutung ist — frei, die Einreisegenehmigung /.u verweigern. Es empfiehlt sich deshalb aufs drüt- Ssndste, den Antrag nieht auf eigene Faust nach ustralien zu richten, sondern im engsten Einvernehmen mit dem Hilfsverein ru handeln, der die Gesuche in der zweckmäßigsten Weise nach Canberra Weiterleitet. ' Bestimmten Kategorien von Personen ist die Einreise in die australischen Staaten überhaupt untersagt Es sind -ÜSSJ-,-_;___ .■ [ 1. Alle Personen, die nicht imstande sind, nach dem Diktat des Beamten der Einwanderungsbehorde 80 Worter in irgendeiner beliebigen europäischen Sprache niederzuschr« i beh. Von diesem Mittel machen aber die Einwanderung beamtet! Weißen gegenüber nur in Ausnahmefällen Gabrauch, am die Landung besonders mißliebiger Personen zu verhindern, Z. Personen, die nicht im Besitze des oben, genannten vorgeschriebenen Ärztlichen Gesundheitsattestes sind; 8. Personen mit gewissen geistigen Defekten und Epileptiker; ----4. Personen, die mit -einer ernstlichen ansteckenden Krankheit' oder einem Gebrechen behaftet sind; 5. Personen,' bei denen der Einwanderungsbeamte die Befürchtung hegt, daß sie infolge geistiger oder körperlicher Leiden oder unzulänglicher Mittel oder aus irgendeinem andern Grande der Öffentlichkeit zur Last fallen könnten; 6. ■ Personen, die eines Verbrechens überführt und zu einer Freiheitsstrafe von min aasten» einem Jahr verurteilt worden sind, es sei dann, daS seit Verbüßung der Strafe 8 Jahre verflossen sind. Wörde die Urteilsvollstreckung aber auf <Grun<l der Auswanderung aufgehoben oder vsthttizt, so müssen 5 Jahne seit dam Zeitpunkte. verflossen sein, an dam! die Strafe abgebüßt worden wate; f.vT" - ,v t. Prostituierte, Kuppler und Zuhälter; 8. Personen, die den gewaltsamen Umsturz einer >' mäßigen Regierung unterstützen oder

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